Auslegung und Bibliographie zur Bibel


Galaterbrief

Der Brief des Paulus an die Galater

Gal 4,1-7

Studieren Sie die Bibel! Hier finden Sie einen Einstieg in die wissenschaftliche Auslegung von Bibeltexten mit Literaturangaben.

Wenn Sie diese Bibliographie zum ersten Mal nutzen, lesen Sie bitte die Hinweise zum Gebrauch.

Jede Seite enthält eine Übersetzung des jeweiligen Bibeltextes, sowie Beobachtungen (Vorbereitung der Auslegung), Hinweise zu weiterführender Literatur und eine abschließende Literaturübersicht.

Gal 4,1-7



Übersetzung


Gal 4,1-7:1 Ich meine aber: Solange der Erbe unmündig ist, unterscheidet er sich in nichts von einem Sklaven, obgleich er Herr über alles ist. 2 Er untersteht vielmehr Vormündern und Verwaltern bis zu dem vom Vater festgesetzten Termin. 3 So verhält es sich auch mit uns: Als wir unmündig waren, waren wir unter die Elemente der Welt versklavt. 4 Als aber die Fülle der Zeit gekommen war, entsandte (der) Gott seinen Sohn, geboren von einer Frau, geboren unter [das] Gesetz, 5 dass er die unter dem Gesetz [Versklavten] loskaufte, damit wir die Sohnschaft empfingen. 6 Weil ihr aber Söhne seid, sandte (der) Gott den Geist seines Sohnes in unsere Herzen, der da ruft: „Abba, (der) Vater!“ 7 So bist du kein Sklave mehr, sondern Sohn; wenn aber Sohn, [dann] auch Erbe durch Gott.



( Nach oben ) ( Literaturübersicht )

V. 1


Beobachtungen: In 3,18 hat Paulus dargelegt, dass das „Erbe“ aufgrund der Verheißung kommt. Der im Galaterbrief nur dort benutzte Begriff „Erbe“ („klêronomia“) wird nicht weiter erklärt. Es ist nur offensichtlich, dass das „Erbe“ aus der Verheißung resultiert. Was das „Erbe“ jedoch im Einzelnen umfasst, lässt sich aus Gal 3,15-18 nicht erschließen. Mit Blick auf 3,8.14 ist an als „Segen“ bezeichnete Wohltaten zu denken, mit denen der Geistempfang verbunden ist. Die Verheißung ist dem gläubigen Abraham und „seinem Samen“, Jesus Christus, zugesagt (vgl. 3,16). Gemäß 3,29 ist - entgegen dem Wortlaut von 3,16 - nicht Jesus Christus allein „Same“ Abrahams, sondern „Same“, d. h. Nachkomme, sind auch alle, die an Christus glauben und ihm somit gehören. Die Gläubigen sind gemäß 3,26 „Söhne Gottes“. Als „Same Abrahams“ und „Söhne Gottes“ sind sie auch „Erben“. Um das „Erbe“ antreten zu können, bedarf es jedoch der Mündigkeit und der Entlassung von der Aufsicht des „paidagôgos“ (= „Zuchtmeister“). Als solchen sieht Paulus in geistlicher Hinsicht das jüdische Religionsgesetz an (vgl. 3,24-25). Den Zusammenhang von Mündigkeit, Gottessohnschaft und Antritt der Erbschaft erläutert 4,1-7.


Paulus versucht den Antritt der geistlichen Erbschaft zu verdeutlichen, indem er auf eine Parallele der profanen Welt verweist. Er geht von zwei Phasen im Leben des Erben aus, und zwar von der Phase der Unmündigkeit und von der Phase der Mündigkeit. Erbe ist jemand, dem eine Erbschaft zusteht, von Anfang an, also nicht erst vom Zeitpunkt des Antrittes des Erbes an. Als Erbe ist er „Herr über alles“, also der eigentliche Eigentümer eines Anwesens samt Sachen und Personen. Die damit zusammenhängenden Befugnisse treten jedoch erst mit der Mündigkeit in Kraft. Vorher unterscheidet er sich in nichts von einem Sklaven, der keine eigenen Befugnisse hat, sondern einem Herrn gehört, der über ihn gebietet.


Weiterführende Literatur: Eine eingehende Auslegung von 4,1-7 bietet A. M. Buscemi 1980, 93-136.


