Apg 22,17-21
Übersetzung
Apg 22,17-21:17 "Es geschah aber, als ich nach Jerusalem zurückgekehrt war und im Tempel betete, dass ich in Ekstase geriet 18 und ihn sah, wie er zu mir sprach: "Spute dich und verlasse rasch Jerusalem, denn sie werden dein Zeugnis für mich nicht annehmen!' 19 Da sagte ich: "Herr, sie wissen selbst, dass ich es war, der die an dich Glaubenden in den einzelnen Synagogen festnehmen und prügeln ließ. 20 Und als das Blut deines Zeugen Stephanus vergossen wurde, stand auch ich dabei und willigte mit ein und bewachte die (Ober-)Kleider derer, die ihn umbrachten.' 21 Er aber sprach zu mir: "Brich auf, denn ich werde dich zu Heiden in der Ferne aussenden.'“
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Beobachtungen: Gemäß 22,16 war Paulus von dem frommen Juden(christen) Hananias dazu aufgefordert worden, sich taufen und die Sünden abwaschen zu lassen. Die Taufe und die Abwaschung der Sünden selbst werden jedoch nicht geschildert, sondern in 22,17-21 wohl vorausgesetzt. Gemäß 22,15 sollte Paulus "Zeuge sein vor allen Menschen für das, was er gesehen und gehört hat“. Damit war sein Auftrag nicht geographisch eingeschränkt und schloss alle Menschen ein. Da Paulus Jude war und gemäß 22,3 vermutlich in Jerusalem aufgewachsen war, lag es nahe, die aufgetragene Tätigkeit unter den Juden zu beginnen, und zwar in Jerusalem.
Gemäß 22,3-5 war Paulus von Jerusalem nach Damaskus aufgebrochen, um dort die Anhänger "dieses Wegs“ − gemeint ist das Christentum − zu verfolgen. Da ihm kurz vor Damaskus die Erscheinung Jesu zuteil geworden war und er schließlich sein ursprüngliches Vorhaben nicht mehr verfolgte, kehrte er nach Jerusalem zurück. Inzwischen zum Zeugen Jesu geworden, lag es nahe, in Jerusalem die ihm aufgetragene Tätigkeit zu beginnen.
Der Begriff "hieros“ bedeutet allgemein "Heiligtum“. Da sich das Heiligtum, in dem Paulus betete, aber in Jerusalem befand, ist davon auszugehen, dass es sich um den dortigen Tempel, das zentrale Heiligtum der Juden, und nicht um ein anderes Heiligtum handelte. Dafür spricht auch der bestimmte Artikel, wonach es sich um den Tempel, also um den allseits bekannten Tempel, handelte.
Es bleibt offen, warum Paulus im Tempel betete. Dass er den Grund und Inhalt des Gebets im Tempel nicht nannte, zeigt, dass ihm beides in der Verteidigungsrede nicht wichtig war. Wichtig war nur die Tatsache, dass er im Tempel betete. Die Bedeutung dieses Sachverhaltes dürfte darin liegen, dass sich Paulus der jüdischen Zuhörerschaft als frommer Jude darstellen wollte, dem die ihm vorgeworfene Entehrung und Entweihung des Tempels (vgl. 21,28) fern lag. Ein frommer Jude war er vor seiner Bekehrung/Berufung und er war es auch nach seiner Bekehrung/Berufung, allerdings mit dem Unterschied, dass er nun ein christusgläubiger Jude mit einem ganz bestimmten Auftrag war.
Wie sich die Ekstase gestaltete, beschrieb Paulus nicht. Er sagte nur, dass er eine Erscheinung hatte. Nur wegen des Inhaltes der Erscheinung dürfte er überhaupt in seiner Rede die Ekstase erwähnt haben.
Weiterführende Literatur: D. Marguerat 1995, 127-155 geht den Fragen "Warum drei Berichte von Paulus' Bekehrung (Apg 9; 22; 26) und warum solch große Unterschiede zwischen den Berichten?“ unter erzählkritischen Gesichtspunkten nach. Fazit: Der Bericht variiere, je nachdem, wer berichtet − der Erzähler oder Paulus − und welches die Aussageabsicht ist. Wichtig sei auch die Frage nach der Funktion innerhalb der Gesamtkomposition der Apg. Apg 9,1-30 stelle Saulus' (= Paulus') Bekehrung als machtvolles Werk Christi dar. Apg 22 stelle das Judesein des Paulus heraus und Apg 26 mache deutlich, wie die Bekehrung unter den Heiden legitimiert wird.
