Auslegung und Bibliographie zur Bibel


Erster Korintherbrief

Der erste Brief des Paulus an die Korinther

1 Kor 14,33b-36

Studieren Sie die Bibel! Hier finden Sie einen Einstieg in die wissenschaftliche Auslegung von Bibeltexten mit Literaturangaben.

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Jede Seite enthält eine Übersetzung des jeweiligen Bibeltextes, sowie Beobachtungen (Vorbereitung der Auslegung), Hinweise zu weiterführender Literatur und eine abschließende Literaturübersicht.

1 Kor 14,33b-36

 

 

Übersetzung

 

1 Kor 14,33b-36:33b Wie in allen Gemeinden der Heiligen 34 sollen die Frauen in den Gemeindeversammlungen schweigen; denn es ist ihnen nicht gestattet zu reden, sondern sie sollen sich unterordnen, wie auch das Gesetz sagt. 35 Wenn sie aber etwas lernen wollen, so sollen sie zu Hause ihre Männer befragen. Schändlich ist es nämlich für [die] Frau, in [der] Gemeindeversammlung zu reden. 36 Oder ist von euch das Wort (des) Gottes gekommen? Oder ist es zu euch allein gelangt?

 

 

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V. 33b

 

Beobachtungen: Im Anschluss an die Forderungen bezüglich der Ordnung in der Gemeinde folgt nun ein Abschnitt über das rechte Verhalten der Frauen in der Gemeinde. Paulus ist der Meinung, dass in allen Gemeinden gleiche Regeln gelten sollen. Deshalb bezieht er sich darauf, was in den anderen Gemeinden schon üblich ist. Dabei steht die Bezeichnung "Gemeinden der Heiligen“ für christliche Gemeinden. "Heilig“ sind alle Getauften, nicht einige besonders fromme Christen.

 

Weiterführende Literatur: G. Clarke 2001, 144-147 befasst sich mit der Frage, ob V. 33 als Einheit zu verstehen ist. Er schlägt vor, den Satz "for God is not [a God] of disorder but of peace“ ("denn Gott ist nicht [ein Gott] der Unordnung, sondern des Friedens“) als beiläufige Aussage zwischen V. 32 und V. 33b in Klammern zu lesen. V. 32-33 laute somit: "And spirits of prophets subordinate themselves to prophets (for God is not of disorder but of peace), as in all the churches of the saints.”

 

Eine Auslegung von 1 Kor 14,33b-38 bietet W. A. Maier 1991, 81-104.

 

E. Schüssler-Fiorenza 1978, 153-154 wendet sich gegen die These, dass nur Männer in der Urkirche leitende Funktionen innegehabt hätten, und dass nur 1 Kor 11,2-16 und 14,33-36 von Frauen sprächen, der Rest der Kapitel 11-14 jedoch nur Männer im Blick habe.

 

J. Økland 2004 geht in ihrem Buch davon aus, dass 1 Kor 11-14 Teil eines umfassenderen korinthischen Diskurses sei, bei dem es um das Verhältnis des Geschlechtes zu dem umgebenden Raum, in dem der Kult stattgefunden hat, gegangen sei. Dabei kommt sie auf S. 6-12 auf feministische Verständnisweisen von 11,2-16 und 14,33b-36 zu sprechen.

 

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V. 34

 

Beobachtungen: Paulus fordert, dass die Frauen in den Gemeindeversammlungen schweigen sollen. Das Wort "ekklêsiais“ kann zwar auch "in den Gemeinden“ übersetzt werden, doch ist der Brief ja nur an die Gemeinde in Korinth gerichtet. Folglich sind die Versammlungen der korinthischen Gemeinde im Blick.

 

Paulus begründet das Schweigegebot damit, dass es den Frauen nicht gestattet ist zu reden. Die Forderung und die Begründung erstaunen angesichts der Tatsache, dass Paulus in 11,2-16 voraussetzt, dass Frauen im Gottesdienst beten und prophezeien. An diesem Zustand hat er auch nichts zu kritisieren, er meint eben nur, dass die Frauen beim Beten oder Prophezeien "etwas auf dem Haupt“ haben sollten. Wie ist nun dieser Widerspruch zu deuten?

Zunächst ist davon auszugehen, dass sowohl 1 Kor 11,2-16 als auch 14,33b-36 ein und demselben Brief angehören und von Paulus stammen. Will man nicht davon ausgehen, dass sich Paulus selbst widerspricht, dann muss man 14,33b-36 so deuten, dass kein Gegensatz zu 11,2-16 entsteht. Der Frau wäre dann durchaus gestattet, im Gottesdienst zu prophezeien und zu beten. Dann würde sich das Schweigegebot auf andere gottesdienstliche Äußerungen beziehen. In Frage kämen Gesang, Zungenrede, Lehre oder die Deutung von Prophetien. Eine solche Einschränkung lässt sich allerdings aus dem generellen Schweigegebot nicht erschließen. Das gilt auch für die Formulierung "es ist ihnen nicht gestattet zu reden“. Der Gebrauch des Verbs "reden“ ("lalein“) spricht sogar gegen eine solche Einschränkung, weil dieses Verb auch für die Formulierung "prophetisch reden“ gebraucht wird und die Prophetie damit ins Schweigegebot eingeschlossen ist. Wer eine Bedeutungsverschiebung des Verbs "reden“ von 1 Kor 11,2-16 zu 14,33b-36 hin annimmt, unterstellt Paulus eine sehr missverständliche Ausdrucksweise. Diese würde insofern erstaunen, als Paulus in 14,26-33a durchaus sehr detaillierte Angaben zur gewünschten Ordnung im Gottesdienst macht. Diese Einwände gelten weit gehend auch für die Möglichkeit, dass 14,33b-36 nicht das prophetische, betende, lobpreisende oder lehrende Reden verbietet, sondern das Dazwischenreden, das eigenmächtige, nicht geistgewirkte Reden und das Fragen stellen. Allerdings bleibt im Folgenden noch zu prüfen, inwiefern sich den Formulierungen der V. 35-36 eine begrenzte Bedeutung des Verbes "reden“ entnehmen lässt.

