1 Kor 9,1-12
Übersetzung
1 Kor 9,1-12:1 Bin ich nicht frei? Bin ich nicht ein Apostel? Habe ich nicht unsern Herrn Jesus gesehen? Seid nicht ihr mein Werk im Herrn? 2 Wenn ich für andere kein Apostel bin, so bin ich’s doch für euch. Denn das Siegel meines Apostelamts seid ihr im Herrn. 3 Meine Verteidigung gegenüber denen, die mich kritisieren, ist dies: 4 Haben wir etwa nicht das Recht, zu essen und zu trinken? 5 Haben wir etwa nicht das Recht, eine Schwester als Ehefrau mitzuführen wie (auch) die andern Apostel und die Brüder des Herrn und Kephas? 6 Oder haben allein ich und Barnabas nicht das Recht, nicht zu arbeiten? 7 Wer leistet jemals Kriegsdienst für eigenen Sold? Wer pflanzt einen Weinberg und isst nicht von seiner Frucht? Oder wer weidet eine Herde und nährt sich nicht von der Milch der Herde? 8 Rede ich dies etwa [nur] nach Menschenart oder sagt das nicht auch das Gesetz? 9 Denn im Gesetz des Mose steht geschrieben: "Du sollst dem Ochsen, der drischt, keinen Maulkorb anlegen.“ Sorgt sich Gott etwa um die Ochsen? 10 Oder redet er nicht überall um unsertwillen? Um unsertwillen nämlich steht geschrieben: "Wer pflügt, soll auf Hoffnung pflügen, und wer drischt, auf Hoffnung, [am Ertrag] teilzuhaben.“ 11 Wenn wir euch das Geistliche gesät haben, [ist es dann] zu viel, wenn wir von euch das Materielle ernten wollen? 12 Wenn andere an der Vollmacht über euch teilhaben, [warum dann] nicht vielmehr wir? Aber wir haben von dieser Vollmacht keinen Gebrauch gemacht, sondern wir ertragen alles, damit wir nicht dem Evangelium von Christus ein Hindernis bereiten.
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Beobachtungen: Nachdem Paulus in 8,13 die Frage aufgeworfen hat, ob er mit dem Verzicht auf das Essen von Fleisch - dem "Bruder“ und der "Schwester“ zuliebe - nicht seine apostolische Freiheit aufgibt, geht er auf einen solchen möglichen Vorwurf mit vier rhetorischen Fragen ein, auf die jeweils die Antwort "ja“ zu erwarten ist.
Die erste rhetorische Frage stellt klar, dass auch er frei ist. Sollte er es nur wegen des Fleischverzichts nicht sein? Mit dem Begriff "frei“ setzt Paulus das Thema des vorigen Abschnittes (8,1-13) fort, wo von der "Freiheit“ des Christen die Rede war und anhand eines konkreten Problems der Umgang mit ihr diskutiert wurde. Allerdings kam in dem Abschnitt nicht das in V. 1 benutzte Adjektiv "eleutheros“ ("frei“) vor, sondern das Substantiv "exousia“, das eigentlich eine "Macht/Vollmacht“ meint, die jedoch eine Freiheit begründet, so dass in 8,9 die Übersetzung "Freiheit“ angemessen ist.
Paulus ist auch "Apostel“. Was Paulus hier mit diesem Wort konkret meint, bleibt offen. Ein "Apostel“ ist zunächst einmal nichts weiter als ein christlicher Gesandter, der in missionarischen Diensten unterwegs ist. Eine Eingrenzung (z. B. auf den Zwölferkreis) kommt hier nicht in den Blick. Aus den zwei folgenden rhetorischen Fragen wird jedoch deutlich, dass Paulus sich nicht als gewöhnlicher Abgesandter einer Gemeinde versteht, sondern mit dem Apostolat eine besondere Autorität verbindet.
Zunächst weist Paulus darauf hin, dass er den "Herrn“ gesehen habe. Wie und wo er ihn gesehen hat, sagt er jedoch nicht. Für sich genommen begründet das Sehen des "Herrn“ den Apostolat nicht. Es besagt nur, dass Paulus kein gewöhnlicher Gesandter einer Gemeinde, sondern ein Zeuge des "Herrn“ ist (vgl. 1 Kor 15,6), und zwar ein freier.
Dann macht Paulus deutlich, dass die Korinther sein "Werk“ ist. Damit spielt er wahrscheinlich auf seine Gemeindegründung in Korinth an. Eine solche Gemeindegründung ist ein weiterer Grund dafür, weshalb Paulus eine besondere apostolische Autorität und Freiheit besitzt und nicht nur als gewöhnlicher, missionarisch wirkender Gemeindegesandter anzusehen ist. Auf sie kann er sich auch - und das in besonderem Maße! - in Korinth berufen. Das "Amt“ des Apostels begründet die Gemeindegründung in Korinth für sich genommen jedoch nicht.
Weiterführende Literatur: J. F. M. Smit 1997, 476-491 zeigt, dass 8,7-9,27 das Grundmuster einer Rede zugrunde liege und somit literarisch einheitlich sei.