Auch B. R. Gaventa 1986, 52-95 geht davon aus, dass die Unterschiede zwischen den drei Bekehrungsberichten mit den verschiedenen narrativen Kontexten zu erklären seien. Grundlage sei jedoch ein und dieselbe Tradition. Apg 9 stelle Paulus als Feind der Kirche, der Christ werde, dar. In Apg 22 stelle sich Paulus nach seiner Festnahme in einer ersten Verteidigungsrede als loyaler Jude dar, der vom "Gott der Väter“ aufgefordert worden sei, allen Völkern Zeugnis abzulegen. In der letzten Verteidigungsrede Apg 26 schließlich stelle sich Paulus als Opfer innerjüdischer Auseinandersetzungen dar.
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Beobachtungen: Es bleibt offen, wer mit den Personalpronomen "ihn“ und "er“ gemeint ist. Infrage kommen Gott und "der Gerechte“, mit dem Jesus Christus gemeint sein dürfte, denn diese beiden wurden in 22,14 ausdrücklich genannt. Dass Paulus einen Sprechenden sah, legt nahe, dass es sich um ein Wesen in menschlicher Gestalt handelte, also um "den Gerechten“. Es fällt auf, dass sich Paulus sehr unklar ausdrückte und auch die in V. 14 benutzte Bezeichnung "der Gerechte“ die jüdischen Zuhörer sicherlich nicht gleich an Jesus Christus denken ließ, sondern eher an einen nicht weiter konkretisierten frommen Juden. Paulus führte die Juden in seiner Verteidigungsrede also sehr langsam zu Jesus Christus hin, hielt seine Rede sprachlich und inhaltlich lange in der frommen jüdischen Lebenswelt.
Paulus sah und hörte während der Erscheinung, womit es sich bei der Erscheinung um eine Audiovision handelte.
Der wesentliche Inhalt der Erscheinung während der Ekstase war, dass Paulus die ihm aufgetragene Tätigkeit nicht in Jerusalem, also nicht in der Hauptstadt der Juden beginnen sollte. Aufgrund der von "dem Gerechten“ vorhergesagten Verschlossenheit der Juden für die christliche Botschaft sollte Paulus Jerusalem verlassen.
Dabei fällt die Dringlichkeit auf, mit der Paulus zum Verlassen Jerusalems aufgefordert wurde: Er sollte sich sputen und Jerusalem rasch verlassen. Die Dringlichkeit kann zum einen damit erklärt werden, dass er sein Leben nicht schon in Jerusalem riskieren sollte, zum anderen damit, dass er sich möglichst schnell dahin begeben sollte, wo die ihm aufgetragene Tätigkeit Früchte hervorbringen würde.
Weiterführende Literatur: D. E. Johnson 1990, 346-353 sieht in Apg 22,14-15; 22,18-21; 26,16-18 Anspielungen auf die Gottesknechtlieder im atl. Buch Jesaja, und zwar insbesondere auf Jes 42,6-7 (vgl. 61,1); 53,1. Die physische Blindheit des Paulus deutet er unter Bezugnahme auf 42,16-17 in erster Linie auf die Blindheit des Volkes Israel, des Diener-Zeugen des "Herrn“. Anders als andere Kommentatoren hält er die hilflose Ergebenheit des erblindeten Paulus in die kommenden Geschehnisse und die Gelegenheit zu demütiger Meditation und zum Gebet für zweitrangig.
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Beobachtungen: Der Titel "Herr“ gibt ein Herrschaftsverhältnis an: Der "Herr“ herrscht über seine Diener/Sklaven, die ihm bedingungslos zu dienen haben. Im Römischen Reich galt der Sklave als Sache. Der "Herr“ konnte also am Sklaven Willkür walten lassen. Allerdings erscheint Jesus Christus (oder: Gott) nicht als ein willkürlicher "Herr“, sondern vielmehr als einer, der seinen Sklaven für ihren Dienst Heil zukommen lässt. Der Sklave/Diener Jesu Christi (oder: Gottes) gehört also zu den sozial privilegierten Sklaven/Dienern. Der Aspekt der Gegenseitigkeit, wie er für das römische Klientelverhältnis typisch ist, spielt eine entscheidende Rolle: Der "Herr“ übt über seine Untergebenen (= Klienten) Macht aus, ist zugleich aber deren Schutzherr. Die Untergebenen wiederum sind dem "Herrn“ dafür zum Dienst verpflichtet. Die Christen befinden sich demnach also in der machtvollen Heilssphäre Jesu Christi, dem sie untergeben sind und dienen.