Auch die Auslegung, dass Paulus nur Frauen das Reden verbiete, die in der Gemeindeversammlung nur selten - oder: besonders häufig - reden, ist nicht überzeugend, weil jeglicher Hinweis auf die Häufigkeit des Redens der Frauen in den Gemeindeversammlungen fehlt.

Nun könnte man aber auch die Meinung vertreten, dass 1 Kor 11,2-16 und 14,33b-36 nicht von einer unterschiedlichen Art des Redens sprechen, und auch nicht von einer unterschiedlichen Häufigkeit, sondern dass der Ort des Redens ein anderer ist. In 14,34 sind die Gemeindeversammlungen als Ort angegeben, in 11,2-16 fehlt dagegen eine konkrete Ortsangabe, so dass durchaus vom Gebet und der Prophetie außerhalb der Gemeindeversammlungen, also z. B. daheim, die Rede sein könnte. Doch warum sollten sich Frauen nur außerhalb der Gemeindeversammlungen beim Beten und Prophezeien den Kopf bedecken? Und warum macht Paulus nicht deutlich, dass es in 11,2-16 nicht um die Gemeindeversammlungen geht? Diese offenen Fragen lassen die These, dass in beiden Texten an verschiedene Orte gedacht ist, doch sehr unwahrscheinlich erscheinen.

Schließlich bleibt noch die These, dass es sich bei 14,33b-36 nicht um Paulus’ Meinung handelt, sondern um diejenige der Korinther, die Paulus ablehnt. Sollte dies der Fall sein, dann müsste aus den Formulierungen der Gegensatz deutlich werden, was jedoch nicht der Fall ist.

 

Fazit: Alle Erklärungen, die einen Widerspruch zwischen 11,2-16 und 14,33b-36 zu beseitigen oder zu mindern suchen, lassen Fragen offen und/oder sind nicht überzeugend. Folglich gilt es nach Anhaltspunkten zu suchen, die dafür sprechen, dass es sich entweder bei 11,2-16 oder bei 14,33b-36 um eine spätere Hinzufügung zum Text des Ersten Korintherbriefes handelt. Da bezüglich 11,2-16 ernst zu nehmende Hinweise auf eine spätere Zufügung fehlen, sei hier der Blick allein auf 14,33b-36 gerichtet. Ein Blick in den textkritischen Apparat der altgriechischen Ausgabe des NT von Nestle-Aland zeigt, dass einige Textzeugen die Verse in umgestellter Form bieten. So sind die V. 34-35 umgestellt, und zwar nach V. 40. Da die Textzeugen minderwertig sind, gibt diese Variante sicherlich nicht den ursprünglichen Textlaut wieder. Sie gibt jedoch vielleicht einen Hinweis darauf, dass schon in frühchristlicher Zeit in Frage gestellt wurde, dass die V. 34-35 bzw. 33b-36 an dieser Stelle passen. Nimmt man an, dass 14,33b-36 (oder ein Teil davon) erst nachträglich in den Text des Paulusbriefes eingefügt wurde, so wäre zu klären, auf welche Weise dies geschehen sein könnte. Am nahe liegendsten ist die Annahme, dass schon ein Teil der frühesten Christen an dem Reden der Frauen im Gottesdienst Anstoß genommen hat. Daher hat vielleicht ein Schreiber zwischen die Zeilen oder an den Rand des Textes einen Zusatz hinzugefügt, der die V. 33b-36 enthielt. Diese Glosse wäre dann im Verlauf weiterer Abschriften in den paulinischen Text übernommen worden und könnte als Beleg dafür gelten, dass frühchristliche Diskussionen und Meinungsverschiedenheiten in den biblischen Text Eingang gefunden haben. Spätere Kopisten hätten sich dann an der Glosse gestört und Umstellungen vorgenommen, um einen stilistisch und inhaltlich möglichst glatten Text zu erhalten. Auch die Annahme einer Glosse ist nur eine Hypothese, die sich nicht beweisen lässt. Allerdings vermag sie den Widerspruch zwischen 1 Kor 11,2-16 und 14,33b-36 überzeugend zu lösen.

