Auslegung und Bibliographie zur Bibel


Apostelgeschichte (Apg 21,18-26,32)

Apg 26,4-8

Studieren Sie die Bibel! Hier finden Sie einen Einstieg in die wissenschaftliche Auslegung von Bibeltexten mit Literaturangaben.

Wenn Sie diese Bibliographie zum ersten Mal nutzen, lesen Sie bitte die Hinweise zum Gebrauch.

Jede Seite enthält eine Übersetzung des jeweiligen Bibeltextes, sowie Beobachtungen (Vorbereitung der Auslegung), Hinweise zu weiterführender Literatur und eine abschließende Literaturübersicht.

Apg 26,4-8

 

 

Übersetzung

 

Apg 26,4-8:4 "Nun, mein Leben von Jugend auf, das ich von Anfang an unter meinem Volk und in Jerusalem führte, ist allen Juden bekannt. 5 Da sie mich von Anbeginn an kennen, [können sie,] wenn sie nur wollen, bezeugen, dass ich nach der strengsten Gruppe unserer Gottesverehrung als Pharisäer lebte. 6 Und nun stehe ich aufgrund von Hoffnung auf die Verheißung, die von (dem) Gott an unsere Väter ergangen ist, vor Gericht. 7 Zu ihr hofft unser Zwölfstämmevolk hin zu gelangen, indem es [Gott] unablässig Tag und Nacht dient. Wegen dieser Hoffnung, o König, werde ich von jüdischer Seite angeklagt. 8 Warum gilt es bei euch als unglaubwürdig, dass (der) Gott Tote auferweckt?“

 

 

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V. 4

 

Beobachtungen: Nach der captatio benevolentiae 26,1-3 kam Paulus in seiner Verteidigungsrede vor dem Prokurator Festus, dem König Agrippa II. und dessen Schwester Berenike sowie den weiteren Zuhörern nun in 26,4-8 auf sein eigenes Leben zu sprechen, und zwar zunächst auf sein vergangenes. Dabei kam es Paulus darauf an, sich als wahrer, in den jüdischen Satzungen und Geboten bewanderter Jude und Kenner des Denkens seiner Ankläger darzustellen. Wenn Paulus Jude war und seine Ankläger ebenfalls, dann handelte es sich um einen innerjüdischen Glaubensstreit ohne politischen Belang. Insofern war eine Anklage vor dem Prokurator ungerechtfertigt, zumal Paulus deutlich zu machen versuchte, dass der (mit der Auferstehung Jesu begründete) Auferstehungsglaube biblisch begründet war und somit dem jüdischen Glauben entsprach.

 

Paulus nannte zwei Orte seines Lebens: "unter meinem Volk“ und "in Jerusalem“. Da Paulus gebürtig aus Tarsus stammte und darüber hinaus vielfach auf Reisen war, hat er nicht sein gesamtes Leben in Jerusalem verbracht. Insofern sind die Angaben "unter meinem Volk“ und "in Jerusalem“ nicht beide auf Jerusalem zu beziehen. Vielmehr dürfte "unter meinem Volk“ die gesamte jüdische Lebenswelt bezeichnen. Paulus war Jude und somit waren die Juden, das Volk Israel, sein Volk. Die Juden lebten sowohl in Tarsus als auch in Jerusalem und vielen anderen Orten des östlichen Mittelmeerraumes, die Paulus im Laufe seiner Missionsreisen besucht hatte. Da Paulus das Evangelium oftmals zunächst in den Synagogen verkündigt hatte, stellte die jüdische Lebenswelt gewöhnlich auch seine eigene Lebenswelt dar. Der heidnischen Lebenswelt hatte sich Paulus verstärkt geöffnet, weil sich die Juden vielfach dem Evangelium verschlossen hatten und weiterhin verschlossen, wie die Anklage zeigte. Der jüdischen Lebenswelt abgewendet hat sich Paulus jedoch bis zum Prozess nicht. "Jerusalem“ stellte einen ganz konkreten Ort des allgemeineren "unter den Juden“ dar. Auch in Jerusalem hatte Paulus unter den Juden gelebt, doch hebt er diese Stadt als einzige heraus, weil die Ankläger mindestens mehrheitlich aus Jerusalem stammten oder zumindest dort wohnhaft waren. Folglich hatte Paulus auch unter seinen Anklägern gewohnt, womit diese über sein Leben Bescheid wissen mussten.