Paulus stellte sich selbst als vehementer Christenverfolger dar, weil er sich selbst ganz besonders dafür geeignet hielt, den Juden den "Herrn“ zu bezeugen. Seiner Meinung nach musste er die Umsetzung seines Auftrags in Jerusalem beginnen. Wegen seiner christenfeindlichen Vergangenheit, so seine Ansicht, müssten die christenfeindlichen Juden doch gerade ihm Glauben schenken.
Bei den Partizipien "phylakizôn“ ("festnehmend / ins Gefängnis werfend“) und "depôn“ ("prügelnd“) handelt es sich um Aktive. Demnach hätte Paulus selbst festgenommen bzw. ins Gefängnis geworfen und selbst geprügelt. Dass Paulus aber dermaßen eigenmächtig und allein gehandelt hatte und sich als dermaßen eigenmächtig und allein Handelnder darstellen wollte, ist jedoch unwahrscheinlich. Wahrscheinlicher ist, dass Paulus die Festnahmen und das Prügeln nur veranlasst hatte. Dass Paulus die aktiven Partizipformen wählte, dürfte sich wohl damit erklären lassen, dass er sich als Hauptverantwortlicher der Festnahmen und des Prügelns darstellen wollte. Demnach war er in einem solchen Maße dafür verantwortlich, als hätte er selbst die Festnahmen vollzogen und selbst geprügelt. Dabei ist nicht ausgeschlossen, dass er tatsächlich in bestimmten Fällen selbst Hand anlegte.
Die genaue Bedeutung des Verbs "phylakizô“ ("festnehmen / ins Gefängnis werfen“) ist mit Blick auf das Verb "depô“ ("prügeln“) zu bestimmen. Das Prügeln fand in den einzelnen Synagogen ("kata tas synagôgas“) statt. Wenn man "in den einzelnen Synagogen“ auch auf das Verb "phylakizô“ bezieht, was möglich ist, dann haben die Festnahmen in den einzelnen Synagogen stattgefunden. In diesem Fall wäre das Verb "phylakizô“ besser mit "festnehmen“ als mit "ins Gefängnis werfen“ zu übersetzen. Letztere Übersetzung würde nämlich einen Ortwechsel der Gläubigen nahelegen: Demnach wären die Gläubigen von den Synagogen ins Gefängnis gebracht worden und von dort wären sie dann später wieder zu den Synagogen gebracht und dort geprügelt worden. Eine solche Vorgehensweise erscheint jedoch umständlich. Es ist durchaus möglich, dass die Gläubigen nach der Festnahme in der Synagoge oder in einem nahen Gebäude verblieben und so ohne größeren Ortswechsel in der Synagoge geprügelt werden konnten. Bezieht man "in den einzelnen Synagogen“ nur auf das Prügeln, dann können die Gläubigen überall festgenommen bzw. ins Gefängnis geworfen worden sein. Geprügelt worden wären sie allerdings in der Synagoge.
Die Formulierung "kata tas synagôgas“ betont die Verbreitung des beschriebenen Geschehens in den einzelnen Synagogen, nicht aber, dass es in den Synagogengebäuden stattfand. Insofern ist die Übersetzung "in den einzelnen Synagogen“ der Übersetzung "in den Synagogen“ vorzuziehen.
Weiterführende Literatur:
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Beobachtungen: Der Begriff "martys“ bedeutet zunächst einmal "Zeuge“, wobei das Zeugnis während des Lebens des Zeugen erfolgte. Gedacht ist wohl an ein Zeugnis mittels Worten. Da Stephanus jedoch wegen seines Wortzeugnisses umgebracht wurde, verengt sich bei ihm die Bedeutung des Begriffs "martys“ hin zur Bedeutung "Märtyrer“. Als "Märtyrer“ bezeichnete man in der frühen Christenheit Gläubige, die für ihren Glauben den Tod auf sich genommen haben. So kann man Stephanus als "Märtyrer“ bezeichnen. Das Martyrium betonen einige Handschriften, indem sie "prôtomartys“ ("erster Zeuge/Märtyrer“) statt "martys“ ("Zeuge“) bieten. Gemäß diesen Textzeugen war Stephanus also der erste Märtyrer. Auf diesen folgten weitere Märtyrer, wobei die Schreiber der abweichenden Handschriften auf die Vielzahl folgender Martyrien zurückblicken konnten.
