Auslegung und Bibliographie zur Bibel


Römerbrief

Brief des Paulus an die Römer

Röm 13,1-7

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Jede Seite enthält eine Übersetzung des jeweiligen Bibeltextes, sowie Beobachtungen (Vorbereitung der Auslegung), Hinweise zu weiterführender Literatur und eine abschließende Literaturübersicht.

Röm 13,1-7



Übersetzung


Röm 13,1-7:1 Jeder Mensch soll sich den übergeordneten Gewalten unterordnen. Denn es gibt keine [Regierungs]gewalt außer von Gott; die bestehenden aber sind von Gott eingesetzt. 2 Daher gilt: Wer sich der [Regierungs]gewalt widersetzt, leistet Widerstand gegen die Anordnung (des) Gottes; die aber Widerstand leisten, werden sich selbst [das] Gerichtsurteil zuziehen. 3 Denn die Herrschenden sind nicht Schrecken dem guten Werk, sondern dem schlechten. Willst du dich vor der [Regierungs]gewalt nicht fürchten [müssen]? Tue das Gute, und du wirst von ihr Belobigung erfahren. 4 Denn sie ist Gottes Dienerin für dich zum Guten. Wenn du aber das Böse tust, fürchte dich! Sie trägt nämlich das Schwert nicht umsonst. Denn sie ist Gottes Dienerin als Rächerin zum Zorn[gericht] für den, der das Böse tut. 5 Darum ist es notwendig, sich unterzuordnen, nicht nur wegen des Zorn[gerichts], sondern auch wegen des Gewissens. 6 Deshalb entrichtet ihr ja auch Steuern. Bedienstete Gottes sind sie nämlich, für eben dies beständig tätig. 7 Gebt allen, wozu ihr verpflichtet seid: wem [ihr] die Steuer [zahlen müsst], die Steuer; wem [ihr] den Zoll [zahlen müsst], den Zoll; wem die Furcht gebührt, die Furcht; wem Ehrerbietung [gebührt], die Ehrerbietung.



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V. 1


Beobachtungen: Hat sich 12,3-21 mit dem christlichen Lebenswandel in Selbstbescheidenheit und Liebe befasst, so stellt 13,1-14 den zweiten Unterabschnitt des Abschnitts Verwirklichung des Christseins in Gemeinde und Welt (12,1-15,13) dar. Nun geht Paulus auf das Verhältnis der Christen - und darüber hinaus auch des Menschen allgemein - zur Regierungsgewalt ein.


Dass Paulus nicht nur vom Verhältnis der Christen, sondern vom Verhältnis aller Menschen zur Regierungsgewalt spricht, zeigt der Bezug seiner Aussagen auf „pasa psychê“. Der Begriff „psychê“ bezeichnet hier wohl nicht die Seele im Sinne eines Leib-Seele-Dualismus, sondern den Lebensgeist, der das Leben jedes Menschen, sei er Christ oder nicht, ausmacht. Die Übersetzung von „pasa psychê“ lautet also nicht „jede Seele“, sondern „jeder Mensch“. Das generell gültige Verhältnis schärft Paulus allerdings konkret den Christen, den Adressaten des Briefes, ein.


Paulus spricht von „Gewalten“ („exousiai“). Damit sind nicht Gewalttätigkeiten gemeint, sondern Gewalten im Sinne von Bevollmächtigten oder Befähigten. Konkret dürften hier Regierungsgewalten im Blick sein. In jedem Land gibt es eigentlich nur eine Regierungsgewalt, sodass Paulus eigentlich den Singular „Gewalt“ benutzen müsste. Nun gab es aber schon zu Paulus’ Zeiten verschiedene Reiche, sodass es auch verschiedene Regierungsgewalten gab. Geht man davon aus, dass Paulus nur das Römische Reich, das nach seinem Verständnis einen weiten Teil der Welt umfasste, im Blick hat, kann der Plural aber auch mit der Mehrzahl der Herrscher, die im Laufe der Geschichte aufeinander folgt, erklärt werden. Und schließlich besteht der Herrschaftsapparat nicht nur aus dem Kaiser, sondern auch aus seinen Beamten und den Behörden, in denen sie tätig sind, also aus einer Mehrzahl Personen und Institutionen.


Paulus sieht diese Regierungsgewalten als übergeordnet an, denkt also in einem oben-unten Schema. Diesen übergeordneten Regierungsgewalten haben sich die Christen wie auch alle anderen Menschen unterzuordnen.


Paulus problematisiert nicht, wie die Herrscher an die Macht gekommen sind, sondern führt die Regierungsgewalten grundsätzlich auf Gott zurück. Die bestehenden sind von Gott eingesetzt oder angeordnet. Dieses Herrschaftsverständnis ist insofern bemerkenswert, als die Kaiser zu Paulus’ Lebzeiten oftmals durch Mord und Totschlag an die Macht kamen. Hinzu kommt, dass angesichts der Tatsache, dass diese Kaiser zugleich Heiden und eben keine Christen waren, auch die Religionszugehörigkeit keine Rolle zu spielen scheint.


Das präsentische Partizip „ousai“ („bestehende“) macht deutlich, dass Paulus nur die Gegenwart im Blick hat, also nicht eine Aufeinanderfolge von Herrschern. Paulus kann also nur die zu seiner Zeit Herrschenden im Blick haben oder auch die zu seiner Zeit bestehenden Titel und Institutionen, ganz unabhängig von den diese innehabenden Personen. Sofern er tatsächlich die Titel und Institutionen im Blick hat, kann sich der Plural „Mächte“ doch auch auf die Herrscher und ihre Beamten der Vergangenheit beziehen, sofern diese die gleichen Titel innehatten und den gleichen Institutionen angehörten wie die Herrscher und ihre Beamten der paulinischen Zeit.


Weiterführende Literatur: Ziel des Beitrags H. Merklein 1989, 238-270 ist es, den Text Röm 13,1-7 unter primär textwissenschaftlicher Rücksicht nach seinem Sinn und Zweck zu befragen. Deshalb stehe auch die semantische und pragmatische Analyse im Vordergrund.


Der Beweisführung 13,1-7 geht R. H. Stein 1989, 325-343 nach, der zahlreiche Hinweise darauf sieht, dass der Abschnitt sorgfältig, ja sogar peinlich genau gestaltet wurde.


R. I. Denova 1992, 201-229 befasst sich mit folgenden Fragestellungen: a) Ist der Abschnitt 13,1-7 im Hinblick auf das Verhältnis zu den Lehren anderer Briefe/Abschnitte als paulinisch anzusehen? b) Welches ist der religiöse und politische Kontext sowohl im Römerbrief als auch im Verhältnis zur römischen Gemeinschaft? c) Inwiefern hilft uns der Abschnitt, den Inhalt der frühen christlichen Morallehre und Ethik, insbesondere im Verhältnis zur nichtchristlichen Welt, zu verstehen?