 

"Allen Juden bekannt“ dürfte eine Verallgemeinerung sein, die darauf zielt, die Offensichtlichkeit des Lebens des Paulus unter den Juden und in Jerusalem zu unterstreichen. Die Offensichtlichkeit war gegenüber allen Juden gegeben. Dass die Ankläger diesen Sachverhalt im gegenwärtigen Prozess missachteten, diskreditierte die Ankläger laut Paulus.

 

Weiterführende Literatur: A: Moda 1993, 21-59 befasst sich mit der Perikope 23,23-26,32 und geht dabei auf die zu Tage kommenden juristischen Probleme, auf die Anklage des Paulus und dessen Verteidigung ein. Dabei widmet er ein besonderes Augenmerk den Verteidigungsreden des Paulus (24,10b-21.25; 25,8.10-11; 26,2-29).

 

F. Crouch 1996, 333-342 befasst sich mit der Form, der rhetorischen Dynamik und dem Überzeugungspotenzial der paulinischen Verteidigungsrede. Die Verteidigungsrede folge konventionellen griechisch-römischen rhetorischen Regeln und diene einer weiter gefassten Erzählabsicht. Die Kürze der Rede mache es schwer, das traditionelle Format zu erkennen, auch wenn man die Rede in Einführung (26,2-3), Erzählung (narratio; 26,4-8), Beweisführung (26,9-18) und Nachwort (26,19-23) einteilen könne. Die Unterbrechung des redenden Paulus durch Festus erschwere darüber hinaus den Versuch, die Struktur der Rede heraus zu arbeiten, denn es sei nicht klar, ob Paulus die Rede beenden konnte. Allerdings sei die Struktur für das Überzeugungspotenzial der Rede nachrangig.

 

Zur Struktur der Verteidigungsrede, zu den Besonderheiten der Argumentationsweise und zu ihren Beiträgen zur gesamten Apg siehe J. J. Kilgallen 1988, 170-195. Es werde in der Verteidigungsrede auf zwei Vorwürfe reagiert: a) Paulus habe gegen das Volk, das Gesetz und den Tempel gelehrt; b) Paulus glaube an die Auferstehung der Toten. Die Verteidigungsrede lasse sich also wie folgt gliedern: Die V. 4-8 gäben eine doppelte Antwort auf den zweiten Vorwurf, die V. 9-23 eine vielgestaltige auf den ersten.

 

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V. 5

 

Beobachtungen: "Von Anbeginn an“ dürfte ebenfalls eine Verallgemeinerung darstellen, die dazu diente, die Unrechtmäßigkeit der Anklage seitens der Juden zu unterstreichen. Dass die jüdischen Ankläger, die in erster Linie aus Jerusalem stammten oder zumindest dort wohnten, Paulus von seiner Geburt (= dem Anbeginn) in Tarsus an persönlich gekannt haben sollten, ist unwahrscheinlich. Persönlich kennengelernt dürften sie ihn erst bei einem Aufenthalt in Jerusalem haben. Dieser Aufenthalt dürfte in der Kindheit und/oder Jugend erfolgt sein, die Paulus wohl als "Anbeginn“ bezeichnete. Somit hatte Paulus in seiner Kindheit und/oder Jugend als Pharisäer gelebt. Dabei ist daran zu denken, dass er in der Kindheit/Jugend in Jerusalem bei dem Gesetzeslehrer Gamaliel, einem Pharisäer, im "väterlichen Gesetz“ unterwiesen worden und so selbst zu einem Pharisäer geworden war (vgl. 22,3).

 

Den Anklägern waren laut Paulus die wahren Sachverhalte bekannt. Diese richtig darzustellen, war demnach eine Sache des Willens, nicht des Wissens. Wenn die Ankläger nur wollten, konnten sie die richtigen Sachverhalte, wie das damalige Leben des Paulus als Pharisäer, bezeugen.

 

Die Formulierung "Gruppe unserer Gottesverehrung“ ("hairesis tês hêmeteras thrêskeias“) ist wohl im Sinne von "religiöse Gruppe“ zu verstehen. Innerhalb des Judentums wurde die Bibel nicht einheitlich ausgelegt, sondern es gab bezüglich der Auslegung und daraus folgenden Art und Weise der Befolgung der Satzungen und Gebote, der "Gottesverehrung“, Unterschiede. Aufgrund der Unterschiede gab es verschiedene religiöse Gruppen. Der griechische Begriff für "Gruppe“ ist "hairesis“, wobei nicht jede Gruppe im eigentlichen Sinne religiös war. Neben den religiösen Gruppen, also den Pharisäern, Sadduzäern und Essenern, gab es auch Widerstandsgruppen gegen nicht-jüdische Besatzungsmächte, zu denen die Zeloten und die Sikarier gehörten.