Das Zeugnis war nicht auf den Kreis der zwölf Apostel beschränkt, sondern war auch Paulus (vgl. V. 15.18) und Stephanus aufgetragen. Stephanus bezeugte "ihn“, womit "der Gerechte“, also Jesus Christus - konkreter: das irdische Leben und insbesondere die Auferstehung Jesu -, gemeint sein dürfte.
Paulus war nicht der einzige gewesen, der dabei gestanden hatte, als das Blut des Stephanus vergossen worden war, sondern es waren auch andere Personen zugegen gewesen. Es hatte sich also wohl um eine Gruppe von Gaffern gehandelt, die das Blutvergießen gutgeheißen hatte. Paulus stellte sich aber nicht nur als passiver Gaffer dar, sondern in einem gewissen Maße auch als aktiver Mittäter. Zwar hatte er seiner Darstellung nach nicht selbst an der Ermordung des Stephanus mitgewirkt, doch hatte er immerhin die Oberkleider bewacht.
Das Oberkleid ("himation“) wurde über dem Unterkleid ("chitôn“) getragen. Das direkt auf dem Körper getragene Unterkleid bestand nur aus einem großen, viereckigen Wolltuch (oder: Leinentuch), das an der linken Körperseite gefaltet wurde und geschlossen war, an der rechten Seite jedoch offen blieb und an der Schulter mit einer Heftnadel zusammengehalten wurde (dorische Form). Das Unterkleid konnte aber auch sackartig geschlossen (ionische Form) und hemdartig mit Ärmeln versehen sein. Oftmals wurde das Unterkleid gegürtet getragen. Das Oberkleid wurde über dem Unterkleid getragen und bestand ebenfalls aus einem großen, viereckigen Wolltuch. Dieses wurde um den Körper geschlungen und auch drapiert, wobei ein Arm unbedeckt blieb. Es konnte auch mit einer Heftnadel auf einer Schulter befestigt werden. Frauen zogen das Oberkleid oftmals über ihren Kopf und trugen es als Kopftuch.
Dass Paulus nur die Oberkleider, nicht aber auch die Unterkleider bewacht hatte, lässt annehmen, dass die Mörder des Stephanus bei ihrer Bluttat ihre Unterkleider anbehalten hatten, also nicht nackt waren. Vermutlich war das Oberkleid bei der körperlichen Aktivität, die für den Mord nötig war, hinderlich gewesen und deshalb abgelegt worden. Eine Besudelung des Oberkleides mit Blut war wohl bei der bevorstehenden Steinigung (vgl. 7,59) nicht unbedingt zu erwarten gewesen. Daher scheidet die Furcht vor Besudelung des Oberkleides mit Blut wohl als Grund − zumindest als Hauptgrund − für das Ablegen des Oberkleides aus. Nicht ganz auszuschließen ist auch die Möglichkeit, dass die Mörder des Stephanus die Bluttat zwar nackt verübt hatten, Paulus jedoch nur die Ober-, nicht aber die Unterkleider zur Bewachung übergeben worden waren. Diese Möglichkeit ist jedoch unwahrscheinlich, weil erstens kein Grund für eine Aufteilung der Gewänder ersichtlich ist und zweitens Nacktheit in der Öffentlichkeit gegen die Sitten verstoßen und Schamgefühle verletzt haben könnte.