( Nach oben ) ( Literaturübersicht )

V. 2


Beobachtungen: Nach dem Tod seines Vaters untersteht der Erbe einer Mehrzahl von Vormündern („epitropoi“), die geschäftliche Dinge für ihn regeln, und einer Mehrzahl von Verwaltern („oikonomoi“) - meist Haussklaven -, die sich um das Anwesen samt seinen Sachen und Bewohnern kümmern. Zur Hausgemeinschaft dürften auch Sklaven gehören, wie die Erwähnung des Begriffs „Sklave“ in V. 1 nahelegt.

Es ist fraglich, ob die Mehrzahl Vormünder und Verwalter den realen Sachverhalt wiedergibt oder ob die Mehrzahl ein Verweis auf die in V. 3 erwähnte Mehrzahl „Elemente der Welt“ ist.


Da die Situation nach dem Tod des Vaters im Blick ist, muss dieser noch zu seinen Lebzeiten den Termin festgesetzt haben, an dem der Erbe von den Vormündern und Verwaltern frei wird und das Erbe mit voller Entscheidungsbefugnis antreten kann. Die Festsetzung des Termins durch den Vater setzt voraus, dass es staatlicherseits keinen verbindlich festgelegten Termin gab. Das römische Recht kann daher nicht den Hintergrund der Ausführungen des Apostels darstellen, denn dieses hatte den Mündigkeitstermin durch Herkommen auf das 16. bzw. 25. Lebensjahr festgelegt. Eher ist an das hellenistische Recht zu denken, das dem Vater die eigene Festlegung des Termins ermöglichte. Auch ist an provinzialrömisches Recht zu denken, das dieses Recht kannte. Schließlich ist aber auch möglich, dass die Formulierung des Apostels von dem Gedanken bestimmt ist, dass Gott Vater den Termin, an dem die Befreiung der Menschen von den „Elementen der Welt“ erfolgt und Jesus Christus auf die Erde entsandt worden ist, selbst festgesetzt hat.


Weiterführende Literatur: R. N. Longenecker 1982, 53-61 liest die Darstellung eines Sohnes in einem patrizischen Haushalt (4,1-7) als Erklärung der Aussagen in 3,23-29 und als Fortführung der Pädagogen-Analogie 3,24-25. Die Titel „epitropos“ und „oikonomos“ hätten zu Diskussionen darüber Anlass gegeben, was sie genau bedeuten und an welches Gesetz Paulus konkret denkt. Laut R. N. Longenecker sei jedoch nicht zu bezweifeln, dass sie in gewisser Weise als Synonyme des Begriffs „paidagôgos“ zu verstehen sind. Heutzutage dächten wir bei einem Pädagogen an einen Lehrer. In der Antike sei der „paidagôgos“ jedoch vom „didaskalos“ unterschieden worden und habe eher überwachende und disziplinarische als erzieherische und unterweisende Funktionen gehabt.


J. M. Scott 1992, 121-220 setzt sich kritisch mit der These auseinander, dass Gal 4,1-6 auf dem Hintergrund des griechisch-römischen Vormundschaftsrechts zu deuten sei. Plausibler sei die Deutung im Rahmen der Exodus-Typologie: V. 1-2 spiele auf die Versklavung der Israeliten im Lande Ägypten an, wobei es sich bei den „epitropoi“ und „oikonomoi“ um Staatsbeamte handele, die die zum Frondienst verpflichteten Israeliten beaufsichtigten. Die in V. 4-5 durch den „Sohn“ („hyios“) bewerkstelligte Befreiung sei die typologische Erfüllung von Israels Befreiung durch Mose. Diese Interpretation habe zwar laut J. K. Goodrich 2010, 251-284 einen gewissen Einfluss erlangt, habe jedoch drei Schwächen: Erstens fehle es an expliziten begrifflichen Übereinstimmungen mit der atl. und frühjüdischen Exodusterminologie. Zweitens seien die Verbformen schwerlich so zu verstehen, dass es sich um ein abgeschlossenes Geschehen handelt. Drittens schaffe die typologische Interpretation ein ironisches Verhältnis zwischen dem Exodus und der folgenden Versklavung Israels unter das Gesetz am Sinai. Die Analogie berge das Risiko, dass der Exodus als Start der Versklavung unter das Gesetz erscheint, nicht aber als Befreiung von dem Gesetz. J. K. Goodrich verteidigt die traditionelle Interpretation und legt dar, dass der paulinische Gebrauch der beiden Begriffe „epitropoi“ und „oikonomoi“ für Vormünder des Unmündigen genau der römischen gesetzlichen Praxis entspreche.


