Auslegung und Bibliographie zur Bibel


Apostelgeschichte (Apg 21,18-26,32)

Apg 26,9-11

Studieren Sie die Bibel! Hier finden Sie einen Einstieg in die wissenschaftliche Auslegung von Bibeltexten mit Literaturangaben.

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Jede Seite enthält eine Übersetzung des jeweiligen Bibeltextes, sowie Beobachtungen (Vorbereitung der Auslegung), Hinweise zu weiterführender Literatur und eine abschließende Literaturübersicht.

Apg 26,9-11

 

 

Übersetzung

 

Apg 26,9-11:9 "Ich freilich meinte meinerseits, gegen den Namen Jesu, des Nazoräers, viel Feindseliges unternehmen zu müssen, 10 was ich auch in Jerusalem getan habe. Und zwar habe ich, nachdem ich von den Hohenpriestern [die] Vollmacht erhalten hatte, viele von den Heiligen in Gefängnisse einsperren lassen; und wenn sie umgebracht werden sollten, stimmte ich dafür. 11 In allen Synagogen zwang ich sie häufig durch Strafen zu[m] Lästern, und in maßloser Wut jagte ich ihnen sogar bis in die auswärtigen Städte nach.“

 

 

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V. 9

 

Beobachtungen: Bei den V. 9-11 handelt es sich um denjenigen Teil der Verteidigungsrede vor dem Prokurator Festus, dem König Agrippa II. und dessen Schwester Berenike sowie den weiteren Zuhörern, in der Paulus auf seine Zeit als Christenverfolger zu sprechen kam. Das wiederholt betonte "Ich“ macht deutlich, dass auch Paulus vor Jahren zu denjenigen gehört hatte, die sich der Hoffnung auf Auferstehung von den Toten − genau genommen: der Hoffnung auf Auferstehung von den Toten aufgrund der Auferstehung Jesu − widersetzten. Aus dem drastisch dargestellten Lebenswandel sollte sich den Zuhörern erschließen, dass die Gegner des (christlich begründeten) Auferstehungsglaubens im Unrecht waren. Sie hingen demnach weiter einer Sichtweise an, die Paulus längst überwunden hatte.

 

Die Bezeichnung Jesu als "Nazoräer“ ("Nazôraios“) ist unklar. Am ehesten ist daran zu denken, dass die Bezeichnung besagt, dass Jesus aus der Stadt Nazareth stammt, also im Sinne von "aus Nazareth“ zu deuten ist. Dann wäre sie gleichbedeutend mit "Nazarênos“. Diese gleiche Bedeutung ist allerdings keineswegs sicher, zumal der Artikel "ho“ überflüssig wäre. Möglich sind auch Ableitungen aus dem Hebräischen oder Aramäischen, nämlich von "nazir“ ("Nasiräer“), von "nēṣär“ ("[messianischer] Spross“) oder von "nazir“ ("Fürst“).

 

Weiterführende Literatur: A: Moda 1993, 21-59 befasst sich mit der Perikope 23,23-26,32 und geht dabei auf die zu Tage kommenden juristischen Probleme, auf die Anklage des Paulus und dessen Verteidigung ein. Dabei widmet er ein besonderes Augenmerk den Verteidigungsreden des Paulus (24,10b-21.25; 25,8.10-11; 26,2-29).

 

F. Crouch 1996, 333-342 befasst sich mit der Form, der rhetorischen Dynamik und dem Überzeugungspotenzial der paulinischen Verteidigungsrede. Die Verteidigungsrede folge konventionellen griechisch-römischen rhetorischen Regeln und diene einer weiter gefassten Erzählabsicht. Die Kürze der Rede mache es schwer, das traditionelle Format zu erkennen, auch wenn man die Rede in Einführung (26,2-3), Erzählung (narratio; 26,4-8), Beweisführung (26,9-18) und Nachwort (26,19-23) einteilen könne. Die Unterbrechung des redenden Paulus durch Festus erschwere darüber hinaus den Versuch, die Struktur der Rede heraus zu arbeiten, denn es sei nicht klar, ob Paulus die Rede beenden konnte. Allerdings sei die Struktur für das Überzeugungspotenzial der Rede nachrangig.

 

Zur Struktur der Verteidigungsrede, zu den Besonderheiten der Argumentationsweise und zu ihren Beiträgen zur gesamten Apg siehe J. J. Kilgallen 1988, 170-195. Es werde in der Verteidigungsrede auf zwei Vorwürfe reagiert: a) Paulus habe gegen das Volk, das Gesetz und den Tempel gelehrt; b) Paulus glaube an die Auferstehung der Toten. Die Verteidigungsrede lasse sich also wie folgt gliedern: Die V. 4-8 gäben eine doppelte Antwort auf den zweiten Vorwurf, die V. 9-23 eine vielgestaltige auf den ersten.