J. S. Sibinga 1998, 136-163 kommt anhand einer nummerischen Analyse von 1 Kor 9 samt Kontext zu dem Ergebnis, dass Paulus die Abschnitte nach verschiedenen Methoden zusammengesetzt habe, die darauf abzielten, innerhalb eines wohldurchdachten und −integrierten Ganzen klare Proportionen und Muster zu schaffen. Die nummerische Klarheit seines Prosatextes trage wesentlich zu dessen literarischer Qualität bei.
W. Willis 1985, 33-48 vertritt die Ansicht, dass das Ziel von 1 Kor 9 sei, die Argumentation, wie Christen ihre Freiheit zum Gunsten Anderer ausdrücken sollten, weiterzuentwickeln. In 1 Kor 8 und 10 gehe es dabei konkret um das Problem des Essens von Götzenopferfleisch. Die Diskussion in Kapitel 9 diene nicht als Verteidigung. Paulus verteidige nicht sein Verhalten, sondern argumentiere von diesem ausgehend. Es sei irreführend, das Kapitel "Die Rechte eines Apostels“ zu betiteln, denn es handele nicht von den Rechten an sich, sondern vom Verzicht auf die Rechte im freien Dienst.
E. Best 1986, 3-25 befasst sich mit folgenden Fragen: Was ist ein Apostel? Wann wurde sich Paulus bewusst, dass er ein Apostel ist? Wie ist er zu diesem Bewusstsein gekommen? In welchen Situationen beruft er sich auf sein Apostelamt? Welches Selbstbild hat Paulus von sich, wenn er Autorität ausübt? Wie ist die Betonung der apostolischen Autorität aufgekommen? E. Best vertritt die Ansicht, dass Paulus sich zwar als Apostel verstanden und auch Autorität ausgeübt habe, doch sei ein unmittelbarer Zusammenhang zweifelhaft. Paulus verwende den Begriff "Apostel“ nur, wenn es um die Beziehungen zu anderen Kirchenführern geht, es also politisch angebracht ist, nicht jedoch im Hinblick auf die Beziehungen zu den von ihm Bekehrten.
H. P. Nasuti 1988, 246-264 legt dar, dass es bei der Auslegung von 1 Kor 9 zu Fortschritten gekommen sei, seitdem wieder vermehrt erkannt werde, dass das Kapitel ein integraler Bestandteil der Götzenopferfleisch-Diskussion (1 Kor 8.10) ist und diese nicht unterbricht. H. P. Nasuti geht nun der inneren Dynamik von 1 Kor 9 nach und versucht bisher vernachlässigte Aspekte bezüglich der Auslegung herauszuarbeiten. Insbesondere macht er deutlich, dass Paulus durchaus verschiedene Argumentationsweisen bei der Verteidigung seiner apostolischen Rechte benutze. Sie gäben Aufschluss über Paulus’ Verständnis seiner eigenen sozialen Rolle in Korinth und sein generelles Verhältnis zum Evangelium. Paulus beanspruche für sich sowohl das Leid der Propheten als auch die Rechte eines Apostels. Weil er von seinen Rechten keinen Gebrauch mache, könne er sich seiner Leiden rühmen. Indem er sich seiner Leiden rühmt, biete er sich selbst als Beispiel für die Korinther und als Veranschaulichung des Evangeliums dar.
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Beobachtungen: V. 2 macht entsprechend auch keine objektive Aussage über die Gültigkeit des eigenen Apostelamts, sondern sagt nur etwas über die Bewertung seitens der korinthischen Gemeindeglieder und der "anderen“ aus. Wer die "anderen“ sind, bleibt offen. Es kann sich um beliebige Christen aus anderen Gemeinden handeln; eine Einschränkung auf Wanderprediger, die Paulus gegenüber negativ eingestellt sind, lässt sich nicht erschließen.
Die Bewertung sagt vermutlich nichts über die Realität aus: Paulus sagt nicht, dass er von den verschiedensten Gemeinden nicht als Apostel anerkannt wird - im Gegensatz zum leuchtenden Vorbild der Korinther. Ansonsten wäre verwunderlich, dass er sich so vehement mit den Korinthern auseinandersetzt. Vielmehr will Paulus deutlich machen, dass die Christen anderer Gemeinden noch Grund haben könnten, seine apostolische Autorität zu bestreiten, denn deren Gemeinden hat Paulus nicht gegründet. Die Korinther aber können diese Autorität nicht in Zweifel ziehen, denn immerhin haben sie sich infolge seiner Predigt taufen lassen. Paulus haben sie also ihr Christsein zu verdanken.
Daher sind gerade sie "im Herrn“ das Siegel von Paulus’ Apostelamt. Ein Siegel beweist sichtbar die Echtheit (z. B. einer Urkunde). Paulus ist also nicht deswegen Apostel, weil er die korinthische Gemeinde gegründet hat, sondern weil die Korinther ihr Christsein der Mission des Paulus zu verdanken haben, dürften sie keinen Grund haben, an seiner apostolischen Autorität zu zweifeln.
Weiterführende Literatur:
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Beobachtungen: Dennoch gibt es unberechtigterweise Christen, die an der Autorität des Paulus zweifeln und ihn kritisieren. Da Paulus sich direkt an die Korinther wendet und ihnen auch seine Verteidigung zukommen lässt, ist anzunehmen, dass sich die Kritiker auch in Korinth finden.