( Nach oben ) ( Literaturübersicht )

V. 3


Beobachtungen: Paulus kommt nun auf die geistliche Parallele zu dem profanen Geschehen zu sprechen. Diese geistliche Parallele betrifft eine „uns/wir“ genannte Gruppe. Dieser Gruppe gehört auf jeden Fall Paulus an. Da der Apostel nicht speziell von sich selbst spricht, müssen weitere Menschen zu der Gruppe dazugehören. Da Paulus gebürtiger Jude ist und die Ausführungen im Zusammenhang mit der Bedeutung des jüdischen Religionsgesetzes zu sehen sind, ist zunächst daran zu denken, dass alle Judenchristen der Wir-Gruppe angehören. Allerdings ist zu bedenken, dass die „Elemente der Welt“ nicht ohne weiteres mit dem „Gesetz“ gleichzusetzen sind. Auch ist zu erwarten, dass auch die galatischen Gemeindeglieder in die Aussagen einbezogen sind, denn an sie ist der Brief ja schließlich gerichtet. Bei den galatischen Gemeindegliedern handelt es sich jedoch nicht mehrheitlich um Judenchristen, sondern um Heidenchristen (vgl. 4,8; 5,2-3; 6,12-13). Folglich ist davon auszugehen, dass nicht allein Paulus und die Judenchristen zu der Wir-Gruppe gehören. Ebenso wenig scheint eine Begrenzung allein auf Heidenchristen angemessen zu sein, denn zum einen ist Paulus kein gebürtiger Heide und zum anderen ist zu vermuten, dass auch das „Gesetz“ mit den „Elementen der Welt“ in Verbindung zu bringen ist. Am wahrscheinlichsten ist, dass Paulus mit „uns/wir“ an erster Stelle sich selbst und die Adressaten in Galatien meint, dann aber auch alle anderen Christen. Die Aussagen dürften somit allgemeingültigen Charakter haben.


Gemäß 3,24-25 ist die geistliche Unmündigkeit eine Zeit, in der der Mensch dem „paidagôgos“ („Zuchtmeister“), dem Gesetz, untersteht. 4,3 bezieht sich jedoch nicht nur auf die Welt des Judentums samt seinem Religionsgesetz, sondern allgemein auf die vorchristliche Welt, zu der sowohl die Juden als auch die Heiden gehören. Dementsprechend ist statt vom „paidagôgos“ oder vom „Gesetz“ von den „Elementen der Welt“ die Rede. Dabei wird jedoch nicht präzisiert, was darunter zu verstehen ist. Außerdem kommen nicht Erziehung oder Sündenaufweis in den Blick, sondern es geht um „Versklavung“.

Bei den „stoicheia“, hier „Elemente“ übersetzt, handelt es sich am ehesten um Grundprinzipien, Elemente oder Gestirne, allerdings kommen auch Buchstaben oder Geister in Frage. Eindeutig ist nur die Zuordnung zur Welt und eben nicht zu Gott, Jesus Christus oder dem heiligen Geist. Es ist anzunehmen, dass auch das jüdische Religionsgesetz mit den „Elementen der Welt“ in Verbindung zu bringen ist. Geht man davon aus, dass die „stoicheia“ konkret „Gestirne“ bezeichnen, so wäre konkret an die Verehrung von Gestirnen oder an religiöse Praktiken, bei denen Gestirne eine besondere Rolle spielen, zu denken. Im Hinblick auf das Judentum wären es die von den Gestirnen (v. a. Mond) abhängigen Festzeiten und Sabbate, unter die die Versklavung erfolgt wäre (vgl. 4,9-10). Eine solche Einengung des Begriffs „stoicheia“ auf die Bedeutung „Gestirne“ ist jedoch nicht zwingend.


Weiterführende Literatur: Zur narrativen Struktur von 4,3-6 siehe R. B. Hays 1983, 104-110.