 

Das Schweigegebot wird damit begründet, dass sich Frauen unterordnen sollen. Dabei wird auf das "Gesetz“ verwiesen, doch was ist mit dem "Gesetz“ gemeint? Wenn Paulus vom "Gesetz“ redet, so ist zunächst an die Tora, also an die ersten fünf Bücher Mose, zu denken. Doch wo wird dort die Unterordnung der Frau geboten? Am ehesten ist an Gen 3,16 zu denken, wo davon die Rede ist, dass als Folge des Sündenfalls und der Vertreibung aus dem Paradies der Mann über die Frau herrschen wird. Der Zusammenhang macht deutlich, dass es sich um eine Vorhersage handelt, die über das nachparadiesische Dasein des Menschen Auskunft gibt. Allerdings kann man Gen 3,16 auch "er soll über dich herrschen“ statt "er wird über dich herrschen“ übersetzen, die PK-Form jimÖål-... also als Jussiv statt als Indikativ verstehen. Dann würde es sich tatsächlich um ein Gebot handeln. Es ist allerdings nicht zwingend notwendig, innerhalb der Tora nach dem Gebot zu suchen. Paulus kann auch die ganze hebräische Bibel als "Gesetz“ bezeichnen (vgl. 1 Kor 14,21, wo Paulus eine Passage aus dem Prophetenbuch Jesaja als "Gesetz“ bezeichnet). Es ist auch möglich, dass die Natur als Gesetz herangezogen wird.

Sollte tatsächlich ein Bezug auf Gen 3,16 (oder eine andere Passage des AT) vorliegen, so würde dies bedeuten, dass Paulus zumindest einen Teil der Aussagen des AT, der hebräischen Bibel, auch für die Heidenchristen unter den Adressaten für relevant hält.

 

Weiterführende Literatur: Laut F.-J. Ortkemper 2008, 125-130 hätten im Gemeindegottesdienst in Korinth Frauen gebetet und prophetisch geredet. 1 Kor 14,26-31 mache deutlich, wie spontan und lebendig der Gottesdienst in Korinth gewesen sein muss. Die Gemeinde habe sich noch im Haus eines reichen Gemeindemitglieds treffen können. Jede und jeder habe sich am Gottesdienst beteiligen können: Mit Lobgesängen, mit Lehräußerungen, mit prophetischer Offenbarung, mit Zungenrede. In diesem Zusammenhang sei auch das öffentliche Beten in 1 Kor 11,4-5 zu sehen. In 1 Kor 11,2-16 bleibe Paulus jedoch hinter seinem sonstigen Niveau zurück. Vor allem Gal 3,28 spreche eine andere Sprache, wo geschlechtliche, nationale oder standesgemäße Unterschiede von Christus her überholt seien. 1 Kor 14,34-35 sei ein späterer Einschub. Für diese Annahme seien im Wesentlichen drei Gründe zu nennen: a) In wichtigen Textzeugen des westlichen Textes seien die V. 34-35 nicht an der heute üblichen Stelle, sondern hinter V. 40 platziert; b) die beiden Verse stünden in einem eindeutigen Widerspruch zu 11,2-16, entsprächen nicht der paulinischen Argumentation, sondern einer Entwicklung, wie sie gegen Ende des 1. Jh.s in den Pastoralbriefen deutlich werde; c) die beiden Verse unterbrächen den Zusammenhang von 1 Kor 14,26-40.

Ähnlich A. Merz 2009, 41-45: 1 Kor 14,34-35 sei wahrscheinlich eine Einfügung im Geist der Pastoralbriefe, da er große Übereinstimmungen mit 1 Tim 2,11-15 aufweise und den Argumentationszusammenhang von 1 Kor 14,1-40 unterbreche. Es scheine zudem extrem unlogisch und unwahrscheinlich, dass Paulus zunächst in 1 Kor 11,3-16 so viel Mühe darauf verwendet hätte, das öffentliche Beten und Prophezeien von Frauen auf schickliche Weise zu regeln, dann noch in 1 Kor 14,31 betont allgemein festgestellt hätte, alle sollten Gelegenheit erhalten, prophetisch zu reden, damit auch alle lernen und alle ermahnt werden, um dann zwei Sätze später Frauen überhaupt das Reden zu verbieten und ihr Lernen auf das eigene Haus zu beschränken. Aber Logik regiere nicht immer, wenn es um emotional befrachtete Probleme geht. Und so sei es auch denkbar, dass Paulus in 1 Kor 14,34-35 eine für männliches Ehrempfinden besonders kritische Situation anspricht: dass nämlich eine Ehefrau mit ihren Redebeiträgen die Ehre ihres Mannes beeinträchtigte. Sei es durch die Tatsache des Sprechens überhaupt: Für die Außenrepräsentation sei nach herrschender Ideologie der Mann zuständig gewesen. Sei es durch den Inhalt: Widerrede reime sich nicht gut mit dem umfassenden Gehorsam, den damals das Gesetz − das jüdische wie das heidnische − von einer Frau gefordert habe. Stamme der Text von Paulus, wäre die Selbstwidersprüchlichkeit des Apostels, die auf Basis von 1 Kor 11 ohnehin konstatiert werden müsse, noch höher zu veranschlagen.

 

Laut F.-J. Ortkemper 2008, 125-130 erklärt die Tatsache, dass in wichtigen Textzeugen des westlichen Textes die V. 34-35 nicht an der heute üblichen Stelle, sondern hinter V. 40 platziert sind, wie folgt: Ein früher Abschreiber habe entweder den Text der V. 34-35 an der jetzigen Stelle für unpassend befunden und ihn hinter V. 40 gesetzt. Oder aber ein früher Abschreiber habe dieser Text selber formuliert und an den Rand geschrieben. Er sei dann von einem weiteren frühen Textzeugen an die Stelle nach V. 40 gesetzt worden, von einem anderen nach V. 33.