Paulus schreibt, dass "dies“ die Verteidigung sei, doch stellt sich die Frage, ob Paulus die vorhergehenden Verse (V. 1-2) oder die folgenden (V. 4-27) meint. Da aber eine zwei Verse umfassende Verteidigung reichlich kurz wäre und außerdem das Demonstrativpronomen "dies“ nachgestellt ist und damit schon vom Ort her auf die nächsten Verse verweist, ist eher anzunehmen, dass die Verteidigung folgt.
Offen bleibt, gegen welchen Vorwurf bzw. gegen welche Vorwürfe sich Paulus verteidigt. Handelt es sich bei den vorhergehenden Versen um die Verteidigung, dann dürfte der Vorwurf, dass Paulus kein wahrer Apostel sei, der entscheidende Kritikpunkt sein. Da wahrscheinlicher ist, dass erst die folgenden V. 4-27 die Verteidigung darstellen, ist jedoch eher anzunehmen, dass der Vorwurf bzw. die Vorwürfe den V. 4-27 zu entnehmen sind. Angesichts der Tatsache, dass sich Paulus zuvor als wahrer Apostel dargestellt hat, der er mindestens für die korinthischen Gemeindeglieder ganz offensichtlich sei, scheint der Kritik eine Infragestellung seines Apostolats zugrunde zu liegen.
Weiterführende Literatur: D. Zeller 2009, 859-870 geht der Frage nach, was Paulus von seinen Gegnern vorgeworfen wird. Eine Reihe von Auslegern sehe die V. 1-2 als die Verteidigung an und gehe davon aus, dass Paulus sein Apostolat und sein apostolisches Recht auf Unterhalt verteidige. Eine heutzutage beliebte Spielart der Auslegung von 1 Kor 9 gehe dagegen nicht nur davon aus, dass die Autorität des Apostels in Gefahr sei, sondern − mit Blick auf V. 4-18 - dass gerade der Verzicht auf die Unterstützung durch die Gemeinden den Apostel als solchen in Verruf gebracht habe. Dabei würden verschiedentlich aus dem Zweiten Korintherbrief erschließbare Verhältnisse in den Ersten Korintherbrief zurückprojiziert. Problematisch sei bei dieser Deutung jedoch, dass weder erwiesen sei, dass korinthische Gemeindeglieder Paulus Unterhaltsleistungen angeboten haben, noch dass sie angesichts seines Verzichtes verletzt waren oder das apostolische Recht, vom Evangelium zu leben, für eine verbindliche Norm hielten. D. Zeller, der ebenfalls davon ausgeht, dass die Verteidigung V. 4-18 umfasse, merkt daher an, dass weder das Recht auf Unterhalt noch der Verzicht darauf die Anklagepunkte sein könnten. Aber auch nicht das Apostelamt, wenn denn V. 3 die Überschrift, wenn denn V. 3 die Überschrift über das Folgende sei. Der Schlüssel liege vielmehr in V. 1a, der im Adversativsatz V. 19 wieder aufgenommen werde. Die Behauptung der Freiheit umrahme die Verteidigung. "Freiheit“ meine also in V. 1 weder die Freiheit der Kyniker von materiellen Bindungen wie Ehe, Beruf und Wohnsitz und den damit gegebenen Sorgen noch bloß das apostolische Recht auf Versorgung durch die Gemeinde noch die Freiheit zum Verzicht auf dieses Recht. Vielmehr bedeute Freiheit hier die Unabhängigkeit von Menschen überhaupt, Menschen mit ihren Konventionen und Gesetzeszwängen. Paulus verteidige also seine Unabhängigkeit von Menschen -, obwohl er sich in die Beschränktheiten und Besonderheiten von Menschengruppen bis zur Identifikation hineinbegebe.
Gemäß R. B. Sisson 2006, 93-100 wolle Paulus mit seiner Verteidigung vorrangig eine Stärkung seiner Stellung als moralische Autorität, der die Korinther nacheifern sollen, erreichen.
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Beobachtungen: Zu Beginn seiner Verteidigung reiht Paulus wiederum eine rhetorische Frage an die andere. Und erneut ist jedesmal die Antwort "natürlich! (ja!)“ zu erwarten.
Paulus benutzt nun das Personalpronomen "wir“ statt "ich“. Wer könnte neben Paulus mit "wir“ gemeint sein? Zunächst einmal ist nicht zwingend anzunehmen, dass Paulus einen weiteren Apostel (vgl. V. 5) einschließt, denn er kann auch von sich selbst in der ersten Person Plural sprechen. Sollte er aber doch einen weiteren Apostel einschließen, so wäre zunächst an Sosthenes zu denken, der gemäß 1,1 (offiziell, nicht unbedingt aber faktisch) Mitverfasser des Ersten Korintherbriefes ist und von Paulus als "Bruder“ bezeichnet wird. Ist Sosthenes aber überhaupt in den Augen des Paulus ein Apostel? Über seine missionarische Tätigkeit wissen wir nichts. Mehr ist uns diesbezüglich über Timotheus bekannt, der durchaus im "wir“ inbegriffen sein könnte, sich jedoch inzwischen auf dem Weg nach Korinth befindet (vgl. 4,17). Schließlich ist auch an Barnabas zu denken, dessen Name genannt wird − allerdings erst in V. 6.
