Auslegung und Bibliographie zur Bibel


Erster Korintherbrief

Der erste Brief des Paulus an die Korinther

1 Kor 9,13-18

Studieren Sie die Bibel! Hier finden Sie einen Einstieg in die wissenschaftliche Auslegung von Bibeltexten mit Literaturangaben.

Wenn Sie diese Bibliographie zum ersten Mal nutzen, lesen Sie bitte die Hinweise zum Gebrauch.

Jede Seite enthält eine Übersetzung des jeweiligen Bibeltextes, sowie Beobachtungen (Vorbereitung der Auslegung), Hinweise zu weiterführender Literatur und eine abschließende Literaturübersicht.

1 Kor 9,13-18

 

 

Übersetzung

 

1 Kor 9,13-18: 13 Wisst ihr nicht, dass diejenigen, die den Tempeldienst verrichten, das aus dem Tempel Stammende essen? Dass diejenigen, die am Altar tätig sind, ihren Anteil vom Altar bekommen? 14 So hat auch der Herr für die Verkündiger des Evangeliums angeordnet, dass sie vom Evangelium leben sollen. 15 Ich aber habe von alledem keinen Gebrauch gemacht. Ich habe dies aber nicht geschrieben, damit es [künftig] so mit mir gehalten werde. Denn lieber wollte ich sterben als ... - meinen Ruhm soll niemand zunichte machen! 16 Wenn ich nämlich das Evangelium verkündige, so bedeutet das keinen Ruhm für mich. Denn es liegt ein Zwang auf mir; denn wehe mir, wenn ich das Evangelium nicht verkündigte! 17 Wenn ich dies nämlich freiwillig tue, habe ich Lohn; wenn aber unfreiwillig, so ist mir ein Verwalteramt anvertraut. 18 Was also ist mein Lohn? Dass ich als Prediger das Evangelium kostenlos darbiete, um nicht meine Vollmacht am Evangelium auszunutzen.

 

 

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V. 13

 

Beobachtungen: Paulus begründet nun das Recht, aus der Verkündigungstätigkeit seinen Unterhalt zu beziehen, nicht mehr mit Beispielen aus der Alltagswelt, sondern mit Beispielen aus dem Kult. Woher er die Beispiele nimmt, sagt er nicht, sondern er setzt bei den Adressaten das Wissen einfach voraus.

Paulus nennt zwei Personengruppen, die aus ihrer kultischen Tätigkeit im Tempel ihren Lohn beziehen. Die erste Gruppe sind diejenigen, die den Tempeldienst verrichten, die zweite Gruppe diejenigen, die am Altar tätig sind. Die zweite Gruppe scheint dabei eine Teilmenge aus der ersten zu sein. An welchem Tempel diese Personen tätig sind, ist unklar. Zwar könnte auch ein heidnischer Tempel gemeint sein, doch ist unwahrscheinlich, dass Paulus sich auf Rechte des heidnischen Tempelpersonals beruft. Viel wahrscheinlicher ist, dass der Jerusalemer Tempel im Blick ist. An diesem arbeiten die Leviten, die das Tempelpersonal darstellen. Die Priester, die den Dienst am Altar verrichten, bilden eine Teilgruppe der Leviten. Die Leviten samt den Priestern haben laut Num 18,8.31; Dtn 18,1-8 ein Anrecht auf Teile der Opfergaben.

 

Wenn Paulus auf Bestimmungen der hebräischen Bibel verweist, so ist anzunehmen, dass mindestens ein Teil der Adressaten mit der religiösen Welt des Judentums vertraut ist und möglicherweise den Judenchristen angehört.

 

Weiterführende Literatur: J. F. M. Smit 1997, 476-491 zeigt, dass 8,7-9,27 das Grundmuster einer Rede zugrunde liege und somit literarisch einheitlich sei.

J. S. Sibinga 1998, 136-163 kommt anhand einer nummerischen Analyse von 1 Kor 9 samt Kontext zu dem Ergebnis, dass Paulus die Abschnitte nach verschiedenen Methoden zusammengesetzt habe, die darauf abzielten, innerhalb eines wohldurchdachten und −integrierten Ganzen klare Proportionen und Muster zu schaffen. Die nummerische Klarheit seines Prosatextes trage wesentlich zu dessen literarischer Qualität bei.