Paulus machte keinen Unterschied zwischen der jüdischen Gottesverehrung und der eigenen. Daraus ist zu schließen, dass er sich weiterhin als ein Jude ansah.

 

Paulus bezeichnete die Pharisäer als die "strengste Gruppe unserer Gottesverehrung“, wobei unklar ist, wie der Superlativ "akribestatês“ ("strengste“) zu verstehen ist. Handelt es sich um einen Superlativ oder um einen − der Form nach identischen − Elativ? In ersterem Fall wäre die Übersetzung "strengste“, in letzterem Fall "sehr streng“. Desweiteren ist nach der genauen Bedeutung von "streng“ zu fragen: Ist "streng“ im Sinne von "rigide“ oder im Sinne von "genau“ zu verstehen? Nimmt man ersteres an, dann wären die Pharisäer die rigideste religiöse Gruppe gewesen. Paulus mag dies so gesehen haben, der Realität entsprach dies jedoch wohl nicht. So war die aus den biblischen Satzungen und Geboten resultierende religiöse Praxis der Essener zumindest in bestimmten Bereichen wie der Ehe rigider als diejenige der Pharisäer. Angemessener wäre es, von den Pharisäern als "sehr rigide“ religiöse Gruppe zu sprechen, was jedoch die Pharisäer als weniger herausragend erscheinen lassen würde. Tatsächlich waren die Pharisäer weniger rigide als vielmehr genau: Sie versuchten aufs Genaueste die tatsächliche Bedeutung der Satzungen und Gebote zu erfassen (vgl. 22,3). Insofern waren sie hinsichtlich der Auslegung der Satzungen und Gebote am Genauesten oder − statt als Superlativ als Elativ verstanden − sehr genau. Dies ist wohl die zutreffende Aussage von 26,5 und auch der Bemerkung des Josephus, die Pharisäer seien frömmer als die anderen Juden und beachteten die "Gesetze“ strenger/gewissenhafter (akribesteron; vgl. Bell. 1,5,2 § 110). Aus dem Zusammenhang geht hervor, dass Paulus gegenüber Festus und Agrippa II. sowie den anderen Zuhörern seine jüdische Identität herausstellen wollte. Dies tat er, indem er seine frühere Zugehörigkeit zu den Pharisäern betonte, ohne sich von den Pharisäern zu distanzieren.

Den Pharisäern gehörte Paulus nicht nur wie einem Verein oder einer Partei an, sondern er lebte als Pharisäer. Aus der besonders genauen Auslegung der Satzungen und Gebote resultierte eine ganz bestimmte Lebensweise.

 

Weiterführende Literatur: Zur Unterweisung des Paulus im "väterlichen Gesetz“ siehe S. Légasse 1995, 373-379.

 

Die dramaturgische Darstellungsweise in denjenigen Passagen, in denen das Damaskusgeschehen, die sogenannte "Bekehrung des Paulus“, erzählt wird (Apg 9.22.26), hat B. Orth 2002, 210-230 zum Thema und geht dabei insbesondere auf die Verteidigungsrede 26,2-23 ein. Er hält fest: Alle drei Bekehrungserzählungen verbinde die dialogische Ausrichtung in der Form kurzer Gespräche. Das dialogisch strukturierte Gespräch und die Rede seien zu den dramatisch−didaktischen Grundtypen zu rechnen, deren Gebrauch im hellenistisch-römischen Umfeld des Lukas durchaus üblich gewesen sei. Wie schon bei der rednerischen Ausgestaltung der Vision von Joppe (Apg 11) warte der Verfasser der Apg bei der Darstellung des Damaskusgeschehens mitsamt seiner Folgen, die das Ereignis für das Leben des Paulus habe, erneut mit stilistischen Änderungen, Kürzungen und Zusätzen auf, die dem Leser die Bedeutung des Ereignisses noch eindringlicher als in Apg 9 und 22 vor Augen führen sollen.