Wieso sollte jemand Paulus das Recht auf lebensnotwendiges Essen und Trinken absprechen? Da dies unwahrscheinlich ist, ist zu vermuten, dass jemand Paulus das notwendige Einkommen nicht zugesteht. In diesem Fall bestreitet er entweder das Recht zu arbeiten - ohne dabei eine ausgleichende Zahlung seitens der Gemeinde zuzugestehen - oder er bestreitet das Recht, von der Gemeinde ohne handwerkliche Arbeit Geld zu erwarten.
Weiterführende Literatur:
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Beobachtungen: Nun taucht wieder der Begriff "Macht/Vollmacht“ ("exousia“) auf, womit Paulus nun eindeutig an 8,9 anknüpft (vgl. 9,1).
Paulus meint, auch er habe die Vollmacht, d. h. das Recht, eine Frau mitzuführen. Dabei spricht er wohl nicht von einer beliebigen Frau, sondern von einer Ehefrau, die zudem eine "Schwester“, d. h. eine Christin, ist. Paulus beansprucht also auch für sich das Recht (eine Christin) zu heiraten und die Ehefrau auf seinen Missionsreisen mitzunehmen. Aus diesem Anspruch ist zu schließen, dass Paulus unverheiratet ist. Er kann Junggeselle, Geschiedener oder auch Witwer sein, wobei ersteres am wahrscheinlichsten ist. Aus Paulus’ Worten geht auch hervor, dass die anderen Apostel verheiratet sind, wobei dies nicht für alle Apostel gelten muss.
Wenn Paulus von "Aposteln“ spricht, so lässt dies annehmen, dass auch der im Personalpronomen "wir“ eingeschlossene Begleiter - vorausgesetzt, Paulus spricht nicht nur von sich selbst - ein Apostel sein muss.
Neben den "anderen Aposteln“ nennt Paulus "die Brüder des Herrn“ und Kephas (= Petrus). Zunächst ist also zu vermuten, dass Paulus "die Brüder des Herrn“ und Kephas nicht zu den Aposteln zählt. Zumindest im Fall des Kephas ist das aber nicht anzunehmen, denn gemäß 1,10-17; 3,22 kommt Kephas in der korinthischen Gemeinde eine herausragende Rolle zu. Genauso wenig ist es jedoch wahrscheinlich, dass Paulus Kephas für einen besonders herausragenden Apostel hält. Er nennt ihn wahrscheinlich nur deshalb separat, weil ihm in den Augen mancher Korinther eine besondere Bedeutung zukam.
Mit der Bezeichnung "Brüder des Herrn“ sind sicherlich nicht alle Christen, die sich ja als "Brüder“ und "Schwestern“ bezeichnen, gemeint, denn Jesus Christus ist nicht "Bruder“, sondern "Herr“. Somit kommt nur die wörtliche Bedeutung in Frage, und zwar, dass es sich um die leiblichen Brüder (und Schwestern) Jesu handelt. Demnach hat Jesus also mehrere Brüder (und vielleicht auch mindestens eine Schwester), die vermutlich auch noch am Leben sind.
Wenn Kephas als Apostel anzusehen ist, so gilt die möglicherweise auch für die "Brüder des Herrn“.
Weiterführende Literatur: Mit der Rolle des Kephas (= Petrus) in den ersten Anfängen der christlichen Gemeinden befasst sich C. K. Barrett 1982, 28-39, der in erster Linie die Passagen in Augenschein nimmt, die Kephas explizit nennen (1 Kor 1,12; 3,22; 9,5; 15,5).
J. G. Cook 2008, 352-368 geht folgenden Fragen nach: Nahmen die in V. 5 erwähnten Frauen an der Mission teil? Folgten die Frauen den Aposteln mit dem Ziel der Unterweisung? Oder sorgten sie nur für materielle Unterstützung? Handelte es sich bei den Frauen um Ehefrauen? Ergebnis: Da Petrus/Kephas verheiratet war und in Anbetracht der Bedeutung des "mitführen“, dürften wohl viele - aber nicht unbedingt alle! - der mitgeführten Frauen Ehefrauen gewesen sein. Einigen sei wohl die Aufgabe der materiellen oder häuslichen Unterstützung zugekommen. Alle Frauen seien jedoch in der apostolischen Lehre gut unterwiesen gewesen und hätten, sofern sie wollten, selbst andere Menschen lehren können.
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Beobachtungen: Paulus gesteht sich und Barnabas auch das Recht zu, nicht (handwerklich) arbeiten zu müssen. Entsprechend ist davon auszugehen, dass in V. 4 nicht ein Recht auf (handwerkliche) Arbeit betont wird, sondern vielmehr das Recht, ohne (handwerkliche) Arbeit Essen und Trinken von der Gemeinde gestellt bzw. finanziert zu bekommen.