S. Schreiber 2005, 131-170 unterstreicht, dass es sich bei Röm 13 nicht um staatstheoretische Reflexionen, sondern um situationsgebundene Aussagen handele. Die von Paulus in öffentlicher Rede praktizierte Pragmatik der Aussage ziele auf Sicherung und Gewährleistung der gesellschaftlichen Existenz der christlichen Gemeinden; wir sprächen heute von „Kirche im Staat“. In diesem Raum werde die Gewinnung eigener christlicher Identität von christlichem „Grundwissen“ und christlichen Erfahrungen her zur Aufgabe.

J. D. G. Dunn 1986, 55-68 geht zuerst der Frage nach, in welchem historischen Umfeld und in welche Situation hinein der Text 13,1-7 einzuordnen und wie er in den Gesamtzusammenhang des Briefes eingebettet ist. Dann wendet sich dann zentralen Inhalten des Abschnittes zu. Ergebnis bezüglich des historischen Hintergrundes: Der Kontext sei ganz spezifischer Art. Paulus schreibe in einer schwierigen politischen Übergangssituation: Die jüdische Gemeinschaft, mit der die christliche noch weit gehend identifiziert werde, sei vor kurzem vertrieben worden. Außerdem gebe es zunehmend Unruhe bezüglich des Steuersystems, das auf den Christen wie auch den anderen Einwohnern Roms lastet. Bei der Frage, ob ein Text, der in eine solch spezifische historische Situation geschrieben wurde, dauerhafte Relevanz beanspruchen kann, sei zu bedenken, dass die meisten Einwohner der Römischen Reiches machtlos waren und dass bezüglich der Herrschaft der Herrschenden Verantwortungsbewusstein gegenüber Gott bzw. den Göttern und den Untertanen vorauszusetzen sei. Sei solch ein Verantwortungsbewusstein nicht gegeben, sei die Forderung des Gehorsams unter Berufung auf 13,1-7 nicht im Sinne des Apostels.

M. V. Jackson 2003, 36-47 bietet eine kurze Untersuchung des Textes 13,1-7 in seinem kulturellen und sozialen Kontext, exegetisch und schließlich auch hermeneutisch.

E. dal Covolo 1995, 145-151 deutet Röm 13,1-7 im Lichte des Verhältnisses der Christen des 1. Jh.s zu den römischen Behörden. Grundsätzlich lasse sich Folgendes zum Verhältnis sagen. Ebenso wie heutzutage sei damals das Verhältnis zu den staatlichen Behörden eine Gewissensfrage gewesen. Dabei ließen sich zwei grundlegende Leitlinien für das christliche Verhalten ausmachen: Zum einen würden die Christen zu Gehorsam und Unterwerfung aufgefordert, zum anderen dürften sich die irdischen Gewalten nicht göttliche Rechte anmaßen oder sich selbst vergöttlichen. So würden grundlegend der Kaiserkult und jegliche sakrale Überhöhung des Staates hinterfragt.

Laut J. W. Marshall 2008, 157-178 sei das Verhältnis von Paulus zum römischen Staat ambivalent gewesen, und je nach Absicht und konkreter Situation sei Paulus mit dem Strom oder gegen den Strom kaiserlicher Macht geschwommen.

Anders R. Cassidy 2010, 383-389: Meist werde die Bedrohung der Christen durch das Römische Reich überschätzt. Der Kaiserkult habe sich noch in den Anfängen befunden, wobei er auch nicht nur vom Kaiser ausgegangen sei. Bei den frühen Regierungsjahren Neros habe es sich um gute Jahre gehandelt. Zudem habe Paulus mit den römischen Behörden eher gute Erfahrungen gemacht. Daher sei Paulus eine positive Grundhaltung dem Staat gegenüber eigen gewesen und ihm sei ein möglicher Missbrauch staatlicher Macht nicht in den Sinn gekommen. In politischer Hinsicht sei Paulus also naiv.

Mit Röm 13 im Rahmen antiker und neuzeitlicher Staatslehren befasst sich H. Cancik 1981, 53-74. Zu den antiken Staatslehren schreibt er, dass Röm 13 im Hinblick auf die griechischen und römischen Staatslehren und Verfassungen eine Entpolitisierung und Sakralisierung darstelle. In Röm 13 sei eine prinzipielle christlich-eschatologische Entwertung von Staat und Kultur mit dem politischen Schutzbedürfnis der neuen jüdischen Sekte der Christianier durch eine theokratische Formel zusammengezwungen. Der römische Staat und die antiken Staatslehren könnten nicht als die „profanen“ oder gar die „antichristlichen“ Gegenbilder zu Röm 13 abgetan werden; sie bildeten eine eigene geschichtliche, politische, juristische, philosophische und literarische Tradition, von der die Neuzeit mitgestaltet worden sei.

Laut K. Nürnberger 1987, 40-47 werde zwar Röm 13,1-7 häufig benutzt, um ein autoritäres Regime zu rechtfertigen, doch werde der göttlichen Absicht, die sich in dem Text äußere, besser eine Demokratie gerecht, weil sowohl die Sünde der Regierten als auch die Sünde der Regierenden kontrolliert würden. Unter demokratischen Bedingungen legitimiere Röm 13 den Sturz einer illegitimen Regierung, wobei die Kriterien der alten christlichen Tradition des „gerechten Kriegs“ heranzuziehen seien.

Mit Strategien konformer Ethik im NT am Beispiel von Röm 13,1-7 befasst sich R. Heiligenthal 1983, 55-61. Die paulinischen Aussagen über die Unterordnung unter die übergeordneten Gewalten seien thematisch mit dem paränetischen Kontext verbunden. Hieraus folge insbesondere auch der funktionale und situationsbezogene Charakter dieser Aussagen, durch den eine Abstraktion der Versinhalte in Richtung auf eine allgemeine Staatslehre ausgeschlossen sei.