 

W. Willis 1985, 33-48 vertritt die Ansicht, dass das Ziel von 1 Kor 9 sei, die Argumentation, wie Christen ihre Freiheit zum Gunsten Anderer ausdrücken sollten, weiterzuentwickeln. In 1 Kor 8 und 10 gehe es dabei konkret um das Problem des Essens von Götzenopferfleisch. Die Diskussion in Kapitel 9 diene nicht als Verteidigung. Paulus verteidige nicht sein Verhalten, sondern argumentiere von diesem ausgehend. Es sei irreführend, das Kapitel "Die Rechte eines Apostels“ zu betiteln, denn es handele nicht von den Rechten an sich, sondern vom Verzicht auf die Rechte im freien Dienst.

 

H.-J. Klauck 1983, 107-118 befasst sich mit der kultischen Symbolsprache bei Paulus und geht auf S. 109-110 knapp auf 1 Kor 9,13 ein. Den korinthischen Adressaten sei das Essen von Opfergaben seitens der Priester aus der heidnischen Umwelt vertraut gewesen. Es habe dort unbestritten das Recht gegolten, aus Priesterämtern, die oft zu diesem Zweck käuflich erworben oder meistbietend versteigert worden seien, Einkünfte zu beziehen.

 

P. Richardson 1994, 89-110 vertritt die Ansicht, dass in der exegetischen Diskussion die Bedeutung der Tempelanalogie vernachlässigt worden sei. Gemäß Paulus sei die Gemeinde ein metaphorischer Tempel. Dieser müsse − wie auch der Jerusalemer Tempel mit seinem Gedanken des priesterlichen Unterhalts − von Heiligkeit und Reinheit gekennzeichnet sein. Paulus lehne nicht jeglichen Unterhalt seitens der Gemeinde ab, sondern nur das Verhalten mancher "anderer“, die bei Patronen leben und sich von diesen, statt von der ganzen Gemeinde, dem Tempel, unterhalten lassen. Zudem nehme er Anstoß daran, dass diese "anderen“ alles essen, was ihnen im Hause des Patrons serviert wird, auch Götzenopferspeise.

 

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V. 14

 

Beobachtungen: Paulus überträgt das Recht der Leviten samt Priester nun mittels einer Anordnung des "Herrn“, Jesus Christus, auf die Verkündiger des Evangeliums. Da zu Paulus’ Lebzeiten ein "Neues Testament“ noch nicht existierte, ist nicht zwingend anzunehmen, dass die Anordnung im NT enthalten ist. Allerdings findet sich dort in Lk 10,7; Mt 10,10 durchaus eine Aussage, auf die sich Paulus beziehen könnte: "der Arbeiter ist seines Lohnes / seiner Speise wert“.

 

Weiterführende Literatur: D. Horrell 1997, 587-603 geht der Frage nach, wie Paulus mit den "Worten Jesu“ umgeht. Ergebnis: Paulus sei gegenüber den Worten des "Herrn“ nicht ungehorsam, sondern er folge Jesus nach. Allerdings erfordere diese Nachfolge, in bestimmten Fällen gegen eine Anweisung Jesu an seine Jünger zu verstoßen. Abschließend fragt D. Horrell, welche Schlüsse sich aus Paulus’ Verhalten für die Bibelinterpretation und den Umgang mit der biblischen Autorität ziehen lassen.

A. Lindemann 1992, 685-688 unterstreicht, dass in V. 14 nicht an ein "Angebot“ oder eine "Erlaubnis“ zu denken sei, die Jesus den Verkündigern eingeräumt hat, sondern Paulus spreche ausdrücklich von einer Weisung. Diese sei auch nicht an die Gemeinden gerichtet, sondern an die Verkündiger des Evangeliums und damit auch an Paulus selbst. Paulus weigere sich, die Weisung an die Verkündiger für sich selbst anzuwenden, wobei er sein Recht zum Widerspruch gegen die Weisung des "Herrn“ einfach durch den Verweis auf seine Person bzw. seine besondere Erfahrung legitimiere. Er stufe die gegenwärtig zu verantwortende Einzelentscheidung im Einzelfall höher ein als eine überkommene allgemeine Norm − und ginge diese auch auf den "Herrn“ selbst zurück.