Warum erwähnt Paulus ausgerechnet Barnabas, der vorher im gesamten Brief noch keine Rolle gespielt hat? Ist Barnabas einer der wenigen Apostel/Missionare - oder gar der einzige? -, die sich ihr täglich Brot wie Paulus mit handwerklicher Arbeit verdienen?
Ob Barnabas überhaupt ein Begleiter des Paulus in Ephesus, dem Abfassungsort des Briefes (vgl. 16,8), ist, ist fraglich. Dies würde nämlich voraussetzen, dass Paulus den Brief vor dem antiochenischen Zwischenfall (vgl. Gal 2,11-14), also sehr früh, geschrieben hat, in dem es zu einer Entfremdung zwischen beiden kam. Die Apostelgeschichte berichtet von einem weiteren Streit, als dessen Folge Barnabas nicht mit auf die zweite Missionsreise ging und stattdessen auf Zypern blieb (vgl. Apg 16,36-41). Sicher ist, dass Barnabas den Adressaten mindestens namentlich bekannt ist.
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Beobachtungen: Paulus nennt nun mittels rhetorischer Fragen, die jeweils die Antwort "niemand!“ erwarten lassen, drei Beispiele, in denen der Arbeitende mit seiner Arbeit auch seinen Lohn verdient.
Kein Krieger erhält seinen "eigenen“ Sold, d. h. keinen Sold. Auch der Weinbauer isst selbstverständlich von den Trauben, die der Weinberg hergibt. Und schließlich ernährt sich jeder Hirte von dem, was die Herde an Milch hergibt. Die Tatsache, dass Paulus nicht das Verb "pinô“ ("trinken“), sondern "esthiô“ ("essen“, hier: "sich ernähren“) benutzt, zeigt, dass nicht in erster Linie an das Trinken der Milch gedacht ist, sondern an den Verzehr sämtlicher Milchprodukte, wie z. B. auch Käse.
Weiterführende Literatur:
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Beobachtungen: Paulus verweist darauf, dass es sich bei seiner Ansicht, dass der Mensch aus seiner Arbeit auch den Lohn ziehen solle, nicht nur um menschliches Gerede handelt, sondern dass ihre Richtigkeit vom "Gesetz“ belegt wird. Dabei sagt Paulus nicht, was er mit dem "Gesetz“ im Blick hat.
Weiterführende Literatur: F. Thielman 1992, 237-240 geht im Rahmen der Untersuchung, wie Paulus dem jüdischen Gesetz gegenüber eingestellt ist, auf 1 Kor 9,8-9 ein. Paulus gehe im Verlauf der beiden Verse von der menschlichen Ebene ("Gesetz“) zur göttlichen ("Gesetz des Mose“) über: Das "Gesetz des Mose“, die Tora, habe göttliche Autorität. Aus V. 10 gehe hervor, dass dieses Gesetz auch für die eschatologische Gemeinde Gottes Relevanz habe. Damit grenzt er sich von T. J. Deidun 1981, 158 ab. Dieser meint, dass der Tora bei den Christen keine entscheidende Autorität zukomme. Dafür spreche, dass Paulus Dtn 25,4 nicht nur allegorisch auslegt, sondern darüber hinaus die wörtliche Anwendung als unangemessen beurteilt. Ähnlich wie T. J. Deidun äußert sich A. Lindemann 1986, 255: Den Aussagen der Tora werde kein herausragender Wert beigemessen, und schon gar nicht würden sie als für die Entscheidung ausschlaggebend gelten.
H. W. Hollander 1998, 117-135 thematisiert Paulus’ Gebrauch des Begriffs "Gesetz“ im Ersten Korintherbrief und geht auf S. 119-123 auch auf 9,8-9 ein. Er folgt nicht der seiner Meinung nach meist vertretenen Annahme, dass Paulus in V. 8 mit "Gesetz“ allgemein die at. Schriften und in V. 9 mit "Gesetz des Mose“ konkret den Pentateuch (= Tora) meine. Vielmehr sei anzunehmen, dass sich Paulus in V. 8 auf schriftlich fixierte gesetzliche Regeln bezieht, wie sie in vielen Gebieten des Römischen Reiches verbreitet waren, und in V. 9 aus dem "Gesetz des Mose“ als ein Muster dieser Gesetze zitiert. Paulus beziehe sich also, sofern diese Annahme richtig ist, zuerst auf Allgemeinplätze und dann auf das Gesetz im Allgemeinen, d. h. auf (geschriebene) Regeln, wie sie in den verschiedensten Kulturen und Nationen anzutreffen seien.
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Beobachtungen: Paulus wiederholt den Begriff "Gesetz“, wobei er jetzt "des Mose“ hinzufügt. Handelt es sich dabei um eine Konkretion, so dass "Gesetz“ und "Gesetz des Mose“ gleichbedeutend sind, oder bezieht sich V. 8 auf eine andere (Rechts-)Grundlage als V. 9? Dann würde nur die Formulierung "Gesetz des Mose“ die Tora meinen. Was bei dem "Gesetz“ im Blick ist, bliebe offen. In Frage kämen ein antikes Gesetz der hellenistisch-römischen Welt und eine Art Naturgesetz, das für alle Menschen einsichtig ist.