 

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V. 6

 

Beobachtungen: Paulus ließ offen, welche Verheißung an "unsere Väter“ ergangen ist. Da noch nicht alle Anwesenden Paulus gehört hatten und es sich darüber hinaus bei einigen Anwesenden um Heiden handelte, konnte Paulus eigentlich nicht ohne weiteres davon ausgehen, dass seine Zuhörer wussten, von welcher Verheißung er sprach. Das bedeutet, dass sich in der Verteidigungsrede im Umfeld des V. 6 eine Information darüber finden muss, welche Verheißung Paulus im Blick hatte. Die Information findet sich in V. 8: Es handelt sich um die Auferweckung der Toten durch Gott. Dass er wegen Hoffnung (auch) auf die Auferstehung der Toten vor Gericht stand, hatte Paulus schon bei seiner Rede vor dem Hohen Rat in Jerusalem betont (vgl. 23,6). Es erstaunt, dass Paulus seiner im Amtssitz des Prokurators in Cäsarea versammelten Zuhörerschaft trotz deren anzunehmender Unwissenheit die christliche Auferstehungslehre nicht näher erläuterte. Diese merkwürdige Tatsache dürfte am ehesten damit zu begründen sein, dass es sich um eine Verteidigungsrede und nicht um eine Verkündigungsrede handelte. Um seine Unschuld zu beweisen, reichte es, den Zuhörern deutlich zu machen, dass der Anklage ein Streit um eine Glaubensfrage zugrunde lag. An innerjüdischen Streitigkeiten um Glaubensangelegenheiten waren weder der Prokurator noch der Kaiser interessiert, so dass sie sich diesbezüglich nicht zu Strafmaßnahmen genötigt sahen.

Es fällt auf, dass Paulus verschwieg, dass nicht die Auferstehungshoffnung an sich der Zankapfel zwischen ihm und anderen Juden war, sondern die untrennbare Verbindung der Auferstehungshoffnung mit Jesus Christus. Die Auferstehung leugneten ja nur die Sadduzäer, die mit Jesus Christus verbundene Auferstehung dagegen stieß auch bei vielen anderen Juden auf Widerspruch. Dass Paulus Jesus Christus überging, mag damit zu erklären sein, dass die Gefahr bestand, dass der Name Jesus seitens der Zuhörer mit Aufruhr in Verbindung gebracht wurde.

Es stellt sich die Frage, welche biblische Textpassage Paulus im Sinne einer Verheißung der Auferstehung der Toten deutete. Zu denken ist diesbezüglich insbesondere an Dan 12,2-3, aber auch ältere Äußerungen wie Jes 26,19; Hos 6,2 oder Ez 37,1-14 können im Blick sein.

 

"Unsere Väter“ ist im Sinne von "unsere Erzväter“ zu verstehen. "Unsere“ bezieht sich dabei nur auf die Juden, nicht jedoch auf die ebenfalls bei der Anhörung des Paulus anwesenden Heiden. "Unsere Väter“ sind folglich die Erzväter der Juden. An diese ist die Verheißung ergangen. Dass Paulus die Erzväter der Juden auch als seine eigenen Erzväter ansah, zeigt, dass er sich seiner jüdischen Abstammung bewusst war.

 

Weiterführende Literatur: D. Marguerat 1995, 127-155 geht den Fragen "Warum drei Berichte von Paulus' Bekehrung (Apg 9; 22; 26) und warum solch große Unterschiede zwischen den Berichten?“ unter erzählkritischen Gesichtspunkten nach. Fazit: Der Bericht variiere, je nachdem, wer berichtet − der Erzähler oder Paulus − und welches die Aussageabsicht ist. Wichtig sei auch die Frage nach der Funktion innerhalb der Gesamtkomposition der Apg. Apg 9,1-30 stelle Saulus' (= Paulus') Bekehrung als machtvolles Werk Christi dar. Apg 22 stelle das Judesein des Paulus heraus und Apg 26 mache deutlich, wie die Bekehrung unter den Heiden legitimiert wird. Die entscheidende Rolle bei der Rechtfertigung einer Berufung zur Heidenmission spiele die Begegnung mit dem Auferstandenen, und zwar nicht wegen ihrer theophanischen Dimension (vgl. 9,3-8) oder aufgrund ihrer Übereinstimmung mit dem Gesetz (vgl. 22,14-16), sondern weil die Auferstehung des Messias die Prophezeiungen erfüllt (26,23).

Auch B. R. Gaventa 1986, 52-95 geht davon aus, dass die Unterschiede zwischen den drei Bekehrungsberichten mit den verschiedenen narrativen Kontexten zu erklären seien. Grundlage sei jedoch ein und dieselbe Tradition. Apg 9 stelle Paulus als Feind der Kirche, der Christ werde, dar. In Apg 22 stelle sich Paulus nach seiner Festnahme in einer ersten Verteidigungsrede als loyaler Jude dar, der vom "Gott der Väter“ aufgefordert worden sei, allen Völkern Zeugnis abzulegen. In der letzten Verteidigungsrede Apg 26 schließlich stelle sich Paulus als Opfer innerjüdischer Auseinandersetzungen dar.