A. C. Wire 1990, 149-151 geht auf textkritische Fragen ein. Dabei lasse sich die Auslassung und Einfügung der V. 34-35 nach V. 40 auf dreierlei Weise erklären: a) Es könne eine Haplographie vorliegen, d. h. das Auge des Schreibers sei von ekklêsiais ("in den Gemeinden“, V. 33) zu ekklêsia ("in der Gemeindeversammlung“) gesprungen. b) In der mündlichen oder schriftlichen könne es zu einer Umstellung gekommen sein, die vielleicht korrigierende Absicht gehabt habe. c) Die Umstellung könne aus einem ideologischen Grund erfolgt sein. Auf S. 152-158 folgen exegetische Überlegungen zu den beiden Versen samt Kontext, wobei A. C. Wire davon ausgeht, dass Paulus ihr Verfasser ist.

 

P. B. Payne 1995, 240-262 nennt aus textkritischer Sicht zwei Argumente dafür, dass die V. 34-35 nicht zum ursprünglichen Text gehören: eine Anmerkung Bischof Victors im Codex Fuldensis, wonach V. 34-35 auszulassen seien, sowie die Kenntnis einer Variante zu Beginn von V. 34 seitens des Schreibers des Codex Vaticanus. Die V. 34-35 seien in einer frühen Handschrift eine Randglosse gewesen und erst von späteren Schreibern in den Text übertragen worden. U. a. mit P. B. Paynes Begründung anhand des Codex Vaticanus setzt sich C. Niccum 1997, 242-255 kritisch auseinander. Ergebnis: Kein Textzeuge beweise, dass die V. 34-35 ursprünglich nicht zum Text dazugehörten. Auch J. E. Miller 2003, 217-236 weist die These von P. B. Payne zurück und verweist dabei auf eingehende eigene Beobachtungen am Codex Vaticanus.

P. B. Payne 1998, 152-158 vertritt die Ansicht, dass die aus dem 12. Jh. stammende Minuskel 88 vermutlich von einer anderen Handschrift abgeschrieben sei, die V. 34-35 fortlasse. Die Richtigkeit dieser Vermutung würde dafür sprechen, dass die V. 34-35 nicht zum ursprünglichen Text gehören.

 

W. J. Porter 1998, 101-124 legt zunächst die Problematik bezüglich der Auslegung der V. 34-35 dar, gibt dann einen Überblick über verschiedene Interpretationen bzw. Lösungsvorschläge und diskutiert diese kritisch. In einem eigenen Abschnitt geht sie auch auf den historischen Kontext samt Kirchenväteraussagen zu den beiden Versen ein. Sie selbst kommt zu dem Ergebnis, dass sich Paulus an Frauen wende, die noch nicht lange Kirchenglieder oder noch nicht konvertiert sind. Erstere seien mit den Sitten und Bräuchen der christlichen Gemeinde noch nicht wirklich vertraut, letztere nähmen möglicherweise nur in der Hoffnung auf Teilhabe am besseren Status christlicher Frauen am Gemeindeleben teil. Sie brächten Vorstellungen und Praktiken heidnischer Religionen in das Gemeindeleben ein und es sei möglich, dass ihre Männer zumindest teilweise noch dem Heidentum anhängen. Gegen solche heidnischen Elemente wende sich Paulus. Dazu gehöre wahrscheinlich auch die beschwörende Musik, wobei das Musizieren von Nichtjungfrauen als anstößig empfunden worden sei. Die Belehrung seitens der Männer beziehe sich möglicherweise nicht auf theologische Fragen, sondern sei eine Belehrung über den störenden Charakter des Verhaltens der Frauen. Einen klar gegliederten Überblick über die verschiedenen Interpretationen bzw. Lösungsvorschläge gibt auch D. C. Arichea 1995, 101-111, der selbst die Meinung vertritt, dass Paulus die Meinung einer männerdominierten Gruppe innerhalb der korinthischen Gemeinde zitiere.

 

M. Carrez 1984, 55-68 vertritt die Meinung, dass das Schweigegebot Folgendes besage: Eine verheiratete Frau − gleich ob Heiden- oder Judenchristin - soll nicht in Zungen reden, wenn ihr Ehemann nicht die Gnadengabe der Auslegung besitzt. Außerdem sollen Auslegungsfragen daheim mit dem Ehemann geklärt werden, wenn dieser im Gottesdienst anwesend war.

 

Laut K. O. Sandnes 2007, 248-265 hätten sich die frühen Christen in privaten Häusern versammelt. Von daher sei es nahe liegend gewesen, Strukturen der Hausgemeinschaft auf das Gemeindeleben zu übertragen. Allerdings sei auch Paulus bewusst gewesen, dass die Kirche keine private Angelegenheit ist, sondern öffentlich und heilig. Paulus unterscheide also zwischen privat und öffentlich, zwischen den Strukturen der Hausgemeinschaft und der Gemeinde. Paulus folge der antiken Sichtweise, wonach der private Bereich dem Weiblichen, der öffentliche Bereich dagegen dem Männlichen zugeordnet sei. Zu 1 Kor 14,33-35: Hier werde der männlich geprägte Charakter des öffentlichen Bereiches besonders deutlich. Auch diese Verse seien vermutlich Paulus zuzuschreiben, wobei sich der scheinbare Widerspruch mit 1 Kor 11 damit erklären lasse, dass die beiden Texte verschiedene Arten der Rede im Blick haben.