 

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V. 10

 

Beobachtungen: "Kai…te“ ist gewöhnlich mit "und … auch“ zu übersetzen, womit es in V. 10 heißen müsste: "Und auch viele von den Heiligen habe ich,…, in Gefängnisse einsperren lassen“. Diese Übersetzung würde jedoch annehmen lassen, dass Paulus neben den vielen Heiligen auch andere Personen in Gefängnisse hatte einsperren lassen. Solche Personen sind jedoch nicht in Sicht, denn Paulus sprach ausschließlich von der Verfolgung von Christen. Somit ist davon auszugehen, dass "kaite“ hier eine Erläuterung einleitet: Paulus erläuterte, was er mit der Formulierung "viel Feindseliges“ meinte. Die Erläuterung erstreckt sich über die V. 10-11.

 

Bei der Verbform "katekleisa“ handelt es sich um ein Aktiv, womit die Übersetzung streng genommen "ich sperrte ein“ lautet. Demnach hätte Paulus stets selbst Hand angelegt und die "Heiligen“ selbst in die Gefängnisse geführt und dort eingesperrt. Dass Paulus selbst Hand angelegt hatte, ist durchaus möglich, jedoch ist unwahrscheinlich, dass dies immer oder meistens der Fall war. Realistischer ist, dass Paulus dafür gesorgt hatte, dass viele von den "Heiligen“ in Gefängnisse eingesperrt worden waren. Somit dürfte das Aktiv anzeigen, von wem die Veranlassung ausging.

 

Da es in diesem Abschnitt der Verteidigungsrede um das frühere Verhältnis des Paulus zu den Christen geht, dürfte sich der Begriff "Heilige“ ausschließlich auf Christen beziehen. Er meint − gängigem frühchristlichem Sprachgebrauch entsprechend - vermutlich alle Christen und nicht nur besonders herausragende Christen, die Wunder oder andere herausragende Taten vollbringen. "Heilige“ sind demnach Menschen, die aus dem gewöhnlichen Alltag herausgehoben und dem heiligen Gott Vater und dessen Sohn Jesus Christus zugeeignet sind. Sie befinden sich in deren Macht- und Heilsbereich.

 

Paulus hatte nicht eigenmächtig, sondern mit Vollmacht der Hohenpriester gehandelt. Eine Konkretisierung der Vollmacht findet sich an dieser Stelle nicht, jedoch geht aus 9,1-2 hervor, dass Paulus vom Hohenpriester Briefe nach Damaskus an die Synagogen erbeten hatte, damit er, wenn er Anhänger "des Weges“ (= Heilige) fände − Männer wie auch Frauen -, sie gefesselt nach Jerusalem führe. Demnach hatte es sich also um eine schriftliche Vollmacht in Form von Briefen gehandelt, die an die Synagogen von Damaskus gerichtet waren (vgl. 22,5).

Merkwürdigerweise ist in 26,10 von einer Mehrzahl Hohenpriester die Rede, in 9,1 dagegen nur von einem einzigen. Tatsächlich dürfte es nur einen einzigen amtierenden Hohenpriester gegeben haben, jedoch lässt sich die Rede von mehreren Hohepriestern so erklären, dass neben dem einen amtierenden Hohenpriester auch Angehörige der hohepriesterlichen Familie und/oder aus dem Amt ausgeschiedene, aber weiterhin einflussreiche Hohepriester einbezogen sind. Gemäß 26,10 war die Vollmacht demnach nicht nur von dem einen amtierenden Hohenpriester, sondern auch von den Angehörigen der hohepriesterlichen Familie und/oder von ehemaligen Hohepriestern erstellt worden. Dabei ist anzunehmen, dass dieser Kreis um den amtierenden Hohenpriester nicht selbst die Briefe verfasst, jedoch auf die Abfassung erheblichen Einfluss genommen hatte.