M. u. R. Zimmermann 1996, 83-100 befassen sich mit der Frage, wie Paulus in 1 Kor 7,10-11 und 9,14 die Herrenworte verwendet. Es ließen sich seitens der Ausleger drei Interpretationsgruppen unterscheiden: Der Betonung der Herrenworte (a) stehe die These der bewussten Widerlegung und Abwertung des Paulus entgegen (b). Andere Exegeten versuchten, zwischen beiden Extremen zu vermitteln (c). Um zu einem eigenen Ergebnis zu kommen, führen M. u. R. Zimmermann eine Traditionsanalyse und einen Vergleich mit der Parallelüberlieferung durch und fragen erst in einem letzten Schritt nach der Verwendung der Tradition bei Paulus. Ergebnis: Die paulinischen Bezüge auf Logientradition in 1 Kor 7 und 9 müssten weder als bewusster Widerspruch noch als erfahrungsbezogene Ausnahmeregelungen aufgefasst werden. Die traditionsgeschichtliche Verankerung der Herrenworte zeige vielmehr, dass Paulus die Jesuslogien durchaus im Sinne ihrer eigentlichen Intention verwendet.

 

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V. 15

 

Beobachtungen: Paulus geht nun vom "wir“ wieder zum "ich“ über. Er spricht also wieder ganz konkret von sich, obwohl das Gesagte auch auf die Person zutreffen könnte, die (möglicherweise) im "wir“ eingeschlossen war.

 

Paulus hätte das Recht gehabt, sich von den korinthischen Gemeindegliedern unterhalten zu lassen, doch er hat von seinem Recht keinen Gebrauch gemacht. Nun könnte man meinen, dass Paulus so ausführlich auf das Recht auf Unterhalt eingegangen ist, weil er selbst finanzielle Nachforderungen stellen will, doch gerade dies schließt Paulus aus. Lieber will er sterben als sich unterhalten zu lassen. Paulus bricht aber bei der Hälfte der Aussage ab und überlässt die Fortsetzung den Lesern. Der paulinische Stil verrät eine gehörige Portion Emotionalität.

 

Paulus möchte sich seinen Ruhm nicht zunichte machen lassen, wobei sein Ruhm sein dürfte, dass er das Evangelium unentgeltlich gepredigt hat. Ob er seinen Ruhm beim "Herrn“ bzw. Gott oder bei den Menschen hat, sagt Paulus nicht.

 

Weiterführende Literatur: H. P. Nasuti 1988, 246-264 legt dar, dass es bei der Auslegung von 1 Kor 9 zu Fortschritten gekommen sei, seitdem wieder vermehrt erkannt werde, dass das Kapitel ein integraler Bestandteil der Götzenopferfleisch-Diskussion (1 Kor 8.10) ist und diese nicht unterbricht. H. P. Nasuti geht nun der inneren Dynamik von 1 Kor 9 nach und versucht bisher vernachlässigte Aspekte bezüglich der Auslegung herauszuarbeiten. Insbesondere macht er deutlich, dass Paulus durchaus verschiedene Argumentationsweisen bei der Verteidigung seiner apostolischen Rechte benutze. Sie gäben Aufschluss über Paulus’ Verständnis seiner eigenen sozialen Rolle in Korinth und sein generelles Verhältnis zum Evangelium. Paulus beanspruche für sich sowohl das Leid der Propheten als auch die Rechte eines Apostels. Weil er von seinen Rechten keinen Gebrauch mache, könne er sich seiner Leiden rühmen. Indem er sich seiner Leiden rühmt, biete er sich selbst als Beispiel für die Korinther und als Veranschaulichung des Evangeliums dar.

 

J. N. Lohr 2007, 179-187 legt dar, dass sich Paulus' Verzicht auf die Inanspruchnahme seines apostolischen Unterhaltsrechtes mit seinem Streben nach Einheit der Kirche, des Leibes Christi, erklären lasse. Aus diesem Streben heraus habe sich Paulus durch die mühsame handwerkliche Arbeit den Niedrigen gleich machen und den Mitgliedern der Oberschicht, die er bei der Abfassung des Briefes wohl vorrangig im Blick gehabt habe, ein Vorbild geben wollen. Auf diese Weise habe er mehr Menschen für das Evangelium gewinnen wollen. Durch seine Entscheidung, ein geringer Handwerker zu sein, habe Paulus Jesus nachgeahmt.