Gemäß 7,58 hatte Paulus (= Saulus) nicht die Oberkleider derer, die Stephanus umgebracht hatten, sondern die Oberkleider der "Zeugen“ bewacht. In 7,58 ist wohl an Zeugen des Vergehens des Stephanus gedacht. Diesen Zeugen kam auch bei der Ermordung des Stephanus eine aktive Rolle zu (vgl. Dtn 17,7, auch 13,9-10). Die Oberkleider hatten die "Zeugen“ zu den Füßen des Paulus abgelegt. Die sich wandelnde Bedeutung der Bezeichnung "Zeuge“ ist auffallend: Stephanus erscheint als Zeuge Jesu Christi, ebenfalls Paulus nach seiner Bekehrung/Berufung. Dabei hatte Paulus bei der Ermordung des Stephanus noch die Oberkleider der Zeugen des als Vergehen bewerteten Zeugnisses Jesu Christi, die schließlich Mörder werden sollten, bewacht. Gemäß 7,58 hatte wohl nur Paulus die Oberkleider bewacht, gemäß 22,20 ist aber auch möglich, dass weitere Personen die Oberkleider bewacht hatten.
Weiterführende Literatur:
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Beobachtungen: Der "Herr“ stellt sich selbst als Handelnder heraus: Er selbst wird Paulus zu Heiden in der Ferne aussenden. Aus dieser Aussendung geht hervor, dass der "Herr“ Paulus nicht dazu bestimmt hatte, ihn unter den Juden in Jerusalem zu bezeugen, sondern ihn unter den Heiden in der Ferne zu bezeugen. Das schließt nicht aus, dass Paulus in der Ferne auch den Juden den "Herrn“ bezeugen sollte, denn gemäß 22,15 sollte Paulus ja vor allen Menschen Zeuge sein; allerdings waren die Juden nicht die vorrangige Zielgruppe des Zeugnisses.
Weiterführende Literatur: B. Heininger 1996, 267-273 legt dar, dass motivgeschichtlich der Text 22,17-21 mit bekannten Mustern arbeite. Dass ausgedehntes Gebet, häufig im Verbund mit Fasten, Visionen hervorzurufen vermag, sei an den Visionären aus der apokalyptischen Literatur bereits zu beobachten gewesen. Bezüglich der Erwähnung des Tempels könne man einen der üblichen jüdischen Tempelgottesdienste assoziieren, den eigentlichen Bezugsrahmen gäben aber Texte wie 1 Sam 3,1-14 und v. a. die Thronvision Jesajas Jes 6,1-11 ab. Allerdings finde der Vergleich mit Jes 6 spätestens am visionären Dialog des "Herrn“ mit Paulus seine Grenzen, der eher an Jer 1,4-10 denken lasse. Und schließlich komme in der bewussten Abkehr der Juden von der christlichen Predigt und der dadurch provozierten Heidenmission ein Stereotyp zum Vorschein, das als lukanisch gelten dürfe. B. Heininger geht davon aus, dass der Verfasser der Apg auch Autor der kleinen Tempelszene Apg 22,17-21 sei. Auf die Frage "Wieso diese Vision und weshalb erst jetzt?“ gibt er folgende Antwort: Die Präsentation des Paulus als Prophet in der Tradition Jesajas und Jeremias mache sich vor jüdischem Auditorium allemal besser als in 9,26-30, und sie trage auch zu seiner Entlastung bei, insofern die vollzogene Hinwendung zu den Heiden rückblickend als Weisung des erhöhten "Herrn“ ausgegeben werde.
Laut H.-W. Park 1997, 46-63 sei 22,17-21 eine Schöpfung des Lukas auf einer vorlukanischen Traditionsgrundlage, welche die Berufung des Paulus zu allen Völkern vor Damaskus angenommen habe, und die von Damaskus an eine Berufung des Apostels zum Zeugendienst zur Verkündigung des Evangeliums unter den Heiden betone.
Literaturübersicht
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Gaventa, Beverly Roberts; From Darkness to Light: Aspects of Conversion in the New Testament (Overtures to Biblical Theology 20), Philadelphia, Pennsylvania 1986
Heininger, Bernhard; Paulus als Visionär: Eine religionsgeschichtliche Studie (Herders biblische Studien 9), Freiburg i. Br. 1996
Johnson, Dennis E.; Jesus against the Idols: The Use of Isaianic Servant Songs in the Missiology of Acts, WTJ 52/2 (1990), 343-353
Marguerat, Daniel; Saul’s Conversion (Acts 9,22,26) and the Multiplication of Narrative in Acts, in: C. M. Tuckett [ed.], Luke’s Literary Achievement (JSNTS 116), Sheffield 1995, 127-155
Park, Heon-Wook; Die Berufung des Paulus zur Völkermission − im Hinblick auf die Tempelvision von Jerusalem in Apg. 22,17-21, AJBI 23 (1997), 46-63