 

Bei allen Verfolgungsmaßnahmen, ganz besonders aber bei den Hinrichtungen, stellt sich die Frage, inwieweit sie als historisch zu betrachten sind. So erscheint doch als wenig wahrscheinlich, dass der Konflikt zwischen den Anhängern und den Gegnern Jesu unter den Juden dermaßen heftige Dimensionen angenommen hat, dass die Anhänger Jesu hingerichtet wurden. Überhaupt müsste zu solchen Beschlüssen, denen Paulus hätte zustimmen können, ein jüdisches Gremium die Befugnis gehabt haben. Der rechtliche Rahmen der Christenverfolgungen bleibt in V. 9-11 doch sehr vage, so dass sich der Verdacht nahe legt, dass der Verfasser der Apg nicht die tatsächlichen Begebenheiten zur Zeit des Paulus schildert, sondern die Begebenheiten überspitzt und verallgemeinert darstellt. Möglicherweise fließen Aspekte der Christenverfolgung, wie sie sich verstärkt in der Zeit der Abfassung der Apg entwickelte, in die Schilderung ein. Paulus und die Juden in ihrer Gesamtheit wären dann Prototypen späterer Judenverfolger. Deutlich würde zum einen, was den Christen alles seitens der Verfolger widerfahren kann, und dass es ihnen in allen Städten widerfahren kann.

Zweifel kommen an Hinrichtungen von Christen durch Juden auch deshalb auf, weil sich die Apg weit gehend über solche ausschweigt. Berichtet werden nur die Steinigung des Stephanus (vgl. 7,54-60), die Folge eines spontanen Aufruhrs und nicht einer gerichtlich oder obrigkeitlich festgelegten Todesstrafe war, und die Hinrichtung des Jakobus, Bruder des Johannes, durch den jüdischen König Herodes Agrippa I. Bezüglich der Steinigung des Steinigung des Stephanus ist bemerkenswert, dass ausdrücklich gesagt wird, dass Paulus (= Saulus) ihr zustimmte (vgl. 8,1).

 

Die Formulierung "katênenka psêphon“ ist genau genommen mit "ich gab einen Stimmstein ab“ zu übersetzen. Demnach wurde die Zustimmung mittels eines Stimmsteins kundgetan. Wie das genaue Prozedere der Stimmabgabe war und wie der Stimmstein aussah (Farbe, Form), bleibt offen. Es ist nicht einmal sicher, dass die Stimmabgabe tatsächlich zu Lebzeiten des Paulus mittels eines Stimmsteins erfolgte, denn in der Redewendung kann sich auch ein alter, inzwischen aufgegebener Brauch wiederspiegeln.

Unklar ist, ob Paulus einem Gremium angehörte, so dass er zur Abgabe eines Stimmsteins befugt war, und um welches Gremium es sich handelte. Am ehesten ist an den Hohen Rat zu denken. Vielleicht ist aber die "Abgabe eines Stimmsteins“ nicht wörtlich zu nehmen, sondern nur bildlicher Ausdruck für die Zustimmung des Paulus zu Hinrichtungen von Christen.

 

Weiterführende Literatur: Zur Verfolgung der Christen seitens des Paulus siehe S. Légasse 1995, 379-390.

 

Gemäß S. Légasse 1985, 799-807 werde "stimmte ich dafür“ gewöhnlich so gedeutet, dass Paulus als Richter dafür gestimmt oder nur im Geiste seine Zustimmung gegeben habe. Neuerdings sei jedoch von J. Murphy-O’Connor 1982, 21-23 die These aufgestellt worden, dass Paulus nach seiner Ausbildung in der Schule des Gamaliel dessen Kollege im Hohen Rat (Synhedrium, Synedrion) geworden sei und in diesem für das Umbringen der "Heiligen“ gestimmt habe. S. Légasse folgt dieser These nicht. Paulus habe nicht den Todesurteilen als solchen zugestimmt, sondern nur der Vollstreckung der Todesurteile. Dabei habe Paulus nicht selbst mit der Vollstreckung der Todesstrafe zu tun gehabt, sondern sei vom Hohen Rat nur bevollmächtigt gewesen, Christen gefangen zu nehmen und ins Gefängnis zu werfen. Alles weitere sei den jüdischen Autoritäten überlassen geblieben.

 

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V. 11

 

Beobachtungen: Die Formulierung "kata pasas tas synagôgas“ ("in allen Synagogen“) ist genau genommen mit "durch alle Synagogen hindurch“ zu übersetzen. Es ist also vorausgesetzt, dass Paulus von Synagoge zu Synagoge gezogen war, um immer wieder die "Heiligen“ durch Strafen zum Lästern zu zwingen. Dass es sich um ein stets gleich wiederkehrendes Handeln handelte, geht aus der Wahl der Zeitform Imperfekt ("ênankazon“ = "ich zwang“) hervor.