 

E. Larsson 1985, 425-436 legt dar, dass Lukas den Paulus zwar weit gehend als toratreu darstelle, Paulus jedoch trotz dieser Toratreue von den jüdischen Glaubensgenossen angegriffen werde. Die Angriffe seien damit zu begründen, dass sich die Vorstellungen von Toratreue bei Paulus und seinen Glaubensgenossen deutlich unterschieden. So habe Paulus angenommen, dass die Zeit der Erfüllung der Tora bereits angebrochen sei. Die jüdischen Glaubensgenossen hätten dagegen die paulinische Lehre und Einstellung gegenüber der Tora als zerstörerisch empfunden und die Unterscheidung zwischen der Heilsbedeutung der Tora und der Funktion der Tora als Norm für das jüdische Leben nicht nachvollziehen können. Die lukanische Konzeption sei von einer latenten Spannung geprägt: Juden und Heiden würden durch die Gnade Jesu gerettet, und zwar durch den Glauben an ihn. Judenchristen müssten dennoch die Gebote der Tora erfüllen. Heidenchristen bräuchten dagegen − mit Ausnahme der Bestimmungen des Aposteldekrets − der Tora nicht zu folgen. Die latente Spannung sei in erster Linie mit der historischen Entwicklung zu erklären.

 

Laut K. Haacker 1985, 437-451 präzisiere Paulus sein Bekenntnis zur Hoffnung Israels als Glauben an die Auferstehung der Toten. Lukas habe kein Problem darin gesehen, die Auferstehung Jesu als Vorgriff auf die allgemeine Totenauferstehung in diesen Kontext nationaler Hoffnungen einzuzeichnen.

 

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V. 7

 

Beobachtungen: "Zwölfstämmevolk“ ist ein anderer Ausdruck für "Volk Israel“. Aus ihm geht hervor, dass sich das Volk Israel aus zwölf Stämmen zusammensetzte. Dass Paulus ihn gebrauchte, lässt ein gewisses Maß Verbundenheit mit seiner Herkunft erkennen. Die Verbundenheit wird durch die Rede von "unserem Zwölfstämmevolk“ unterstrichen, die erkennen lässt, dass sich Paulus weiterhin als Jude verstand. Unklar ist, ob an dieser Stelle der Ausdruck "Zwölfstämmevolk“ gewählt ist, weil der Gedanke der Sammlung der durch Verfolgung verstreuten zwölf Stämme und der Wiederherstellung des israelitischen Königtums mitschwingt.

 

Für das Mitschwingen dieses eschatologischen Gedankens spricht der unablässige Gottesdienst des Zwölfstämmevolkes. Diesem dürfte nämlich kaum allein die Hoffnung auf die Auferstehung von den Toten zugrunde gelegen haben. Die Wiederherstellung von Volk und Königtum spielte im von Besatzern unterjochten Israel eine große Rolle. In diesem Zusammenhang ist auch die Messiashoffnung der Juden zu verstehen. So hofften die Juden auf einen politischen Messias, auf einen, durch den Volk und Königtum wieder zur alten Blüte kommen würden. Dass mit dieser Hoffnung auf "Erlösung (Israels bzw. Jerusalems) unablässiger Gottesdienst verbunden sein konnte, zeigt Lk 2,37-38, wonach Hanna nicht vom Tempel wich und Gott Tag und Nacht mit Fasten und Gebet diente.

 

Einige Minuskeln verdeutlichen, welchen König Paulus anredet, indem sie den Namen "Agrippa“ hinzufügen. Es handelt sich bei dieser Hinzufügung wohl um eine Angleichung an V. 2, wo sich als Anrede "König Agrippa“ findet.