Paulus zitiert (leicht abgewandelt) Dtn 25,4 (vgl. 2 Sam 24,22). Die rhetorische Frage lässt als Antwort "nein!“ erwarten. Damit bezieht Paulus die Bestimmung nicht wie die Rabbinen auch auf den Menschen, sondern nur auf den Menschen.
Weiterführende Literatur: Laut J. F. M. Smit 2000, 239-263 weite Paulus den Geltungsbereich der Bestimmung Dtn 25,4 dahingehend, dass sie nicht nur den dreschenden, sondern auch den pflügenden Ochsen betrifft. Eine solche Ausweitung finde sich auch bei Philo von Alexandrien und Josephus. Die Mischna übertrage die Bestimmung vom arbeitenden Ochsen auf die Lage des menschlichen Landarbeiters. In dieser Hinsicht stimmten die Mischna und Paulus miteinander überein. Paulus bleibe jedoch nicht beim wörtlichen Verständnis der Landarbeiter, sondern gehe zum übertragenen Verständnis über, wonach es sich bei den Landarbeitern um geistliche Landarbeiter handele. Diese Übertragung sei eine Eigenheit des Paulus. Bezüglich der Frage, ob es sich bei dieser Übertragung eher um eine Allegorie oder um eine Typologie handelt, stellt J. F. M. Smit fest, dass keiner dieser beiden Begriffe der tatsächlichen Vorgehensweise des Paulus entspreche. Die direkte und ekklesiologische Übertragung lasse eine auffallende Ähnlichkeit mit den Pescharim der Qumran-Gemeinschaft erkennen.
D. I. Brewer 1992, 554-565 ist der Meinung, dass das Gebot "Du sollst dem Ochsen, der drischt, keinen Maulkorb anlegen.“ von Paulus nicht − wie gewöhnlich angenommen − allegorisch, sondern im wörtlichen Sinn ausgelegt werde. Er leugne nicht, dass das Gebot wörtlich zu verstehen sei, denn seine folgende Interpretation setze die wörtliche Auslegung voraus. Aber er betone − wie es auch jeder Jude getan hätte -, dass das Gebot nicht verfasst worden ist, damit der Ochse es halte, sondern der Mensch. Auch wenn der Ochse von dem Gebot profitiere, so sei dies jedoch angesichts des Vorteils, den der Mensch bei seinem Gehorsam habe, unwesentlich. Die Aussage, dass der Pflügende oder Dreschende an seinem Ertrag teilhaben solle, entspreche weitgehend der Mischna (mBM 7,2), die Paulus wohl im Hinterkopf habe. D. I. Brewer macht deutlich, dass die Annahme, dass der Begriff "Ochse“ alle arbeitenden Lebewesen meine, schon zu Paulus’ Lebzeiten verbreitet gewesen sei und nicht erst auf die nachpaulinische rabbinische Exegese zurückgehe.
E. Lohse 1997, 314-315 meint, dass es sich bei Dtn 25,4 um eine Maßnahme handele, die dem Schutz der Tiere gelten soll. Sie zeuge also durchaus von göttlicher Fürsorge, die selbst dem Ochsen zugewandt wird. Doch auf diesen Gedanken komme es Paulus hier nicht an. Er wolle den Satz in übertragenem Sinn verstanden und auf den Dienst der Apostel angewandt sehen. E. Lohse verweist als Parallele auf die stoische Lehre, wie sie in der hellenistischen Welt weit verbreitet gewesen sei. Sie besage, dass der ganze Kosmos durch die Götter bzw. die Gottheit letzten Endes allein um der Menschen Willen geschaffen worden sei. Um deren Willen würde sich folglich Gott − soweit er es tut − um die Ochsen kümmern.
J. L. Verbruggen 2006, 699-711 gibt zunächst einen Überblick über die verschiedenen Auslegungen von Dtn 25,4 und 1 Kor 9,9-12 und arbeitet dann seine eigene Meinung heraus, wie Paulus Dtn 25,4 verstanden haben könnte. Ergebnis: Die Auslegung des Paulus sei nicht weit vom wörtlichen Verständnis entfernt. Auch das wörtliche Verständnis messe der Fürsorge für den Ochsen nur wenig Bedeutung bei. Das Anlegen eines Maulkorbs ergebe bei einem eigenen Ochsen wenig Sinn. Sinn ergebe es nur bei einem geliehenen oder gemieteten Ochsen, der mit einem Maulkorb kein Getreide und Stroh fressen und diesbezüglich keinen Verlust verursachen könne. Dieses eigennützige Denken führe jedoch dazu, dass der Ochse dem Eigentümer hungrig und damit geschwächt wiedergegeben wird und diesem damit einen wirtschaftlichen Verlust zufügt. Es gehe bei der Bestimmung also in erster Linie um wirtschaftliche Verantwortung bei der Nutzung des Eigentums einer anderen Person. Paulus beziehe die Bestimmung nicht nur auf die Nutzung eines Ochsen, sondern auch auf den pflügenden oder dreschenden Menschen. V. 11 übertrage die Bestimmung schließlich auf die konkrete Situation von Paulus und Barnabas, wobei er bei landwirtschaftlichen Bildern bleibe.