W. A. Grudem 1987, 11-23 macht deutlich, dass zwischen 1 Kor 11,5 (Frauen beten und prophezeien im Gottesdienst), 1 Kor 14,33-35 (Frauen sollen in der Gemeinde schweigen) und 1 Tim 2,11-14 (Frauen sollen nicht lehren oder über ihren Mann herrschen) kein Widerspruch bestehe, denn die Verben "prophezeien“ und "lehren“ bezeichneten zwei verschiedene Tätigkeiten. Im Gegensatz zur Gnadengabe der Prophetie heiße es vom "Lehren“ im NT in keinem Fall, dass es auf Basis einer Offenbarung stattfinde. Vielmehr handele es sich oftmals einfach um eine Erklärung oder Anwendung von Aussagen der Bibel. Die Lehre liefere die dogmatischen und ethischen Normen, die das Kirchenleben regeln. 1 Kor 11,5 erlaube zwar, dass Frauen im Gottesdienst prophezeien, 1 Tim 2,12 verbiete jedoch, dass Frauen in den öffentlichen Kirchenversammlungen lehren. In 1 Kor 14,33b-35 sei gemeint, dass die Frauen während der Beurteilung von Prophezeiungen schweigen sollten. Ähnlich auch J. G. Sigountos, M. Shank 1983, 283-295, die von der Grundlage ausgehen, dass Paulus eine ergebene Haltung der Frau ihrem Mann gegenüber anmahne. Prophetie und Gebet seien der ergebenen Haltung angemessen, die Lehre nicht. Diese Unterscheidung lasse sich ursprünglich damit begründen, dass die Frauen beim Prophezeien und Beten als nicht ihres Verstandes mächtig galten. Vorbehalte habe man hinsichtlich einer Lehrtätigkeit von Frauen gehabt. Paulus’ Aussagen seien auch auf dem Hintergrund seiner Missionsstrategie zu verstehen. Den Frauen sollten so viele Ämter wie möglich eröffnet werden, jedoch sollte dabei die Ausbreitung des Evangeliums nicht behindert werden.

J. Greenbury 2008, 721-731 setzt sich kritisch mit der These, dass Paulus zwischen der prophetischen Rede und der Beurteilung der kritischen Rede unterscheide, auseinander und führt folgende Gegenargumente an: a) Die Prophetie erfordere mehr Autorität als die Bewertung der Prophetie, so dass den Frauen eigentlich die Prophetie untersagt sein müsste; b) "lernen“ (vgl. V. 35) sei nicht mit "beurteilen“ gleichzusetzen; c) wenn Paulus von Beurteilung rede (vgl. V. 29), meine er nicht notwendigerweise ausgesprochene und somit hörbare Beurteilung; d) das Verb "lalein“ ("reden“) könne nicht ohne weiteres auf "beurteilen“ eingegrenzt werden; e) eine Deutung des Redens als Beurteilen ergebe sich nicht aus dem Fluss des Gedankengangs, denn ein Bezug der V. 34-35 auf V. 29 liege nicht nahe.

 

E. Schüssler-Fiorenza 1983, 230-233 vertritt die Ansicht, dass 1 Kor 14,33b-36 auf Paulus zurückgehe. Das Schweigegebot beziehe sich nur auf die Ehefrauen von christlichen Männern, die zu Hause befragt werden könnten. 1 Kor 7 zeige, dass nicht alle korinthischen Frauen verheiratet sind oder christliche Männer haben, die sie zu Hause fragen können. Hintergrund sei, dass Ehefrauen während der Schriftauslegung und Prophetie die Ehemänner anderer Frauen fragen oder auf Fehler der eigenen Ehemänner hinweisen. Die Ehefrauen sollten sich im Gottesdienst bändigen und still bleiben. Dabei habe Paulus jedoch weniger die Unterordnung von Frauen als vielmehr die Ordnung des Gottesdienstes im Blick. W. Munro 1988, 26-31 befasst sich kritisch mit E. Schüssler-Fiorenzas These, dass Paulus eine patriarchalische Tendenz in die Kirche bringe, indem er die Frauen im gottesdienstlichen Wirken beschränke. Sie weist auf zwei grundlegende Widersprüche hin, die auch E. Schüssler-Fiorenza nicht leugne: 1 Kor 7,1-11 drücke eine egalitaristische Sicht von Autorität und gegenseitigen Pflichten von Ehemännern und −frauen aus, wogegen 14,33-35 von der Ungleichheit der Autorität zugunsten der Männer ausgehe. Mit diesem Widerspruch sei derjenige zur paulinischen Taufvorstellung verbunden, wonach es allen Gliedern der christlichen Gemeinschaft erlaubt sein solle, ihre Geistesgaben auszuüben (vgl. 1 Kor 12; 14,1-32). W. Munro nimmt an, dass es sich bei 14,33-35 um einen sekundären Einschub handele.

R. W. Allison 1988, 40-42 begründet, warum er E. Schüssler-Fiorenzas Vermutung, dass das Schweigegebot Ehefrauen im Blick habe, es sich bei den Frauen in 1 Kor 11,2-16 dagegen um besonders heilige Frauen handele, nicht für überzeugend hält.

 

P. Ellingworth 1998, 121-129 sieht folgenden Weg, den (scheinbaren) Widerspruch zwischen 11,2-16 und 14,33b-35 aufzuheben: Paulus benutze in 1 Kor 11 im Gegensatz zu 1 Kor 14 nicht den Ausdruck "en ekklêsia“ ("in der Gemeinde/Kirche“), obwohl das Beten und Prophezeien offensichtlich in einem öffentlichen Rahmen geschehe. P. Ellingworth begründet dies wie folgt: Paulus spreche deswegen in 11,2-16 nicht von der ekklêsia (Gemeinde/Kirche), weil er keine Vollversammlungen der korinthischen Gemeinde im Blick habe, sondern eher kleinere, informellere Versammlungen, in denen betende und prophezeiende Frauen weniger Unordnung und Verwirrung verursachen können. Das bedeute allerdings nicht, dass Paulus den Begriff "ekklêsia“ auf Gemeinde-Vollversammlungen beschränkt.