J.-N. Aletti 2008, 457-476 legt dar, dass es sich bei Röm 13,1-7 weder um einen politischen Lehrtext noch um eine Legitimierung der politischen Macht handele; auch werde nicht das Verhältnis der Gläubigen zum Staat thematisiert. Das Ziel des Textes sei bescheidener, aber damit nicht weniger fordernd: Er wolle zu erkennen geben, dass die Christen tatsächlich in der Welt und in der Geschichte sind, wobei ihre Handlungsmotivation die Liebe (agapê) ist. Durch die Liebe werde die Überwindung der Angst ermöglicht, gerade auch den politischen Autoritäten gegenüber, die über Leben und Tod entscheiden könnten. Gemäß Röm 12-13 stelle die Liebe nicht nur das Handlungsprinzip der Christen untereinander dar, sondern auch das Handlungsprinzip den Menschen gegenüber, die nicht der Kirche angehören. Indem Paulus den Unterabschnitt 12,9-13,10 mit dem Wort „Liebe“ beginnen und enden lasse, gebe er zu verstehen, dass die Liebe sowohl für die Christen als auch für die anderen Menschen bestimmt ist. Paulus führe somit eine Neuerung ein.


S. Légasse 1994, 516-532 kommt anhand einer Analyse des literarischen und historischen Kontextes der Passage 13,1-7 zu folgendem Ergebnis: 13,1-7 sei auf dem konkreten Lebenshintergrund der römischen Gemeinde zu verstehen. Die Vorstellung, dass Gott die staatlichen Autoritäten eingesetzt habe, gehe einerseits auf eine im Judentum verbreitete Vorstellung zurück, andererseits auf das christliche Thema der Ergebenheit. Paulus sei nicht einem naiven Optimismus bezüglich der staatlichen Obrigkeit verfallen, sondern er wolle die Christen von Verhaltensweisen abhalten, die ihren Frieden und womöglich sogar ihre Existenz gefährden. Dass die von Gott eingesetzten Regierungsgewalten ihre Macht auch missbrauchen können, habe Paulus nicht im Blick.


O. Wischmeyer 2000, 149-162 meint angesichts der Frage, ob Paulus in Röm 13,1-7 als Lehrer der Staatskonformität schreibt, dass eine hermeneutisch reflektierte Analyse zu einem anderen Ergebnis komme. 13,1-7 beschreibe die vorfindliche Welt aller Menschen, d. h. der Heiden, Juden und Christen im Imperium Romanum des 1. Jh. n. Chr. Der Text diene also der Beschreibung der vorfindlichen Lebenswelt der Christen, die dieselbe wie die ihrer heidnischen und jüdischen Mitbürger sei. Ihre eigene neue Lebensform aber sei die Liebe (agapê). Zu dieser rufe Paulus in der spezifisch christlichen Paränese 13,8-10 auf. Die Imperative in 13,1-7 rekurrierten auf ein selbstverständliches Tun innerhalb einer vorgegebenen sozialen Welt, indem sie dies Verhalten und Tun anmahnten oder eher empföhlen. Die Imperative in 13,8-10 seien Bestandteil der Paränese, die das Leben der Christen im Geist beschreibe.

T. Bakkevig 1986, 257-269 versucht zu zeigen, dass 13,1-7 keinesfalls, wie man auf den ersten Blick meinen könnte, im Sinne eines bedingungslosen Gehorsams unter allen Umständen und zu jeder Zeit und gegenüber jeder Art von Obrigkeit verstanden werden dürfe, ebenso wenig wie dieser Text als Grundlage für eine theologische Theorie dienen dürfe, nach der der Staat von Gott eingesetzt ist, unabhängig von Menschen.

S. E. Porter 1990, 115-139 meint, dass sich die Gehorsamsforderung auf gerechte, nicht aber auf ungerechte Herrschaftsausübung beziehe, betont jedoch, dass es der Apostel an einer Definition beider Herrschaftsweisen fehlen lasse.


M. A. Stubbs 1999, 375-404 meint, dass bei der Auslegung von 13,1-7 drei verschiedene Auslegungsrahmen berücksichtigt werden müssten: der analytische Rahmen, der hermeneutische Rahmen und der kontextuelle Rahmen. M. A. Stubbs unterzieht den Text einer erneuten Analyse, und zwar im Lichte der umgebenden Verse 12,1-13,14. Der Text sei weniger als Anordnung als vielmehr als Aufruf an die römischen Christen zu verstehen, ihre gesellschaftliche Realität in Beziehung zum römischen Staat, die Teil der Lebensrealität innerhalb der christlichen Gemeinschaft sei, anzuerkennen. Berücksichtige man die umgebenden Verse bei der Auslegung, verschiebe sich der Aussageschwerpunkt von der Unterordnung als einem einzelnen hermeneutischen Rahmen hin zu einem Rahmen, der Unterordnung, Reflektion und Widerstand als dreidimensionalen Prozess einbezieht. Diesem dreidimensionalen Prozess habe sich Paulus verschrieben, um diejenigen zu ermächtigen, die sich im Hinblick auf die staatlichen Autoritäten machtlos fühlen.


W. R. Herzog III 1994, 339-360 vertritt die Ansicht, dass der Konflikt zwischen Jesus und seinen Gegnern in Mk 12,13-17 (Frage nach der kaiserlichen Steuer) und Paulus‘ Aussagen Röm 13,1-7 Beispiele einer mehrdeutigen und verschlüsselten politischen Rede seien, die scheinbar die herrschenden politischen Mächte unterstütze, tatsächlich jedoch unterschwellig andere Botschaften vermittele. Die Verschlüsselung erfolge zur Vermeidung unangenehmer Konsequenzen. Jesu Bemerkungen zu Gott und zum Kaiser dürften nicht als theoretische Darlegung des Verhältnisses zwischen Kirche und Staat verstanden werden, sondern habe unmittelbare Absichten und einen durchaus subversiven Charakter gehabt (vgl. Lk 23,2). Paulus habe an die Christen in Rom im Bewusstsein geschrieben, dass sein Schreiben an die Gegner fallen konnte und habe deshalb verschlüsselt geschrieben.

T. L. Carter 2004, 209-228 liest 13,1-7 als Ironie, die für die von den staatlichen Autoritäten unterdrückten Adressaten offensichtlich gewesen sei. Mittels der Ironie habe Paulus seine Kritik an dem Fehlverhalten der staatlichen Obrigkeit ausdrücken können, ohne deswegen Repressalien befürchten zu müssen. Man könne 13,1-7 auch so verstehen, dass Paulus tatsächlich die Unterordnung fordere; erkenne man jedoch die Ironie, dann werde deutlich, dass dies nicht der Fall ist.


Laut J. Vollmer 1997, 3-12 gehöre zu den hartnäckigsten Tabus der Bibelwissenschaft, Röm 13,1-7 als genuinen Bestandteil des von Paulus geschriebenen Römerbriefes zu verstehen. Obwohl die Forderung uneingeschränkten Gehorsams gegenüber der Staatsgewalt im Widerspruch zur Theologie des Paulus stehe und der Abschnitt keinerlei christliche Merkmale aufweise, halte die weit überwiegende Mehrheit der Ausleger nach wie vor an paulinischer Verfasserschaft fest. Erklären lasse sich dies wohl damit, dass 13,1-7 aus dem Munde des Paulus in der Geschichte der Kirche zum Kronzeugen für das Verhalten des Christen zum Staat geworden sei, so dass man sich schlechterdings nicht eingestehen könne, hier rede ein anonymer Glossator, der in den Römerbrief des Paulus diesen Text, einen nichtchristlichen politischen Traktat, eingeschoben hat.