 

R. L. Omanson 1983 geht auf den Stil von 1 Kor 9,15 und 7,10 ein, wobei er jeweils verschiedene Übersetzungen miteinander vergleicht. Der gebrochene Satzbau in 9,15 spiegele die intensiven Gefühlsregungen wieder, die Paulus hatte, als er die Passage schrieb oder diktierte. Eine glättende Übersetzung lasse die Emotionen, die ein Aspekt der inhaltlichen Bedeutung seien, zu stark in den Hintergrund treten.

 

Enge thematische Parallelen zwischen 1 Kor 4,6-21 und 1 Kor 8,1-11,1 sieht C. E. Still 2004, 17-41: 4,6-7 // 8,1-3: Hochmut anderen Menschen gegenüber; 4,8 // 8,4-6: eschatologische Überheblichkeit; 4,9-13 // 8,13-9,27 (besonders 9,12b.15-18): das Muster für Nachahmung; 4,14.18-21 // 10,1-22 (besonders 10,11.22): Warnungen vor dem Gericht; 4,15-17 // 10,33-11,1: Aufforderung zur Nachahmung. In Kor 1-4 werde die theologische Grundlage der Antworten des Paulus auf die in 1 Kor 5-15 zur Sprache kommenden Probleme gelegt.

 

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V. 16

 

Beobachtungen: Die Verkündigung des Evangeliums an sich bedeutet für Paulus keinen Ruhm; möglicherweise, weil sie ja auch entgeltlich erfolgen könnte.

 

Paulus spricht nun einen weiteren Aspekt an: Die Verkündigung erfolgt nicht nur unentgeltlich, sondern sie erfolgt auch als Zwang, der ihm auferlegt ist. Dieser Zwang erscheint nun als der eigentliche Grund dafür, weshalb für Paulus die Verkündigung des Evangeliums kein Ruhm ist. Das warnende "wehe!“ macht deutlich, dass bei einem Ausbrechen aus dem Zwang Paulus eine Strafe zu befürchten hat, doch bleibt diese mögliche Strafe im Dunkeln. Unklar ist auch, wer Paulus den Zwang auferlegt hat. Am ehesten ist an Jesus Christus oder Gott zu denken. Auch zum Zeitpunkt der Auferlegung des Zwanges sagt Paulus nichts. Denkt Paulus an sein Bekehrungserlebnis?

 

Weiterführende Literatur: D. B. Martin 1990, 71-77 interpretiert 9,16-18 auf dem Hintergrund der philosophischen Debatte. Er sieht einen scharfen Kontrast zwischen den Moralphilosophen, die als Freiheit das Tun aus eigenem Willen heraus ansehen, und Paulus, der auch Slaverei als Freiheit bezeichnet. Seitens der Angehörigen der Unterschicht werde möglicherweise positiv bewertet, dass Paulus nicht Sklave einer beliebigen Person, sondern des "Herrn“ sei. Auf S. 78-80 vertritt D. B. Martin die These, dass Paulus in 1 Kor 9 nicht seine Freiheit verteidige, sondern sich in einem Exkurs zu einem Fürsprecher für eine bestimmte Art des Verhaltens mache.

 

S. Kreuzer 1985, 123-128 diskutiert die literarische und überlieferungsgeschichtliche Einordnung von Lk 14,23, trägt eine Erklärung, die die Härte des Ausdrucks "nötige sie hereinzukommen“ belässt und dennoch zu Botschaft und Handeln Jesu passt, vor, und zieht einen Vergleich mit 1 Kor 9,16.

 

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V. 17

 

Beobachtungen: Wenn Paulus freiwillig das Evangelium verkündigte, dann hätte er "Lohn“ ("misthos“). Doch um was für einen "Lohn“ handelt es sich? Zunächst einmal wäre an den Lohn am Ende der Tage zu denken, denn auf den kommt es Paulus in erster Linie an. Da Paulus jedoch die Verkündigungstätigkeit nicht freiwillig ausführt, wäre er des jenseitigen Lohnes beraubt. Das wäre ungerecht, zumal Paulus gleich zweifach keinen Lohn bekäme: sowohl seitens der Gemeinde als auch vom Auftraggeber, Jesus Christus oder Gott.