Einen Überblick über die bisherigen Thesen, wie die Formulierung „ta stoicheia tou kosmou“ („die Elemente der Welt“; Gal 4,3; Kol 2,8.20; vgl. Gal 4,9) zu deuten ist, gibt D. R. Bundrick 1991, 353-364. Er selbst meint, dass die grundlegenden religiösen Lehren, wie sie der Menschheit eigen sind, gemeint seien. Diesen seien die Juden und Heiden versklavt gewesen, bevor sie die Freiheit durch den Glauben an Christus erfahren haben. Vgl. W. Carr 1981, 75-76. D. R. Moore-Crispin 1989, 209-212 bezieht die Formulierung allgemeiner noch auf menschliches Gedankengut, das religiöser Art sein kann, aber nicht muss. Bei den meisten Religionen – auch atheistischen Philosophien – gebe es Tabus in Essensangelegenheiten. Das deutlichste Beispiel für solche Tabus seien die verschiedenen Bestimmungen des mosaischen Gesetzes.

E. Schweizer 1988, 455-468 dagegen geht davon aus, dass wie auch in der gesamten Literatur des 1. Jhs. die vier (bzw. fünf) physikalischen Elemente Erde, Wasser, Luft und Feuer (und das „kyklophorikon sôma“, wörtl.: „sich im Kreise drehender Körper“) gemeint seien. Vgl. F. Thielmann 1989, 80-83. Diese These sieht D. Rusam 1992, 119-125 durch eine Vielzahl mittels des „Thesaurus Linguae Graecae“ und der dazugehörigen Hard- und Software aufgefundener, von Paulus unabhängiger Belege der Wortverbindung „ta stoicheia tou kosmou“ gestützt. J. M. Scott 1992, 157-161 meint zwar auch, dass die vier (bzw. fünf) Elemente gemeint seien, merkt jedoch kritisch an, dass eine solche Bedeutung – ebenso wie alle anderen auch – nicht zum Zusammenhang passe.

M. C. de Boer 2007, 204-224 meint, dass Paulus bei der Formulierung „Elemente der Welt“ Glaubensrichtungen und –praktiken im Blick gehabt habe, die mit den vier Elementen (Erde, Luft, Feuer, Wasser) verbunden waren, insbesondere auch kalendarische Bestimmungen (vgl. Gal 4,10). Nur in diesem begrenzten Sinne könne die Formulierung „Elemente der Welt“ als Äquivalent für das Gesetz gelten.

Laut P. Vielhauer 1976, 543-555 habe Paulus die Formulierung wegen der kosmischen Bedeutung, die sie im Hinblick auf die vier Weltelemente habe, gewählt. Paulus habe sie dann auf die großen Mächte der Welt bezogen: Fleisch, Sünde und Tod. Diese Mächte seien in enger Verbindung mit dem Gesetz, dem Charakteristikum des Alten Bundes, zu sehen.

C. E. Arnold 1996, 55-76 meint, dass die „stoicheia“ am ehesten als dämonische Mächte, dem Ausdruck „archai kai eksousiai“ („Mächte und Gewalten“; vgl. Eph 3,10; Kol 2,15; Tit 3,1)

entsprechend, gedeutet werden könnten.

Ähnlich P. Ellingworth 2002, 420-421, der vermutet, dass unsichtbare Mächte gemeint sein könnten, die den Menschen versklaven, bevor er durch den Glauben an Christus befreit wird.

T. C. G. Thornton 1989, 97-100 deutet dagegen Gal 4,3.9 wie folgt: Sowohl die Juden als auch die Heiden seien dem Mond und der Sonne dienstbar gewesen. Juden seien von beiden Gestirnen im Hinblick auf die Festlegung der kalendarischen Daten abhängig gewesen, viele Heiden hätten sie als göttliche Wesen verehrt. Mit dem Kommen Christi hätten für Juden und Heiden jedoch Sonne und Mond an Bedeutung verloren, weil der jüdische Kalender nicht mehr die frühere Rolle spielt und die Heiden sich von ihren Göttern losgesagt haben. Wenn sich nun aber Heidenchristen der Beobachtung des Neumonds und der Befolgung des jüdischen Kalenders hingeben, dann gäben sie sich einer Sache hin, die ihrem früheren Heidentum gleicht. Der Mond und die Sonne gehörten zu den „Elementen der Welt“, von denen die Christen befreit sind.


Zum Stoicheiadienst siehe R. Bergmeier 2003, 89-98, der auch auf Parallelen zwischen Gal 4,1-7 und Röm 8,3.14-17 hinweist. Paulus falle in Vorwurf, Schelte und Frage: Wie könnt ihr euch von Neuem unter die „alte Sklavenschaft“ unter den schwachen und armseligen Elementen begeben wollen? Das sei aber nach der Argumentation von Gal 4,1-7 mehr als Polemik gegen paganen Kult. Es klinge Schmerz und Vorwurf mit: Ärmlicher geht es nicht für Menschen, die zum Himmel bestimmt sind! Nachdem die Söhne und Erben in die neue Schöpfung eingetreten sind, könne kultische Beobachtung von irdischen Zeiten nicht mehr verbindlicher Kanon sein.