Zum allegorischen Umgang mit dem Zitat Dtn 25,4LXX siehe auch A. Lindemann 1996, 212-214. Er vertritt die Meinung, dass die in 9,9-10 von Paulus verwendeten Zitate im Ganzen des paulinischen Gedankengangs kein besonderes Gewicht hätten, denn sie sagten inhaltlich nichts anderes als die die Aussage von V. 4 auf andere Weise begründenden parallelen Aussagen. Es stelle sich nun die Frage, warum Paulus dann überhaupt einen Hinweis auf das "Gesetz des Mose“ als Argument einsetzt. Antwort: Offenbar liege hier erstmals ein Beleg dafür vor, dass Paulus vermutet, zumindest für einen Teil der Adressaten − speziell die Judenchristen - seien derartige Verweise auf die Schriftautorität von Bedeutung. Vgl. A. Lindemann 1986, 254-255.
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Beobachtungen: Eigentlich besagt der Vers Dtn 25,4, dass man einem Ochsen/Rind, der den Dreschschlitten über den Getreidehaufen zieht, nicht - um das Tempo konstant zu halten - das Fressen verbieten solle, indem man ihm einen Maulkorb vorbindet. Paulus versteht Dtn 25,4 jedoch nicht als Tierschutzbestimmung, sondern deutet den Vers allegorisch auf den Menschen hin. Der Vers sagt somit aus, dass der Mensch durch seine Arbeit (das Dreschen) auch seinen Lohn (Fressen) erhalten solle.
Dieser Bezug auf den Menschen ist laut Paulus für die gesamte hebräische Bibel typisch, und zwar ausnahmslos.
Paulus bezieht sich auf einen weiteren Schriftbeleg, doch ist fraglich, wo er ihn entnommen hat. Der hebräischen Bibel ist er wahrscheinlich nicht entnommen. In Frage kommt eher eine apokryphe Schrift (Sir 6,19?) oder die Mischna. Allerdings ist nicht sicher, dass ein Zitat vorliegt, sondern die Aussage kann auch aus Anklängen an Textpassagen der hebräischen Bibel zusammengesetzt oder ein einfacher Rückbezug auf das vorhergehende Zitat sein.
Mit dem neuerlichen Zitat (?) will Paulus wohl das Recht auf Lohn unterstreichen. Dabei passt es nach streng logischen Kriterien nicht wirklich zum Argumentationsstrang. Der dreschende Ochse des Zitats Dtn 25,4 bezieht nämlich während des Dreschens seinen Lohn, der Arbeitende des folgenden Zitats (?) jedoch erst nach der Arbeit - und das auch nur als "Hoffnung“ und nicht als Garantie. Darüber hinaus könnte man die Hoffnung eschatologisch verstehen und damit zu dem entgegengesetzten Schluss wie Paulus kommen: Man hat den Lohn nicht während der Arbeit oder als unmittelbare Folge aus ihr zu erwarten, sondern er ist etwas, was wir am Ende der Tage (oder im Jenseits) erhoffen können. Damit könnte der irdische materielle Lohn entfallen.
Weiterführende Literatur:
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Beobachtungen: Paulus greift in einer weiteren rhetorischen Frage - diesmal ist als Antwort "natürlich nicht!“ zu erwarten - auf ein Bild aus der Landwirtschaft zurück: das Säen und das Ernten. Gesät hat Paulus "Geistliches“, womit wohl durch den heiligen Geist Bewirktes gemeint sein dürfte. An erster Stelle ist dabei die Predigt des Evangeliums zu nennen.
Die Ernte ist nicht die Frucht dieser geistlichen Saat, sondern etwas von materieller (wörtlich: fleischlicher) Beschaffenheit wie Geld und Sachleistungen. Und angesichts der geistlichen Saat kann doch der Wunsch nach materieller Ernte wirklich nicht als "groß“ bezeichnet werden!
Weiterführende Literatur:
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Beobachtungen: Paulus sieht seine "Vollmacht“ nicht als geringer als diejenige der "anderen“ an. Gedacht ist bei diesen "anderen“ wohl an andere Missionare, die sich von der jeweiligen Gemeinde unterhalten lassen. Zu diesen Missionaren dürfte wohl auch Apollos gehören, der zumindest bei einem Teil der Adressaten hohes Ansehen genießt. Paulus meint, dass gerade er selbst an der "Vollmacht“ teilhaben müsse. Diese herausragende Stellung dürfte wohl in der besonderen apostolischen Autorität begründet liegen, die ihm erst recht als Gründer der Gemeinde in Korinth zukommen müsste (vgl. V. 1).