R. Bergmeier 1996, 341-357 greift R. Vollmers Frage „Was könnte Paulus veranlasst haben, gerade hier, den Zusammenhang von 12,9-21 und 13,8-14 unterbrechend, so unbedingt und uneingeschränkt, nichtchristlich und ohne jeden eschatologischen Vorbehalt, wider alle seine persönlichen Erfahrungen und im Widerspruch zu seiner Theologie derart positiv von den staatlichen Gewalten und dem Gehorsam ihnen gegenüber zu sprechen?“ auf. Laut R. Bergmeier werde die nächstliegende Antwort in der Rückfrage nach der Tradition, in der Röm 13,1-7 steht, zu suchen sein. In dem Text begegne verwaltungstechnische Sprache der hellenistisch-römischen Welt. Entsprechend sei die inhaltliche Beschreibung staatlicher Funktionen, also die Rede vom „Guten“, von Lob und Bestrafung, geradezu als topisch zu bezeichnen. Paulus teile die allgemeine Überzeugung des zeitgenössischen Judentums, dass Herrschaft und Machtstellung immer von Gott verliehen sind. Aber nirgendwo sonst finde sich diese Überzeugung ebenso mit der Verpflichtung zur Loyalität verknüpft wie in der essenischen Eidesformel nach Josephus, Bell 2,140f. Röm 13,1-7 sei in einem frühchristlichen paränetischen Topos aus mündlicher Tradition verankert. Es sei also nicht nur die Loyalitätsforderung als solche, sondern auch ihr Zusammenhang mit allgemeiner Paränese traditionell vorgegeben gewesen.


Gegen die Annahme, dass es sich bei 13,1-7 um einen Fremdkörper im Gedankengang des Apostels handele, wendet sich T. C. de Kruijf 1987, 319-326. Mittels einer literarischen Analyse versucht er zu zeigen, dass ganz im Gegenteil 13,1-7 ein wesentlicher und organischer Bestandteil der deutlich begrenzten Einheit 12,17-13,7 sei, die mittels des vorhergehenden Verses 12,16 und des nachfolgenden Verses 13,8a fest in dem Zusammenhang verankert sei.


F. F. Bruce 1984, 78-96 macht angesichts der Tatsache, dass manche Ausleger den Abschnitt 13,1-7 für einen nichtpaulinischen Einschub halten, deutlich, dass der Text nicht im Lichte späterer Zeiten gedeutet werden dürfe, sondern aus seiner Zeit heraus verstanden werden müsse. Paulus habe im Bewusstsein des bevorstehenden Weltendes gelebt. Bis zum unbekannten Zeitpunkt der Wiederkunft des „Herrn“ sollten die von Gott eingesetzten irdischen Regierungsgewalten den ihnen zustehenden Respekt und Gehorsam erhalten. Voraussetzung sei dabei, dass die Regierungsgewalten ihre Stellung nicht missbrauchten, indem sie sich z. B. selbst als Gott verehren ließen. Die herrscherfreundliche Haltung finde sich auch in den ersten Kommentaren zu Röm 13,1-7, nämlich in 1 Tim 2,1-2, Tit 3,1 und 1 Petr 2,13-14, sowie nachapostolisch im Ersten Clemensbrief (60,2-61,2) und im Martyrium des Polykarp (10,3).


Nirgends scheine laut H.-J. Venetz 1988, 153-163 die Widersprüchlichkeit ntl. Ethik so klar zu Tage zu treten wie in der Frage der Haltung des Christen zum Staat. Als Exponenten dieser Widersprüchlichkeit würden vielfach Röm 13 und Offb 13 angeführt. Solle sich nach Röm 13 jedermann der obrigkeitlichen Gewalt unterwerfen, weil es keine Gewalt gebe, die nicht von Gott eingesetzt wäre, und weil sich der Anordnung Gottes widersetze, wer sich der obrigkeitlichen Gewalt widersetzt, werde in Offb 13 der römische Staat in Bildern gezeichnet, wie sie an Scheußlichkeit kaum zu überbieten seien. Die Textanalyse von H.-J. Venetz will zeigen, wo die Unterschiede herrühren, wo aber auch Übereinstimmungen zu finden sind.


E. Cuvillier 1992, 29-47 unterstreicht, dass für das Verständnis des biblischen Textes immer einerseits der historische und kulturelle Hintergrund bedacht werden müsse, andererseits aber erst die Konfrontation mit den Begebenheiten zur Zeit des Lesers den Text für den christlichen Glauben bedeutungsvoll mache. E. Cuvillier bezieht dementsprechend die verschiedenen Aspekte im Rahmen dieses Spannungsfeldes in seine Untersuchung von Röm 13,1-7 ein.

Dass der Abschnitt immer jeweils auf die konkrete Situation bezogen müsse, meint auch G. M. M. Pelser 1986, 515-533. Dabei dürfe die Situation nicht die Auslegung bestimmen und umgekehrt der Text nicht als starres Dogma auf die Situation angewandt werden.


Am Beginn der Regierungszeit Neros erscheine gemäß S. Krauter 2009, 371-401 die Vorstellung, Herrschaft sei von Gott gegeben, im Fürstenspiegel „de clementia“ von Neros Erzieher und Berater L. Annaeus Seneca, und zwar in einer Weise, die Röm 13,1-7 in mancher Hinsicht auffallend ähnlich sei. Mit dieser Beobachtung tue sich neben der diachronen Frage, woher Paulus diese Vorstellung hat, eine synchrone Fragestellung auf: Wie positioniert er sich mit dieser Aussage im politischen Diskurs im römischen Reich der neronischen Zeit? Dieser Frage solle – nach einem Überblick über die atl. und antik-jüdischen sowie griechischen und römischen Traditionen – nachgegangen werden. Ergebnis: Mit seinen Äußerungen bleibe Paulus klar in dem Rahmen, den das Judentum vorgebe: Dem Kult des Kaisers wie oder als Gott, vor allem den dabei verwendeten Bildern, werde er sicherlich nichts abgewonnen haben. Der Text lasse freilich nirgends erkennen, dass dies in polemischer Weise betont würde. Für Paulus und seine Adressaten sei die politische Situation schlichtweg vorgegeben, und die Aufgabe bestehe darin, mit ihr möglichst gut zurechtzukommen.