 

A. C. Wire vertritt die These, dass sich einige Frauen in der korinthischen Gemeinde selbst als Prophetinnen betrachteten. Diese Frauen seien die Hauptgegner des Paulus in der korinthischen Gemeinde gewesen. A. Eriksson 1998, 80-104 knüpft in kritischer Auseinandersetzung an diese These an. Er kommt zu folgendem Ergebnis: Eine Gruppe Zungenrednerinnen habe den Status einer spirituellen Elite erlangt und stelle nun eine Bedrohung für Paulus und die gottesdienstliche Ordnung dar. Paulus bringe nun die Prophetie mit der Rationalität, der Vernunft und mit den männlichen sozialen Rollen in der Öffentlichkeit in Verbindung, die Zungenrede dagegen mit zeitgenössischen Vorstellungen der weiblichen Minderwertigkeit. Durch eine solchermaßen negative Darstellung der Zungenrede versuche Paulus seine Widersacherinnen zum Schweigen zu bringen.

 

A. du Toit 2001, 172-186 befasst sich kritisch mit verschiedenen Ansätzen, den Widerspruch zwischen 1 Kor 11,2-16 und 14,34-35 auf textkritischem Wege oder mittels Harmonisierungen zu lösen. Paulus’ Theologie und Einstellung zu Frauen im Dienst lasse vielmehr annehmen, dass es sich bei 14,33b-36 um einen nachpaulinischen Einschub handelt.

 

M.-S. Heister 1984, 178-179 merkt an, dass die älteren Handschriften die V. 34-35 erst nach V. 40 bringen, woraus zu schließen sei, dass der Abschnitt 14,33b-35 nicht von Paulus stammt. Der Verfasser des Abschnittes stehe dem Lehrverbot in 1 Tim 2,12 nahe. Die Berufung auf das "Gesetz“ verweise vermutlich auf Gen 3,16.

M. Crüsemann 1996, 199-223 vertritt die Meinung, dass die Kombination von Unterordnung und Redeverbot die Texte 1 Kor 14,34-35 und 1 Tim 2,9-12 gegenüber den reinen Unterordnungsgeboten der "Haustafeln“ in Kol 3, Eph 5 und 1 Petr als absolut frauenfeindlich auszeichne. Die beiden Texte wollten eine von weiblichen Aktivitäten bestimmte Realität umkehren. Es stelle sich das theologische Problem ihrer Stellung im Kanon, womit die Möglichkeit gegeben sei, zeitübergreifend Frauen als Frauen unter Berufung auf ein biblisches Gebot disziplinieren zu wollen. M. Crüsemann schlägt als Lösung kleine Anmerkungen vor: Bei 1 Tim 2,9-12 einen direkten Verweis auf die von vielen angenommene Pseudonymität der Schrift und für 1 Kor 14,34-35 einen Hinweis auf die unterschiedliche Platzierung in den Handschriften sowie auf die strittige Frage einer Interpolation. Noch besser sei jedoch eine Glosse im Stil der Schlussbemerkungen im Kohelet-Buch (12,9ff.), die eine ökumenische Bibelkommission zu beschließen hätte: Dass dieser Mann ein guter Lehrer sein wollte, sich bemühte, wahre Worte zu finden, aber im Grunde genommen zu viel geschrieben habe, seine Worte wie Stachel und eingeschlagene Nägel wirkten und eben nur von einem einzigen (Mann!) verfasst worden seien. Vgl. M. Crüsemann 2000, 19-36.

 

C. van der Stichele 1995, 241-253 legt zunächst diejenigen Argumente dar, die dafür sprechen, dass 14,33b-36 eine sekundäre Einfügung ist, und führt dann die Gegenargumente an. Sie schließt mit Bemerkungen zur Relevanz dieser Debatte, wobei sie deutlich macht, dass die Diskussion nicht bei der Frage stehen bleiben dürfe, ob 1 Kor 14,33b-36 als kanonisch anzusehen ist oder nicht, sondern das gesamte Konzept der Kanonizität und Autorität biblischer Texte gehöre auf den Prüfstand.

 

W. O. Walker Jr. 1983, 101-112 vertritt die These, dass alle Abschnitte des NT, die die Vorherrschaft des Mannes und die Unterordnung der Frau aussagen, auf eine einzige gemeinsame Quelle, Herkunft oder Tradition zurückgeführt werden könnten. Diese stamme nicht aus apostolischer Zeit und sei in der frühen Kirche auch nicht weit verbreitet gewesen, sondern stamme aus einem "Flügel“ der frühen Christenheit, und zwar aus dem "paulinistischen Flügel“. Die auf diesen "Flügel“ zurückgehenden Passagen spiegelten einen Aspekt nachpaulinischer Reaktion auf den "radikalen Egalitarismus“ des Paulus wieder.