Dass Paulus ausführlich darlegt, dass er als Apostel ein Recht auf Unterhaltsleistungen seitens der korinthischen Gemeinde hat, lässt zunächst annehmen, dass ihm vorgeworfen wird, er lasse sich von der Gemeinde haushalten. Da Paulus betont, dass er sich bisher nicht hat haushalten lassen, kommt ein solcher Vorwurf nicht infrage. Doch was könnte Paulus stattdessen vorgeworfen worden sein? Folgende Aspekte sind zu bedenken: Paulus hat zunächst auf seine Freiheit hingewiesen (vgl. V. 1) und es für nötig gehalten, sich als wahren Apostel darzustellen (vgl. V. 1-3). Paulus hat dann ausgiebig sein Recht auf Unterhalt dargelegt (vgl. V. 4-12), um schließlich auf seinen Verzicht auf Unterhaltsleistungen zu sprechen zu kommen. Insofern kann nur der Verzicht auf Unterhaltsleistungen seitens der korinthischen Gemeinde kritisiert worden sein. Möglicherweise nährte der Verzicht auf Unterhaltsleistungen den Vorwurf der Gegner, dass Paulus kein wahrer Apostel sei und es sich bei dem Verzicht in Wirklichkeit um ein fehlendes Recht handele. Allerdings stellt sich bei dieser Deutung die Frage, warum es Paulus nicht bei dem Beweis des wahren Apostolats bewenden lässt. Aus diesem hätte nämlich ohne weiteres geschlossen werden können, dass Paulus tatsächlich einen Anspruch auf Unterhaltsleistungen hat. Paulus hätte folglich nur noch darlegen brauchen, warum er auf die Inanspruchnahme seines Rechtes verzichtet. Dass Paulus also dennoch so ausführlich auf sein Recht zu sprechen kommt und dabei herausstellt, dass er bezüglich des Rechtes ja sicher nicht hinter den anderen Aposteln zurücksteht, lässt vermuten, dass die Kritiker selbst nach dem Beweis seines wahren Apostolats aufgrund von tiefer persönlicher Abneigung − die in V. 3 angesprochene Kritik galt wohl nicht nur einem bestimmten Verhalten, sondern der ganzen Person - noch nicht sahen bzw. sehen wollten, dass Paulus in Wirklichkeit ein ihm zustehendes Recht nicht in Anspruch nahm. So muss Paulus erst den Blick seiner Kritiker auf die Inanspruchnahme von Rechten seitens der anderen Apostel lenken, um deren Augen hinsichtlich des wahren Beweggrunds für das Verhalten des Paulus zu öffnen. Der wahre Beweggrund dürfte demnach sein, dass Paulus als Apostel frei ist, auf die Inanspruchnahme eines Rechtes zu verzichten. Auch bei dem im vorhergehenden Kapitel (8) thematisierten Verzicht auf das Essen von Götzenopferfleisch handelt es sich um einen auf Freiheit gegründeten Verzicht, wenn auch um einen auf allgemein christlicher und nicht konkret apostolischer Freiheit gegründeten.
Paulus unterscheidet zwischen dem Recht, der "Vollmacht“, an sich und dem Gebrauch des Rechts, auf den er verzichtet hat. Mit dem Verzicht geht aber keinesfalls das Recht an sich verloren.
Der Verzicht auf den Gebrauch des Rechts bringt manches mit sich, was zu ertragen ist. Dabei ist in erster Linie an finanzielle Not und an Doppelbelastung durch (handwerkliche) Arbeit zusätzlich zur missionarischen Tätigkeit zu denken.
Paulus begründet seine Verzichtsentscheidung damit, dass er der Ausbreitung des Evangeliums kein Hindernis bereiten wolle. Doch was könnte ein Hindernis sein? Am ehesten ist daran zu denken, dass Paulus nicht ungehindert verkündigen kann, weil sich Widerstand regt. Widerstand kann dadurch hervorgerufen werden, dass Paulus’ Unterhaltsforderung auf Ablehnung stößt. Schlimmstenfalls würde dies dazu führen, dass niemand Paulus aufnehmen und für den Unterhalt sorgen will und er deswegen einen Ort verlassen muss. Dann wäre die Ausbreitung des Evangeliums an diesem konkreten Ort be- oder gar verhindert.
Weiterführende Literatur: N. M. Watson 1994, 1-16 befasst sich mit der Übereinstimmung von Wort und Tat in der hellenistisch-römischen Philosophie und in Paulus’ Briefen an die Korinther. Paulus messe ihr hohe Bedeutung bei und verkündige das Evangelium kostenlos und verzichte auf apostolische Rechte, so wie auch Gott seine Gnade ohne Gegenleistung gewähre.
Laut A. Popović 2003, 415-445 stelle Paulus in 1 Kor 9,1-18 seine eigene Art der kostenlosen Evangeliumsverkündigung als ein Beispiel des rechten Gebrauchs von Freiheit und Recht zugunsten des Heils der Glaubensgenossen dar, dem die Korinther nacheifern sollten.
Enge thematische Parallelen zwischen 1 Kor 4,6-21 und 1 Kor 8,1-11,1 sieht C. E. Still 2004, 17-41: 4,6-7 // 8,1-3: Hochmut anderen Menschen gegenüber; 4,8 // 8,4-6: eschatologische Überheblichkeit; 4,9-13 // 8,13-9,27 (besonders 9,12b.15-18): das Muster für Nachahmung; 4,14.18-21 // 10,1-22 (besonders 10,11.22): Warnungen vor dem Gericht; 4,15-17 // 10,33-11,1: Aufforderung zur Nachahmung. In Kor 1-4 werde die theologische Grundlage der Antworten des Paulus auf die in 1 Kor 5-15 zur Sprache kommenden Probleme gelegt.
Literaturübersicht
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