J. Ellul 1990, 81-83 hält V. 1 für eine Kritik an der Vergöttlichung des römischen Kaisers zu seinen Lebzeiten, wie sie unter dem Kaiser Nero, der zur Zeit der Abfassung des Römerbriefes geherrscht habe, erfolgt sei. Paulus mache deutlich, dass der Kaiser ebenso wie alle anderen Herrscher kein Gott sei, sondern vom Gott Jesu Christi eingesetzt und diesem untergeben. Es gelte nicht die kaiserliche Doktrin oder eine Naturordnung, sondern die Ordnung Gottes.


B. T. Viviano 2009, 227-238 vertritt die Ansicht, dass Röm 13,1-7 und Apg 25,16 gleichermaßen ein idealisiertes Bild der römischen Staatsmacht zeichneten und dabei die Kreuzigung Jesu, die auf das Versagen der römischen Staatsmacht hinweise, ausblendeten. Auch komme die – von der kirchlichen Tradition angenommene – Enthauptung des Paulus in Rom nicht in den Blick (vgl. Apg 28,30-31). Das idealisierte Bild diene zwei Zielen: Zum einen lehre es einen ethischen und juristischen Wert, zum anderen diene es missionarischen Zwecken.


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V. 2


Beobachtungen: Wenn Gott alle Regierungsgewalten eingesetzt hat, so ist logischerweise jeder Widerstand gegen die Regierungsgewalt zugleich Widerstand gegen Gott, konkret: die Anordnung Gottes. Der Begriff „Anordnung“ („diatagê“) kann die Einsetzung an sich meinen, aber auch die Anordnung, die zur Einsetzung geführt hat. Wenn Gott eingesetzt hat, dann war er bei der Einsetzung selbst aktiv, wenn er die Einsetzung nur angeordnet hat, dann hätte jemand anderes eingesetzt oder die Herrschaftsgewalt hätte sich automatisch aus der Anordnung ergeben, ohne dass Gott oder jemand anderes noch aktiv werden musste.


Fraglich ist, ob es sich bei dem Gerichtsurteil (krima) um ein göttliches Urteil handelt oder um eines der Herrschenden. Zwar wird Gott ausdrücklich erwähnt, doch wird in den folgenden Versen das Wesen der Herrschenden genauer in den Blick genommen.

Dieses Gerichtsurteil ergeht nicht unberechtigterweise über die Widerspenstigen, sondern es ist Folge ihres unangemessenen Verhaltens.


Weiterführende Literatur: W. Munro 1990, 161-168 setzt sich kritisch mit der These von W. Wink 1987, 27 auseinander, dass sich die in Röm 13,2 gebrauchten Verben „antitassô“ („sich widersetzen“) und „anthistêmi“ („Widerstand leisten“) nicht auf jeglichen Widerstand gegen die Staatsgewalt bezögen, sondern nur auf bewaffneten Aufstand und gewaltsamen Widerstand. Friedlicher Widerstand sei demnach also durchaus erlaubt. W. Munro sieht dies anders. Ihrer Meinung nach gingen Passagen wie Röm 13,1-7; 3,18-4,1 und Eph 5,21-6,9 auf eine mit den Pastoralbriefen verbundene Redaktion zurück, seien also nachträglich eingefügt worden. So sei der Verfasser der Pastoralbriefe vermutlich den wohlhabenden Personen zuzuordnen, die nicht nur finanziell bedeutende Beiträge zur öffentlichen Wohlfahrt leisteten und eine wichtige Stellung im Rahmen der öffentlichen Ordnung inne hatten (vgl. Röm 12,5-6), sondern auch erste Kandidaten für kirchliche Ämter waren. Mittels der Einfügung von Texten wie Röm 13,1-7; 3,18-4,1 und Eph 5,21-6,9 habe ein solch angesehener Mensch seine sozialen Rollen als Magistrat, Steuereintreiber, Ehemann, Vater und Sklavenhalter legitimieren und stärken können.


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V. 3


Beobachtungen: Wie auch bei den „Gewalten“ stellt sich die Frage, ob die „Herrschenden“ die Herrscher und ihre Beamten des römischen Reiches oder auch die Herrscher der anderen Reiche meint. Weil sich die Aussagen auf alle Menschen beziehen, ist anzunehmen, dass alle Herrscher der Welt samt ihren Beamten gemeint sind, wobei möglicherweise aber in besonderem Maße das römische Reich, zu dem die Stadt Rom gehört, im Blick ist.


Das Substantiv „phobos“ meint gewöhnlich eine Gefühlsregung, die Furcht. Hier ist jedoch das gemeint, was die Furcht veranlasst. Die Regierungsgewalten bereiten dem schlechten Werk Furcht, nicht dem guten. Die „Werke“ werden personifiziert, als könnten sie Furcht empfinden.

Paulus problematisiert nicht, dass Regierungsgewalten durchaus auch Terror verbreiten können. Überhaupt stellt sich die Frage, ob Terror schlechten Werken ein Schrecken ist, was eigentlich abwegig erscheint. Eine Antwort lässt sich anhand von 13,1-7 nicht geben, weil Paulus nicht definiert, was schlechte Werke ausmacht und was gute.


Hintergrund des Begriffs „Belobigung“ („epainos“) dürfte der hohe Stellenwert der Ehre in der antiken römischen Gesellschaft sein, von dem viele Grabmale und deren Inschriften zeugen, die dem ehrenden Gedenken dienten. Von den Regierenden wurde dementsprechend erwartet, dass sie Lob und Tadel austeilten. So ergingen an verdiente Beamte und Städte Belobigungsschreiben, wenn diese besonderes Wohlverhalten an den Tag gelegt hatten. Insbesondere Treue dem Kaiser gegenüber wurde als Wohlverhalten verstanden.


Weiterführende Literatur: B. W. Winter 1988, 87-103 legt dar, dass aus Inschriften hervorgehe, dass die Bekräftigung „Tue das Gute, und du wirst von ihr (sc.: der Regierungsgewalt) Belobigung erfahren“ ebenso wie die parallele Aussage in 1 Petr 2,14 völlig gerechtfertigt ist.


H. Moxnes 1988, 207-218 geht der Frage nach, was es heißt, wenn Paulus sagt, dass er sich des Evangeliums nicht schäme (vgl. Röm 1,16). H. Moxnes befasst sich auf der Suche nach der Antwort mit den Hauptkennzeichen einer an Ehre und Scham orientierten Gesellschaft und den Einstellungen des Apostels diesen gegenüber. Dabei hebt er auf S. 210-211 die enge Verbindung von Ehre und Macht hervor.