Es ist vorausgesetzt, dass die Christen weiterhin in die Synagogen gingen. Dabei bleibt offen, wo sich die Synagogen befanden. Da Paulus laut V. 10 die Christen auch in Jerusalem verfolgte, ist anzunehmen, dass sich mindestens eine Synagoge in Jerusalem befand. Da das erzwungene Lästern zu dem vielen Feindseligen gegen den Namen Jesu gehörte, dürfte es sich ebenfalls auch in Jerusalem abgespielt haben. Allerdings war es wohl nicht nur auf Jerusalem begrenzt, denn das viele Feindselige gegen den Namen Jesu wurde ja nicht nur in Jerusalem, sondern auch in Jerusalem unternommen (vgl. V. 10).

 

Fraglich ist, welcher geographische Raum als "heimisch“ und welcher als "auswärtig“ angesehen wurde. Die auf Jerusalem fokussierte Sichtweise legt nahe, dass die Stadt Jerusalem als "heimisch“ und die anderen Städte als "auswärtig“ betrachtet wurden. Falls dies tatsächlich der Fall ist, hat es in Jerusalem eine Mehrzahl Synagogen gegeben, wobei man "alle Synagogen“ sowohl nur auf den heimischen Bereich als auch zusätzlich auf den auswärtigen Bereich beziehen kann. Ebenso kann es sein, dass als "heimisch“ die in der (Syrien unterstellten) römischen Provinz Judäa gelegenen Städte betrachtet wurden, und als "auswärtig“ die außerhalb gelegenen. Für welche Deutung man sich auch immer entscheidet, bleibt auf jeden Fall festzuhalten, dass in der Apg im Zusammenhang mit der Judenverfolgung als auswärtige Stadt ausschließlich Damaskus genannt wird (vgl. 9,2; 22,5).

 

Unklar ist, wie sich das Lästern genau gestaltete. Sicherlich hat es sich um ein Lästern aus christlicher Sicht gehandelt, das heißt es war nur für Christen anstößig, nicht aber für Heiden oder Juden, die nicht an Jesus Christus glaubten. Es wurde also wahrscheinlich der Name Jesu gelästert, wobei an eine Leugnung zu denken ist, dass Jesus tatsächlich der Messias (= Christus) und von ihm das Heil zu erwarten ist. Von der Leugnung werden sicherlich die wesentlichen Inhalte des Evangeliums betroffen gewesen sein.

 

Weiterführende Literatur: Die dramaturgische Darstellungsweise in denjenigen Passagen, in denen das Damaskusgeschehen, die sogenannte "Bekehrung des Paulus“, erzählt wird (Apg 9.22.26), hat B. Orth 2002, 210-230 zum Thema und geht dabei insbesondere auf die Verteidigungsrede 26,2-23 ein. Er hält fest: Alle drei Bekehrungserzählungen verbinde die dialogische Ausrichtung in der Form kurzer Gespräche. Das dialogisch strukturierte Gespräch und die Rede seien zu den dramatisch−didaktischen Grundtypen zu rechnen, deren Gebrauch im hellenistisch-römischen Umfeld des Lukas durchaus üblich gewesen sei. Wie schon bei der rednerischen Ausgestaltung der Vision von Joppe (Apg 11) warte der Verfasser der Apg bei der Darstellung des Damaskusgeschehens mitsamt seiner Folgen, die das Ereignis für das Leben des Paulus habe, erneut mit stilistischen Änderungen, Kürzungen und Zusätzen auf, die dem Leser die Bedeutung des Ereignisses noch eindringlicher als in Apg 9 und 22 vor Augen führen sollen.

 

 

Literaturübersicht

 

Crouch, Frank; The Persuasive Moment: Rhetorical Resolutions in Paul’s Defense before Agrippa, SBL.SPS 35 (1996), 333-342

Kilgallen, John J.; Paul before Agrippa (Acts 26,2-23): Some Considerations, Bib. 69 (1988), 170-195

Légasse, Simon; Paul sanhédrite? À propos d’Ac 26,10, in: À cause de l’Évangile (LeDiv 123), FS J. Dupont, Paris 1985, 799-807

Légasse, Simon; Paul’s pre-Christian Career according to Acts, in: R. Bauckham [ed.], The Book of Acts in Its Palestinian Setting (The Book of Acts in Its First Century Setting 4), Grand Rapids, Michigan − Carlisle 1995, 365-390

Moda, A.; Paolo prigioniero e martire. Gli avvenimenti di Cesarea, BeO 35 (1993), 21-59

Murphy-O’Connor, Jerome; Becoming Human Together: The Pastoral Anthropology of St. Paul, 2nd ed., Wilmington − Dublin 1982

Orth, Burkhard; Lehrkunst im Christentum. Die Bildungsdimension didaktischer Prinzipien in der hellenistisch-römischen Literatur und im lukanischen Doppelwerk (Beiträge zur Erziehungswissenschaft und biblischen Bildung 7), Basel 2002

 

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