Zur Sklaverei als Metapher siehe G. S. Holland 1992, 188-189.


( Nach oben ) ( Literaturübersicht )

V. 4


Beobachtungen: Auch im Hinblick auf die geistliche Parallele dürfte es sich bei dem Übergang von der Unmündigkeit zur Mündigkeit um einen festgesetzten Termin handeln. Paulus drückt dies mit der Formulierung „als aber die Fülle der Zeit gekommen war“ aus. Der Zeitverlauf gleicht demnach einem Gefäß, in das so lange Wasser tropft, bis es gefüllt ist und schließlich überläuft. Das Überlaufen des Gefäßes entspricht dem Ende der alten Zeit und dem Anbruch der neuen.


Ob Gott Vater derjenige war, der den Zeitpunkt der Fülle der Zeit festgelegt hat, bleibt offen. Auf jeden Fall ist er bei der mit dem Zeitpunkt verbundenen Entsendung seines Sohnes auf die Erde aktiv. Die Entsendung setzt voraus, dass der Sohn zuvor bei seinem Vater war.

Auf der Erde wurde der Sohn Gottes von einer Frau geboren. Das Verb „gignomai“ bedeutet allgemein „ins Dasein kommen“, doch ist hier sicherlich konkret die Geburt gemeint. Dabei handelte es sich um eine Geburt, wie sie auch bei anderen Menschen erfolgt. Dass es sich bei der „Frau“ („gynê“) um eine Jungfrau handelt, ist nicht gesagt.


Paulus wurde unter das Gesetz geboren, war also gebürtiger Jude. Als Jude war er ebenso wie alle anderen Juden dem Fluch unterworfen, alle Satzungen und Gebote der hebräischen Bibel, konkret der Tora, halten zu müssen (vgl. Gal 3,10). Aufgrund einer gesetzlichen Bestimmung (vgl. Dtn 21,23; Gal 5,13) ist er auch selbst aufgrund seines Kreuzestodes für die Menschen zum Fluch geworden.


Weiterführende Literatur: Die literarische Analyse H. Ordon 2001, 105-119 versucht zu zeigen, dass der Abschnitt 4,1-7 konzentrisch um die theologisch zentrale Aussage V. 4 herum strukturiert ist. Die einzigartige heilsgeschichtliche Bedeutung werde durch den antithetischen Parallelismus von V. 1-3 und V. 5-7 betont. Die Formulierung „Als aber die Fülle der Zeit gekommen war…“ beziehe sich nicht allein auf die Erfüllung der atl. Erwartungen, sondern auch auf den Beginn des eschatologischen Zeitalters mit all seinem heilsgeschichtlichen Inhalt. Somit sei die paulinische Formulierung „Fülle der Zeit“ gleichbedeutend mit der „Mitte der Zeit“.


A. Vanhoye 1978, 237-247 befasst sich mit der literarischen Struktur und der Ausdrucksweise von V. 4. Die Begriffe sagten nichts über die Geburt Jesu von einer Jungfrau oder die unbefleckte Reinheit Mariens aus, sondern drückten nur die Tatsache der bescheidenen Abkunft aus. Die Art und Weise der Geburt werde nicht im Geringsten konkretisiert.


Die Absicht von L. L. Belleville 1986, 53-78 ist es, die Formulierung „hypo nomon“ („unter [dem] Gesetz“) im Rahmen einer strukturellen Analyse zu verstehen. Die grundsätzliche Aussage, dass die Schrift alles unter die Sünde eingeschlossen habe, wird untersucht und die doppelten analogen „hypo“-Sätze in 3,23-4,11 werden analysiert. Es solle ein Verständnis der Funktion des Gesetzes erlangt werden, das mit der chiastischen Struktur der Passage in Einklang steht.


Zur „Fülle der Zeit“ als qualitativen Höhe- und Schlusspunkt der Weltzeit siehe K. Erlemann 1995, 34.203.

Zur „Fülle der Zeit“ siehe auch R. Gist 1987, 30-33.