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V. 4


Beobachtungen: Paulus bezeichnet die Regierungsgewalt als „Gottes Dienerin“. Sie bewirkt also etwas, was im Sinne Gottes ist. Das, was im Sinne Gottes ist, ist auch für die Menschen zum Guten. Dabei scheint es für den Menschen gut zu sein, wenn er sich von dem Bösen enthält. Weil das Böse der Regierungsgewalt entgegengesetzt ist, entspricht umgekehrt das Gute dem Willen und Tun der Regierungsgewalt. Demnach ist Regierungstreue gut und auch für den Menschen selbst gut. Widerstand gegen die Regierungsgewalt dagegen ist böse und führt zu einem Zorngericht. Es geht darum, den Menschen vor diesem zu bewahren.


Mit der Regierungstreue ist auch das römische Verständnis von Frieden verknüpft, der Paulus am Herzen liegt (vgl. Röm 12,18). Das gilt auch für die von den Römern unterworfenen Völker: Fügten sie sich ihrem Schicksal und leisteten sie keinen Widerstand, dann wurde dies als ein Friedenszustand betrachtet, wobei die eigene Herrschaftsausbreitung mittels Gewalt nicht problematisiert wurde.


„Schwert“ („machaira“) ist ein Fachausdruck für die Polizei- und Strafgewalt, geht also über die reine richtende Gewalt hinaus. Die Polizeisoldaten, die die römischen Steuereintreiber (in Ägypten) begleiteten, wurden „Schwertträger“ genannt. Das „ius gladii“, die „Schwertgewalt“, hatten die Herrschenden samt ihren Beamten allerdings nur in den Provinzen inne, nicht in Italien und Rom selbst. Weil die Adressaten aber in Rom wohnen, ist davon auszugehen, dass Paulus nicht konkret das „ius gladii“ in den Provinzen im Blick hat, sondern eine allgemeine Polizei- und Strafgewalt der Regierungsgewalt. So weist der Begriff „Schwert“ vermutlich darauf hin, dass diese (im ganzen Reich) das Recht besaß, gegen Gesetzesbrecher oder Aufrührer Gewalt anzuwenden und schließlich auch die Todesstrafe auszuüben.


Gemäß Paulus kommt keinem Menschen die Rache von Fehlverhalten der Mitmenschen zu, weil Gott bzw. Jesus Christus allein der Richter ist. Sein ist die Rache (vgl. 12,19). Weil auch die Regierungsgewalt sich aus Menschen zusammensetzt, kann auch sie keine legitime Rächerin sein. Eine konsequente Durchsetzung dieses Gedankens würde jedoch jedem irdischen Gericht die Legitimität absprechen, sodass irdische Gerichtsbarkeit nicht möglich wäre. Im Gegensatz zum endzeitlichen Weltgericht ist ein Prozess ohne Menschen, nur mit Gott oder Jesus Christus als Richter, nicht denkbar. Folglich muss Paulus zu einer Hilfskonstruktion greifen, wonach Gott bzw. Jesus Christus die eigentlichen Richter sind, jedoch auf Erden Diener brauchen. Nur diese Diener Gottes können legitim Recht sprechen. Diese Diener sind die der Regierungsgewalt angehörigen Herrscher und Beamten.


Das griechische Substantiv „orgê“, das gewöhnlich mit „Zorn“ zu übersetzen ist, dürfte in V. 4 das Zorngericht meinen. Dabei handelt es sich hier vermutlich um das stellvertretende Zorngericht auf Erden, das die Menschen für den einzig wahren Richter, Gott bzw. Jesus Christus, ausüben. Nun stellt sich die Frage, ob Widerstand gegen die Regierungsgewalt nur von einem irdischen Gericht verurteilt wird oder auch von Gott bzw. Jesus Christus bei dem endzeitlichen Weltgericht. Die Antwort darauf hängt davon ab, auf welches Gericht das „Urteil“ von V. 2 bezogen wird. Deutet man es als irdischen Urteilsspruch, dann ist in 13,1-7 ausschließlich irdische Gerichtsbarkeit im Blick und der Widerstand wird von der Justiz der Regierungsgewalt bestraft. Damit ist nicht ausgeschlossen, dass es auch beim endzeitlichen Weltgericht zu einer Verurteilung kommt, doch wird diese nicht erwähnt. Deutet man das „Urteil“ als Strafurteil Gottes, dann richten im Zorn sowohl die Justiz der Regierungsgewalt als auch Gott bzw. Jesus Christus beim Jüngsten Gericht. Beide Zorngerichte würden in 13,1-7 erwähnt. Ausgeschlossen ist, dass 13,1-7 allein vom Zorngericht Gottes spricht. Selbst wenn „orgê“ in V. 4 das göttliche Zorngericht meint - was unwahrscheinlich ist -, bleibt die Regierungsgewalt dennoch Dienerin Gottes und Rächerin, was auf irdische Gerichtsbarkeit im Dienste Gottes bzw. Jesu Christi hinweist.


Weiterführende Literatur: Ziel von L. Pohle 1984 ist es, in der exegetischen und dogmatischen Beurteilung von Röm 13,1-7 wieder stärker an das von Paulus Gemeinte heranzukommen, sowie ein mögliches Verständnis des Staates heute auf neutestamentlicher Grundlage vorzubereiten. Er nimmt zu den verschiedenen Interpretationen und ihren Implikationen Stellung. Danach seien der Staat und seine Äußerungen für den Christen weder belanglos noch „heilig“. Der Staat sei zum Guten des Menschen gesetzt. Das sei Grund und Grenze seines Auftrags. Dort entscheide sich sein berechtigter Geltungsanspruch gegenüber dem Einzelnen, aber auch das Recht des Einzelnen auf Verweigerung gegenüber dem Staat.


Laut P. H. Towner 1999, 149-169 habe Paulus 13,1-7 nicht schlicht deshalb verfasst, um Ruhe in eine Kirche am Rande der Revolution zu bringen. Zwar gehe es auch um das öffentliche Ansehen und um die Wahrung der innerkirchlichen Ruhe, so wie eine solche Lehre wahrscheinlich auch einer sicheren Basis, auf der das Auslaufen nach Spanien erfolgen kann, förderlich sei. Darüber hinaus fordere Paulus jedoch auch ein kritisches Engagement in der bestehenden „politeia“. So solle die Kirche führende Kraft bei guten Werken werden. Sie solle die Rolle der „Mächtigen“ beanspruchen, und zwar mittels eines demütigen Dienstes.