Einige Minuskeln verstehen zwar den "Lohn“ auch als endzeitlichen Lohn, bemerken aber die Ungereimtheit und fügen entsprechend "keinen“ ein, so dass diese Handschriften "so habe ich keinen Lohn“ lesen. Damit würde Paulus für seine unfreiwillige Tätigkeit endzeitlicher Lohn zukommen.

Es ist angesichts der Ungereimtheiten nicht wahrscheinlich, dass bei dem "Lohn“ an endzeitlichen Lohn gedacht ist. Eher kommt ein materieller Lohn für die freiwillig verrichtete Arbeit in Frage. Der freiwillige Arbeiter hat Anspruch auf materiellen Lohn. Das unterscheidet ihn jedoch noch nicht vom unfreiwilligen Arbeiter, denn Paulus hat ja soeben unterstrichen, dass auch er als unfreiwilliger Arbeiter einen Anspruch auf materiellen Lohn hat. Der Unterschied liegt darin, dass der freiwillige Arbeiter seine Arbeit vom materiellen Lohn abhängig machen kann. Erhält er keinen materiellen Lohn, so kann er, wenn er will, seine Arbeit niederlegen. Paulus dagegen hat diese Möglichkeit nicht. Gleich, ob er materiellen Lohn bekommt oder nicht, muss er das Evangelium zwangsweise verkündigen.

Schließlich ist noch die Möglichkeit zu nennen, dass mit dem "Lohn“ die Befriedigung gemeint ist, die der freiwillige Arbeiter aus seiner Arbeit zieht. Allerdings wäre dies ein neuer (und zudem psychologischer) Aspekt, den Paulus bisher noch nicht wie die materielle Entlohnung angesprochen hat.

 

Paulus tut seinen Dienst unfreiwillig; ihm ist also ein "Verwalteramt“ anvertraut. Der Begriff "oikonomia“ bezeichnet gewöhnlich die Verwaltung einer Hauswirtschaft, sei es im privaten staatlichen oder kultischen Bereich. Auch Paulus ist in gewisser Weise mit der Verwaltung eines "Guts“ beauftragt, und zwar mit dem Evangelium. Diese Verwaltung erhält aber nicht ein beliebiger Sklave zugewiesen, sondern nur ein vertrauenswürdiger. Deshalb spricht Paulus davon, dass ihm das Verwalteramt "anvertraut“ worden sei.

 

Weiterführende Literatur:

 

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V. 18

 

Beobachtungen: Paulus verkündigt nicht freiwillig und damit entgeltlich. Folglich stellt sich die Frage, was denn sein Lohn ist. Die von Paulus gebotene Antwort ist allerdings nicht überzeugend. Wenn er nämlich sagt, dass die kostenlose Verkündigung sein "Lohn“ sei, so besagt dies, dass er − im materiellen Sinne - keinen Lohn erhält. Allerdings erhält Paulus "Lohn“ im Sinne des in V. 15 erwähnten Ruhms. Einen "Ruhm“ aber als "Lohn“ zu bezeichnen, macht nur Sinn, wenn der Ruhm bei irgendjemandem ihm selbst nützt. Ist es für Paulus "Lohn“ genug, dass ihn die Menschen, die Gemeindeglieder rühmen? Oder hat er den Lohn am Ende der Tage im Blick?

 

Nochmals betont Paulus, dass er das Evangelium kostenlos predigt. Genau genommen sagt er, dass er es kostenlos darbietet (eigentlich: darbieten wird, d. h. das Handeln wird sich auch in Zukunft nicht ändern); es sich dabei also nicht um eine käuflich zu erwerbende Ware handelt. Seine Begründung ist, dass er die "Vollmacht am Evangelium“ nicht ausnutzen wolle. Dabei dürfte die "Vollmacht am Evangelium“ das Recht auf Unterhalt durch die Verkündigung des Evangeliums bedeuten.

Das Verb "katachrêsasthai“ kann "gebrauchen“ bedeuten, aber auch einen negativen Beiklang im Sinne von "ausnutzen“ oder "missbrauchen“ haben.