 

N. Kontzi-Méresse 2005, 273-278 meint, dass uns 1 Kor 14,34-35 auch heute noch etwas zu sagen habe, vorausgesetzt, die beiden Verse werden im weiteren Zusammenhang der V. 26-40 gedeutet. Das Schweigegebot sei nicht an das Geschlecht der Gemeindeglieder gebunden. Vielmehr sei das Hauptaugenmerk auf das Herz der Gemeindeversammlung gerichtet: das Wort (Gottes). Wir seien eingeladen, den Text als Aufforderung an alle zu verstehen, angesichts des Wesentlichen, des Wortes (Gottes), zu schweigen und das Wesentliche in den Vordergrund zu rücken. Diese Aufforderung sei gerade in einer von Geschwätzigkeit geprägten Mediengesellschaft von Bedeutung.

 

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V. 35

 

Beobachtungen: V. 35 setzt voraus, dass den Frauen im Gottesdienst nicht alles klar ist und sie deswegen Fragen stellen. Dies sollen sie jedoch nicht im Gottesdienst tun, sondern daheim. Dabei erscheinen ihre Männer als Wissende, die ihre Frauen belehren können. Doch warum sind sie so wissend, wenn doch gemäß 11,2-16 die Frauen aktiv am Gottesdienst beteiligt sind und zumindest beten und prophezeien?

Geht man davon aus, dass 14,33b-36 nicht zu 11,2-16 im Widerspruch steht, so lässt sich das Fragen der Frauen damit erklären, dass die Frauen zwar reden und prophezeien dürfen, nicht jedoch fragen. Aber warum sollte Frauen gerade das Fragen verboten sein? Dass die Fragen der Frauen "dümmer“ sind als diejenigen der Männer, ist sicherlich nicht anzunehmen. Zudem stellt sich die Frage, wieso die Männer, die ja durchaus nicht alle zur Lehre imstande sind und sicherlich auch Fragen bezüglich des Gelehrten haben, ihre Frauen zu Hause belehren sollen, obwohl es doch eigentlich der im Gottesdienst Lehrende am besten kann?!

Die Begründung, dass es schändlich für die Frau ist, in der Gemeinde zu reden, sagt nichts Konkretes aus, sondern wiederholt eigentlich nur das generelle Schweigegebot. Unter dieses Schweigegebot fällt auch das Fragen. Eine Begrenzung des Schweigegebots auf das Fragen wäre zwar im Zusammenhang von 14,33b-36 passend, jedoch nicht zwingend.

Wahrscheinlicher ist folgende Interpretation: 14,33b-36 ist ein nachträglicher Einschub, der sich daran stört, dass die Frauen im Gottesdienst aktiv sind, und diese Aktivität mittels eines generellen Schweigegebots einschränken will. Wenn die Frauen nun aber in eine passive Zuhörerinnenrolle gedrängt werden, so muss zumindest gewährleistet sein, dass das Evangelium samt den göttlichen Geheimnissen ungehindert zu ihnen gelangen und aufgenommen werden kann. Nun werden aber nicht alle Inhalte des Gottesdienstes sogleich verstanden, was auch für die Männer gilt. Die Männer haben aber die Möglichkeit, im Gottesdienst nachzufragen, während die Frauen aufgrund des generellen Schweigegebots diese Möglichkeit nicht wahrnehmen können. Daher stellt sich das Problem, wie die Frauen eigene Fragen klären können. Dieses Problem löst V. 35, indem die Frauen darauf hingewiesen werden, dass sie daheim ihren Ehemann fragen können. Das setzt voraus, dass beide Ehepartner den Gottesdienst besuchen.

 

Weiterführende Literatur: Ein ausführliches Plädoyer zugunsten der paulinischen Verfasserschaft und Einheitlichkeit von 14,33b-36 gibt L. A. Jervis 1995, 51-74. Nach einer Darstellung der Probleme mit der Interpolationstheorie nennt sie Gründe für die These, dass V. 34-35 Worte des Paulus seien, wobei sie auch Mit dem Reden sei an dieser Stelle das Stellen von Fragen und das Bedürfnis zu lernen gemeint. Diese Fragen würden den Frauen untersagt, weil sie die Prophetie und deren Auslegung störten. Das selbstbezogene Reden habe hinter dem liebenden, das den Gottesdienst prägen solle, zurückzustehen. Das Schweigen der Frauen bekunde, dass sie ihr Reden zugunsten der rechten Ordnung der christlichen Gemeinschaft zurückstellen. Es diene dem geordneten Ablauf des Gottesdienstes. Vgl. L. A. Jervis 1996, 73-95. Ähnlich M. Hasitschka 1997, 47-56, der dem weiteren und insbesondere auch dem engeren Kontext 14,26-40 starkes Gewicht bei der Deutung von V. 33b-36 beimisst. Das Schweigegebot dürfe nicht isoliert werden von der Tatsache, dass Paulus in seinem missionarischen Wirken auch mit Frauen zusammen arbeitet, die in Gemeinden Verantwortung tragen und in der Verkündigung tätig sind.