A. F. C. Webster 1981, 259-282 betont, dass die ganz spezifischen Umstände des Schreibens berücksichtigt werden müssten. Er widmet sich einer exegetischen und formkritischen Analyse des Abschnittes und liest diesen abschließend im Rahmen des größeren Zusammenhangs Röm 12-15. A. F. C. Webster legt dar, dass die Lage in der römischen Gemeinde aus Sicht des Apostels nicht akzeptabel gewesen sei: So seien die spirituell „starken“ Heidenchristen gegenüber den spirituell „schwachen“ Judenchristen, die sich weiterhin an das Fasten und Sabbatregeln sowie an Verbote des Weingenusses gehalten hätten, hochmütig gewesen. Paulus habe von den Heidenchristen demütiges Verhalten gefordert. Unterwerfung unter die römischen Autoritäten sei von ihm sowohl als Teil des Gebots der Nächstenliebe und des Gottvertrauens als auch als Schritt der Entfaltung von Gottes eschatologischem Plan des Gerichts, Zorns und der Errettung verstanden worden.


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V. 5


Beobachtungen: Das Zorngericht - gleich ob menschlich oder göttlich - ist nicht erstrebenswert, deshalb gilt es sich unterzuordnen. Die Unterordnung ist aber nicht nur zur Vermeidung des Zorngerichts erforderlich, sondern auch wegen des eigenen Gewissens. Der Begriff „Gewissen“ („syneidêsis“) meint hier vermutlich die innere, kritisch urteilende Instanz des Menschen. Nicht nur Druck von außen bewegt also zur Unterordnung, sondern auch die eigene, innere kritische Bewertung des Sachverhaltes seitens jedes einzelnen Menschen.


Weiterführende Literatur: T. Engberg-Pedersen 2006, 163-172 befasst sich zunächst mit der Stellung von 13,1-7 und 13,8-10 im Rahmen der Beweisführung Röm 12-13 und stellt dann die Ähnlichkeit von 13,1-7 und 13,8-10 mit der stoischen Ethik heraus. 13,1-7 vergleicht er mit Senecas gegen 55 n. Chr. entstandenen Schrift „De Clementia“ (1,1-4). Die paulinische Rede von der „Liebe“ („agapê“) in Röm 12-13 betreffe nur die Christen und nicht die Andersgläubigen. Das gelte auch für 12,15-16. Sobald aber Paulus – wie in 12,17-21 und 13,1-7 - von den Beziehungen zu den Menschen außerhalb der christlichen Gemeinschaft spreche, benutze er eine andere Terminologie und rede von dem „Guten“, das zu tun sei. Paulus unterscheide deutlich zwischen der christlichen Gemeinschaft und der sie umgebenen Welt. Die Absonderung sei auch hinsichtlich der von Gott eingesetzten politischen Gewalten gegeben, denen die Christen zu gehorchen hätten. Wenn Paulus davon spreche, dass die Christen in der Welt „Gutes“ zu tun hätten, dann beziehe er sich auf ein allgemein anerkanntes und auch von Seneca vorausgesetztes Verständnis des „Guten“. Eine konkrete Parallele zu Seneca bestehe auch in V. 5, wo Paulus ebenso wie Seneca – letzterer im Hinblick auf den angesprochenen Nero – an das Gewissen appelliere.


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V. 6


Beobachtungen: Das griechische Substantiv „phoros“ kann mit „Steuer“, „Abgabe“ oder „Tribut“ übersetzt werden. Doch welche Übersetzung ist hier am passendsten? Von den Adressaten heißt es, dass sie „phoroi“ entrichten. Die Adressaten halten sich in Rom auf, sind dort auch mehrheitlich wohnhaft. Sofern sie römische Bürger sind, sind sie von dem Tribut („tributum“, „stipendium“), der nicht von den Einwohnern Roms und Italiens, sondern nur der unterworfenen Provinzen erhoben wird, befreit. Bei dem Tribut handelt es sich um eine Kombination aus Grund- und Kopfsteuer, die erfordert, dass alle Steuerpflichtigen zur gerechten Veranlagung in einem Kataster erfasst werden (vgl. Lk 2,1-5). Auch von Naturalabgaben, die die Einwohner der Provinzen Sizilien, Ägypten und Afrika zahlen, sind die römischen Bürger befreit. Wenn die Adressaten als Steuerzahler erscheinen, so können dafür zwei verschiedene mögliche Gründe angeführt werden: Entweder sind sie keine römischen Bürger, sondern aus den römischen Provinzen Zugewanderte, oder sie sind in anderer Weise steuerpflichtig. Als Zugewanderte wären sie weiter verpflichtet, den Tribut zu zahlen, weil ein Wohnortwechsel nicht von der Steuerpflicht befreit. Als römische Bürger hätten sie zwar nicht den Tribut oder Naturalabgaben zu zahlen, jedoch die Freigelassenensteuer, die Erbschaftssteuer und die Verkaufssteuer. Die Freigelassenensteuer in Höhe von 5 % des Wertes des freigelassenen Sklaven wird bei der Freilassung fällig. Die seit Kaiser Augustus erhobene Erbschaftssteuer in Höhe von 5 % wird auf alle Erbschaften und Vermächtnisse erhoben, wobei die nächsten Verwandten und kleinere Erbschaften steuerfrei sind. Auch die Verkaufssteuer von anfangs 1 % des Warenwertes wird seit Augustus erhoben.


Die Verbform „teleite“ kann ein Indikativ Präsens Aktiv („ihr zahlt“) oder ein Imperativ Präsens Aktiv („zahlt!“) sein. Der Satzbau samt dem folgenden, begründenden „gar“ („denn“) lässt jedoch ein Indikativ Präsens Aktiv annehmen. Die Adressaten werden also nicht zum Zahlen der Steuern aufgefordert, sondern es wird betont, dass sie die Steuern schon zahlen. Die Adressaten sind also schon dem äußeren Druck des drohenden Zorngerichts und dem Gewissen gefolgt.


Die Zuordnung des Partizips „proskarterountes“, das „weiter ausharrend“ oder „treu seiend“ bedeutet, ist unklar: Ist es zu V. 6 oder zu V. 7 zu ziehen? Die Unklarheit ergibt sich aufgrund der Tatsache, dass der antike griechische Urtext noch keine Zeichensetzung und Verseinteilung enthielt. Der Zuteilung des Partizips zu V. 6, wie sich in der griechischen Bibelausgabe von Nestle-Aland findet, liegt also schon eine bestimmte Deutung der V. 6-7 zugrunde.

