Gültigkeit
Rechtskraft; amtliche Anerkennung; Wirksamkeit
Gültigkeit einer Verheißung
Es gilt: „aus Glauben“, damit auch gilt: „nach Gnade“, auf dass die Verheißung für allen Samen gültig sei, nicht nur für den aus dem Gesetz allein, sondern auch für den aus dem Glauben Abrahams, der unser aller Vater ist: Röm 4,16