 

Weiterführende Literatur: Zu Paulus’ Verzicht auf sein Recht, sich unterhalten zu lassen, siehe R. F. Hock 1980, 50-65. Aufgrund seiner Wahl, einem Gewerbe nachzugehen, habe Paulus vermutlich Widerstand und Kritik hervorgerufen. Paulus’ Verteidigung seiner Zeltmacher-Tätigkeit, und die hierin durchschimmernde Kritik seiner Zeitgenossen, sei von den philosophischen Debatten über die angemessenen Unterhaltsmittel geprägt.

 

Laut A. Popović 2003, 415-445 stelle Paulus in 1 Kor 9,1-18 seine eigene Art der kostenlosen Evangeliumsverkündigung als ein Beispiel des rechten Gebrauchs von Freiheit und Recht zugunsten des Heils der Glaubensgenossen dar, dem die Korinther nacheifern sollten.

 

N. M. Watson 1994, 1-16 befasst sich mit der Übereinstimmung von Wort und Tat in der hellenistisch-römischen Philosophie und in Paulus’ Briefen an die Korinther. Paulus messe ihr hohe Bedeutung bei und verkündige das Evangelium kostenlos und verzichte auf apostolische Rechte, so wie auch Gott seine Gnade ohne Gegenleistung gewähre.

 

 

Literaturübersicht

 

Hock, Ronald F.; The Social Context of Paul’s Ministry: Tentmaking and Apostleship, Philadelphia 1980

Horrell, David; “The Lord Commanded…But I Have not Used…” Exegetical and Hermeneutical Reflections on 1 Cor 9.14-15, NTS 43/4 (1997), 587-603

Klauck, Hans-Josef; Kultische Symbolsprache bei Paulus, in: J. Schreiner [Hrsg.], Freude am Gottesdienst, FS J. G. Plöger, Stuttgart 1983, 107-118

Kreuzer, Siegfried; Der Zwang des Boten - Beobachtungen zu Lk 14,23 und 1 Kor 9,16, ZNW 76 (1985), 123-128

Lindemann, Andreas; Die Funktion der Herrenworte in der ethischen Argumentation des Paulus im Ersten Korintherbrief, in: F. van Segbroeck et al. [eds.], The Four Gospels (BETL 100), Leuven 1992, 677-688

Lohr, Joel N.; He Identified with the Lowly and Became a Slave to All: Paul’s Tentmaking as a Strategy for Mission, CThMi 34/3 (2007), 179-187

Martin, Dale B.; Slavery as Salvation: the Metaphor of Slavery in Pauline Christianity, New Haven - London 1990

Nasuti, Harry P., The Woes of the Prophets and the Rights of the Apostle: The Internal Dynamics of 1 Corinthians 9, CBQ 50 (1988), 246-264

Omanson, Roger L.; Some Comments about Style and Meaning: 1 Corinthians 9.15 and 7.10, BiTr 34 (1983), 135-139

Popović, Anto; Freedom and right of the Apostle: Gratis proclamation of the Gospel as an example of the correct use of freedom and right according to 1 Cor 9:1-18, Anton. 78/3 (2003), 415-445

Richardson, Peter; Temples, Altars and Living from the Gospels (1 Cor 9:12b-18), in: L. A. Jervis et al. [ed.], Gospel in Paul (JSNTS 108), FS R. N. Longenecker, Sheffield 1994, 89-110

Sibinga, Joost Smit; The Composition of 1 Cor. 9 and Its Context, NT 40/2 (1998), 136-163

Smit, Joop F. M.; The Rhetorical Disposition of First Corinthians 8:7-9:27, CBQ 59/3 (1997), 476-491

Still, E. Coye; Divisions over Leaders And Food Offered to Idols: The Parallel Thematic Structures of 1 Corinthians 4:6-21 and 8:1-11:1, TynB 55/1 (2004), 17-41

Watson, Nigel M.; The Philosopher Should Bathe and Brush his Teeth” − Congruence between Word and Deed in Graeco-Roman Philosophy and Paul’s Letters to the Corinthians, ABR 42 (1994), 1-16

Willis, Wendell; An Apologetic Apologia? The Form and Function of 1 Cor 9, JSNT 24 (1985), 33-48

Zimmermann, Mirjam und Ruben; Zitation, Kontradiktion oder Applikation? Die Jesuslogien in 1 Kor 7,10f. und 9,14: Traditionsgeschichtliche Verankerung und paulinische Interpretation, ZNW 87/1-2 (1996), 83-100

 

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