Mit der Frage der Zuordnung sind auch zwei weitere Fragen verbunden: Wer oder was ist das Subjekt des Ausharrens? Und: Wobei harrt das Subjekt aus? Zur letzteren Frage: Bezieht man das Partizip auf V. 6, dann ist das Ausharren, das auch als beständiges Tun verstanden werden kann, vermutlich auf „eis auto touto“ („für eben dies“) zu beziehen. Das Subjekt wäre „für eben dies“ beständig tätig. Nun ist aber noch zu klären, wer oder was das Subjekt ist. Drei Möglichkeiten gibt es: Als erste Möglichkeit kommen die Bediensteten (leitourgoi) in Betracht. Die Übersetzung von V. 6b würde dann lauten: „Die Bediensteten sind nämlich Gottes (= gehören zu Gott), für eben dies ständig tätig.“ Offen bliebe jedoch, wer die recht plötzlich genannten „Bediensteten“ sind. Außerdem wirkt eine solche Übersetzung im Zusammenhang wie ein Fremdkörper. Daher ist eher unwahrscheinlich, dass die „Bediensteten“ das Subjekt des Partizips „proskarterountes“ und auch des Hilfsverbs „eisin“ („[sie] sind“) sind. Als zweite Möglichkeit kommt das einzige in V. 6 vorhergehende Substantiv „Steuern“ in Frage. Demnach wären die Steuern „Bedienstete Gottes, für eben dies beständig tätig“. Auch diese Lösung ist nicht überzeugend, weil die Steuern merkwürdigerweise personifiziert wären und bei etwas ausharrten bzw. etwas beständig täten. Wobei sie ausharren oder was sie beständig tun, bliebe offen. Bezieht man das Partizip auf V. 6, so scheint folgende, dritte Lösung am angemessensten zu sein: Subjekt sind die in V. 3 genannten „Herrschenden“. Betrachtet man V. 4, so fällt der parallele Satzbau von V. 4 und V. 6 auf. In beiden Versen wird das Subjekt nicht ausdrücklich genannt. So wie V. 4 vermutlich so zu deuten ist, dass die Regierungsgewalt Dienerin Gottes ist, so dürften in V. 6 die Herrschenden als Bedienstete Gottes im Blick sein. Die Herrschenden sind es, die „für eben dies“ beständig tätig sind, wobei deren Sorge um die Steuereintreibung im Blick sein dürfte.

Zieht man das Partizip „proskarterountes“ auf V. 7, dann ist V. 6a mit „Sie sind nämlich Bedienstete Gottes“ zu übersetzen, wobei eventuell „im Hinblick auf eben dies“ hinzugehört. Das Beharren wäre auf die Erfüllung der Verpflichtungen zu beziehen. Die Adressaten sollen demnach dabei beharren oder stets darauf - man kann „eis auto touto“ statt als „für eben dies“ auch als „darauf“ deuten und mit V. 7 verbinden - bedacht sein, gegenüber allen den Verpflichtungen nachzukommen.


Der Begriff „leitourgoi“ lässt an die „leitourgia“ denken. Bei der „leitourgia“ handelt es sich um eine mit Ehre verbundene Dienstleistung für das Volk und/oder den Staat. Meist wurden diese Dienstleistungen von wohlhabenden Bürgern übernommen, die viel Geld für eine Aufgabe wie den Bau städtischer Einrichtungen zahlten, sich dafür aber eines besonderen Ansehens sicher sein konnten. Solcherart Dienstleistungen waren im römischen Reich deshalb von Bedeutung, weil ein Behördensystem und eine Beamten- und Bedienstetenschar moderner Prägung fehlten. Bei der Provinzverwaltung handelte es sich in erster Linie um eine militärische Besatzung. Dementsprechend waren auch keine Beamten im modernen Sinne für die Steuereintreibung zuständig, sondern als Unternehmer tätige private Steuereintreiber. An diese wurde die Eintreibung der Steuern (Tribute), die die Provinzbewohner zu zahlen hatten, verpachtet. Dabei hatten die Steuerpächter eine bestimmte, von vornherein festgelegte Summe an den Staat abzuliefern, hatten dann bei der Steuereintreibung jedoch weit gehend freie Hand. Weil die Steuerpächter häufig hohe Summen aus den Provinzen herauspressten, waren sie schlecht angesehen. Wenn Paulus die Herrschenden samt den für die Herrschenden Tätigen als „Bedienstete Gottes“ bezeichnet und damit mit einem ehrenhaften Dienst in Verbindung bringt, so wendet er sich wohl ausdrücklich gegen jegliche Verachtung der die Steuereintreibung Veranlassenden und Durchführenden.


Weiterführende Literatur: Laut F. Pfitzmann 2004, 411-423 solle der Abschnitt Röm 13,1-7 zeigen, dass sich die christliche Berufung nur verwirklichen kann, wenn sie das materielle Wesen dieser Welt und ihrer Strukturen anerkennt, auch wenn die damit verbundenen Zwänge unangenehm sind. Die Nächstenliebe könne sich nur dann gänzlich entfalten, wenn sie in den materiellen Strukturen Gestalt annimmt.


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V. 7


Beobachtungen: Paulus fordert nun von den Adressaten - und darüber hinausgehend wohl auch von allen Christen und auch Nichtchristen -, allen das Schuldige zukommen zu lassen. Dabei nennt er vier Begriffe, die er mit der „Dienstleistung“ („leitourgia“) in Verbindung bringt: Steuer (phoros), Zoll (telos), Furcht (phobos), Ehre/Ehrerbietung (timê). Steuer- und Zolleintreibung erscheinen als zu fürchtende und zu ehrende Dienstleistungen. Die Steuern und Zölle sind folglich zu zahlen und denjenigen, die Steuern und Zölle einfordern und eintreiben, sind Furcht und Ehre entgegenzubringen. Dabei ist „Furcht“ hier - anders als in V. 3-4 - wohl weniger im Sinne von Angst als vielmehr im Sinne von Ehrfurcht zu verstehen, die nicht von der Ehrerbietung zu trennen ist.

Die Zusammengehörigkeit von Steuern und Furcht bzw. Ehrerbietung wird durch den ähnlichen Klang der Begriffe „phoros“ und „phobos“ unterstrichen, wobei fraglich ist, ob Paulus hier tatsächlich dem ähnlichen Klang Bedeutung beimisst.


Möglicherweise umfasst der Begriff „telos“, der auch mit „Steuer“ oder „Abgabe“ übersetzt werden kann, nicht nur den Zoll, sondern auch alle indirekten Steuern (vgl. die Beobachtungen zu V. 6). Paulus würde dann begrifflich zwischen dem direkt und nur von den Provinzbewohnern eingeforderten Tribut und den auch von den römischen Bürgern zu zahlenden indirekten Steuern und den Zöllen unterscheiden.


Weiterführende Literatur:



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