D. J. Nadeau 1994, 63-65 nennt zunächst Argumente, die gegen die Interpolationstheorie und die Annahme, dass sich Paulus gegen eine Aussage der Korinther wende, sprechen. Aus textkritischer Sicht sei die Interpolationstheorie aufgrund der geringen Zahl Textzeugen, die die angeblich sekundären Verse fortlassen, unwahrscheinlich. Angesichts der schnellen und weiten Verbreitung der paulinischen Briefe noch vor der angenommenen Einfügung zur Zeit der Pastoralbriefe sei eine größere Zahl entsprechender Textzeugen zu erwarten. Und eine statistische Analyse offenbare einen engen Zusammenhang von 14,33b-36 mit dem Rest des Ersten Korintherbriefes. Gegen die Annahme einer Entgegnung auf eine Aussage der Korinther spreche die Länge des angeblichen Zitates und die ungewöhnlich emotionale paulinische Reaktion. Es sei daher anzunehmen, dass die diskutierten Verse von Paulus stammen. Er wolle wahrscheinlich unnötige Fragen und das Reden mit anderen Anwesenden während des Gottesdienstes unterbinden. Dabei berufe er sich auf die Sitte anderer, vermutlich palästinischer Gemeinden und auf das Gesetz. Vgl. auch C. S. Keener 1992, 70-100, der meint, dass sich Paulus in erster Linie an ungebildete Frauen wende, die den Gottesdienst mit ihren überflüssigen Fragen störten und daher zum Schweigen gebracht werden müssten.

 

N. Baumert 1992, 121-129 vertritt die Ansicht, dass in V. 35 nicht Lehre, sondern beschlussfassende Versammlung, Klärung einer Entscheidung und ihres Hintergrundes gemeint seien.

 

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V. 36

 

Beobachtungen: V. 36 macht deutlich, dass die Korinther kein Recht haben, vom Brauch der anderen Gemeinden abweichen. Das Personalpronomen "euch“ meint also alle Adressaten, nicht nur die Männer oder die Frauen.

 

Ein Recht dazu, eine andere Sitte durchzusetzen, hätte die korinthische Gemeinde nur, wenn sie der Ausgangspunkt der Evangelisation gewesen wäre, oder wenn nur sie das Evangelium, das Wort Gottes, empfangen hätte. In ersterem Fall hätte sie den rechten Brauch bewahrt, wogegen die anderen Gemeinden das Wort Gottes verfälscht und daher den Frauen das Rederecht im Gottesdienst eingeräumt hätten. In letzterem Fall könnte sich nur die Gemeinde in Korinth dem Wort Gottes gemäß verhalten, weil allen anderen Gemeinden das Wort Gottes vorenthalten geblieben wäre und ihr Verhalten daher zwangsläufig nicht gottgefällig sein könnte. Beides ist aber gemäß den beiden rhetorischen Fragen, die jeweils mit "nein!“ zu beantworten sind, nicht der Fall.

 

Weiterführende Literatur: N. M. Flanagan, E. Hunter Snyder 1981, 10-12 erörtern die Problematik des Abschnitts 14,34-36, legen bisherige Interpretationen der Verse dar und bieten abschließend eine eigene Deutung, wonach die V. 34-35 nicht Paulus Meinung, sondern ein Zitat aus dem vorhergehenden Brief der Korinther an Paulus darstellten. Es handele sich um die Meinung einer männerdominierten Gruppe in der Gemeinde, gegen die sich Paulus wende. Ähnlich D. W. Odell-Scott 1983, 90-93, der in den Mittelpunkt seiner Argumentation die Übersetzung des Partikels ê stellt. Seiner Meinung nach leite es einen Widerspruch zu den vorhergehenden Versen ein und sei mit "What!“ zu übersetzen. Die Übersetzung des gesamten Verses laute also: "What! Did the word of God originate with you, or are you (men) the only ones it has reached?“ Die Männer könnten aus der Sicht des Paulus also nicht das Wort Gottes für sich alleine beanspruchen. Vgl. C. U. Manus 1984, 183-195 und D. C. Arichea 1995, 109-110, der auch auf den maskulinen Plural "monous“ ("allein“) verweist, der sowohl auf alle korinthischen Gemeindeglieder zusammen als auch allein auf Männer bezogen werden könne.

Gemäß D. W. Odell-Scott 2000, 68-74 erfolge die Umstellung der V. 34-35 seitens der westlichen Handschriften D, G und 88, um die Ruhigstellung und Unterordnung der Frau vor der Kritik des V. 36 zu schützen und mit der Forderung von Anstand und Ordnung in Verbindung zu bringen. Die Umstellung stütze nicht die These, dass die V. 34-35 einem nachpaulinischen Einschub angehörten.

R. W. Allison 1988, 27-60 geht davon aus, dass der Erste Korintherbrief nicht aus einem einzigen Brief bestehe, sondern dass in ihm eine längere briefliche Auseinandersetzung enthalten sei. Das Schweigegebot gehöre dabei zum gleichen Brief wie 11,2-16. Ursprünglich habe sich Paulus als Befürworter eschatologischer Gleichheit gegen Versuche gewandt, die gottesdienstliche Ordnung mittels der Durchsetzung einer jüdisch-synagogalen Gottesdienstordnung, die von den Frauen Schweigsamkeit und Unterordnung verlangte, wieder herzustellen. Paulus sei also ein Gegner des Schweigegebots gewesen und V. 36 als Widerspruch zu verstehen. Die später verfassten Kapitel 12-14 (ohne das Schweigegebot) spiegelten dagegen die korinthische Antwort auf den Brief des Paulus wider, die aggressiv geäußerte Fragen enthalten habe. Nach Paulus’ Tod sei die korinthische Korrespondenz veröffentlicht und das Schweigegebot, gegen das sich Paulus gewandt habe, an der jetzigen Stelle eingefügt worden. Dabei sei der ursprüngliche Zusammenhang in Vergessenheit geraten und das Schweigegebot Paulus zugeschrieben worden, was zu einer Stärkung patriarchaler Kirchenstrukturen geführt habe.

 

 

Literaturübersicht

 

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