 

Weiterführende Literatur:

 

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V. 8

 

Beobachtungen: Unklar ist, wen Paulus mit "euch“ meinte. Zunächst ist anzunehmen, dass er die Zuhörer seiner Verteidigungsrede meinte. Doch wieso sollte Paulus plötzlich seine Zuhörer des fehlenden Auferstehungsglaubens bezichtigen? Zu bedenken ist, dass es sich nicht um eine Verkündigungsrede handelte, sondern um eine Verteidigungsrede. Natürlich verteidigte Paulus nicht nur sich selbst, sondern auch den christlichen Glauben, jedoch dürften die missionarischen Gesichtspunkte der Rede eher eine untergeordnete Rolle gespielt haben. Außerdem war die Zuhörerschaft heterogen aus Juden und Heiden zusammengesetzt, wobei offen ist, ob die einzelnen Zuhörer an die Auferstehung glaubten oder nicht. Auch bezüglich Agrippa II. und seiner Schwester Berenike, die beiden jüdischen Glaubens waren, lässt sich nichts Genaues sagen. Somit ist auch kein Grund zu erkennen, weshalb Paulus hätte konkret Agrippa II., den er unmittelbar zuvor angeredet hatte, und vielleicht auch Berenike des fehlenden Auferstehungsglaubens bezichtigen sollen. Überhaupt wäre die Bezichtigung der Zuhörer des fehlenden Auferstehungsglaubens dem Ansinnen zuwider gelaufen, die Zuhörer der eigenen Sache gegenüber wohlgesonnen zu stimmen. Folglich ist unwahrscheinlich, dass sich "euch“ auf die Gesamtheit der Zuhörer oder auf einen Teil der Zuhörer bezieht. Bleibt als weitere Möglichkeit, dass die Ankläger des Paulus im Blick sind. Dabei ist jedoch anzumerken, dass die Ankläger nicht allesamt die Auferstehung der Toten leugneten. Dies taten nur die Sadduzäer, nicht jedoch die Pharisäer (vgl. Apg 23,7-8). Folglich kann sich "euch“ eigentlich nur auf die Sadduzäer beziehen. Dass sich einige Sadduzäer unter den Zuhörern befanden, ist reine Spekulation. Wahrscheinlicher ist, dass Paulus die Sadduzäer als fiktive Zuhörerschaft anredete. Da die Zuhörer der Verteidigungsrede − insbesondere Agrippa II. ausgenommen - mit den religiösen jüdischen Gruppen und deren Glaubensvorstellungen nicht vertraut waren und somit sicherlich keinen speziellen Bezug des "euch“ auf die Sadduzäer erkennen konnten, muss man davon ausgehen, dass sie ob der Frage, wen Paulus anredete, verwirrt waren. Eine solche Verwirrung dürfte nur dann ausgeblieben sein, wenn sie Paulus im Sinne von "Warum gilt es bei Menschen (= bei euch) als unglaubwürdig, dass (der) Gott Tote auferweckt?“ verstanden haben. So kann schließlich V. 8 im Sinne des Unverständnisses des Paulus angesichts der Tatsache gedeutet werden, dass es Menschen gibt, die die Auferstehung leugnen.

 

Weiterführende Literatur:

 

 

Literaturübersicht

 

Crouch, Frank; The Persuasive Moment: Rhetorical Resolutions in Paul’s Defense before Agrippa, SBL.SPS 35 (1996), 333-342

Gaventa, Beverly Roberts; From Darkness to Light: Aspects of Conversion in the New Testament (Overtures to Biblical Theology 20), Philadelphia, Pennsylvania 1986

Haacker, Klaus; Das Bekenntnis des Paulus zur Hoffnung Israels nach der Apostelgeschichte des Lukas, NTS 31/3 (1985), 437-451

Kilgallen, John J.; Paul before Agrippa (Acts 26,2-23): Some Considerations, Bib. 69 (1988), 170-195

Larsson, Edvin; Paul: Law and Salvation, NTS 31/3 (1985), 425-436

Légasse, Simon; Paul’s pre-Christian Career according to Acts, in: R. Bauckham [ed.], The Book of Acts in Its Palestinian Setting (The Book of Acts in Its First Century Setting 4), Grand Rapids, Michigan − Carlisle 1995, 365-390

Marguerat, Daniel; Saul’s Conversion (Acts 9,22,26) and the Multiplication of Narrative in Acts, in: C. M. Tuckett [ed.], Luke’s Literary Achievement (JSNTS 116), Sheffield 1995, 127-155

Moda, A.; Paolo prigioniero e martire. Gli avvenimenti di Cesarea, BeO 35 (1993), 21-59

Orth, Burkhard; Lehrkunst im Christentum. Die Bildungsdimension didaktischer Prinzipien in der hellenistisch-römischen Literatur und im lukanischen Doppelwerk (Beiträge zur Erziehungswissenschaft und biblischen Bildung 7), Basel 2002

 

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