R. Penna 1999, 87-88 legt dar, dass Paulus von drei aufeinander folgenden Zeitaltern ausgehe: Auf das Zeitalter der Abrahamsverheißung und des Glaubens des Erzvaters folge das Zeitalter des mosaischen Gesetzes, das wiederum vom Freikauf durch Christus abgelöst werde. Alles unterliege einem göttlich vorherbestimmten Plan.


Einen Überblick über die Bedeutung des Begriffes „Sohn“ in der Bibel gibt M. Theobald 1994, 187-188, wobei er zwischen der biologisch-physischen Abstammung und dem übertragenen Sinn, der Metapher, unterscheidet. Im Folgenden geht er auf die Bedeutung der „Sohn-Gottes“-Prädikation ein und stellt die innige Beziehung zwischen Israel und dem Messias sowie die Menschlichkeit Jesu heraus.

Zur Traditionsgeschichte der „Gottes-Sohn“-Prädikation siehe H.-H. Schade 1984, 31-35.

Die Frage, von woher Paulus den für ihn hochwichtigen Jesustitel „Sohn“ verstanden hat und welche Inhalte er mit ihm verband, hat C. Dietzfelbinger 1991, 111-129 zum Thema. Dabei befasst er sich weniger mit den Inhalten des Sohnestitels bei Paulus als mit den Voraussetzungen, in denen Paulus das Sohnsein Jesu begründet und von denen her er es sich bewähren sieht.


U. B. Müller 1990, 14-19 deutet in Gal 4,4-5 und Röm 8,3-4 die Inkarnationsaussage als Voraussetzung, nicht aber als das Heilsereignis selbst. Laut K. Scholtissek 2000, 200-202 seien es jedoch gerade die Sendungsaussagen (sowie insbesondere Phil 2,6-11), die eine umfassende Einordnung von Kreuz und Auferstehung Jesu Christi ermöglichen. Kreuz und Auferstehung würden bei Paulus bei aller ihm möglichen Konzentration nicht isoliert, sondern eingebunden in ein Heilsgeschehen, das von Gott seinen Ausgang nimmt, zu dem die Menschwerdung wie die irdische Existenz des Juden und Messias Jesus gehören.


Laut K.-J. Kuschel 1990, 348-353 sei für eine große Anzahl von Exegeten selbstverständlich, dass Gal 4,4 eine eigene Präexistenz- und Inkarnationsaussage enthalte. K.-J. Kuschel hinterfragt diese Annahme. Die Rede von der Sendung des Sohnes sei bei Paulus eine Glaubensaussage desjenigen, der den Gekreuzigten als Lebendigen erfahren hat. Diese Aussage setze für den Apostel offensichtlich nicht den Glauben voraus, dass der Gesandte vorher bei Gott real existiert, ein „göttliches Sein“ besessen habe. Wohl aber sei Paulus ganz entschieden davon überzeugt, dass dieser konkrete, geschichtliche Jesus in seiner Bedeutung nie anders denn als Sohn Gottes verstanden werden kann – und zwar von Anfang seines irdischen Wirkens an.


( Nach oben ) ( Literaturübersicht )

V. 5


Beobachtungen: Die „unter dem Gesetz [Stehenden/Versklavten]“ wurden durch Jesus Christus losgekauft, und zwar aufgrund seines (stellvertretend ?) für die Sünden der Menschen erfolgten Kreuzestodes (vgl. Gal 3,13). Der Loskauf bewirkt eine Befreiung von der Verpflichtung auf die jüdischen Satzungen und Gebote.

Ob diejenigen, die unter dem Gesetz stehen, von diesem versklavt sind, hängt davon ab, ob man das Gesetz zu den „Elementen der Welt“ zählt, denn nur im Hinblick auf diese ist von einer „Versklavung“ die Rede.


Mit der Mündigkeit erhalten die Gläubigen die „Kindschaft“, d. h. sie werden von Gott adoptiert. In der Antike wurden im Gegensatz zu heute meist Erwachsene und nicht Kinder (von Reichen oder vom Kaiser) adoptiert. Die von Gott Adoptierten sind „Gottes Kinder“. Aufgrund der Beschränkung des Erbrechts auf männliche Nachkommen ist in V. 5 der griechische Begriff „hyiothesia“ nicht mit „Kindschaft“, sondern mit „Sohnschaft“ zu übersetzen. Dementsprechend sind die Gläubigen - gleich ob männlich oder weiblich - „Söhne Gottes“ (vgl. 3,26), die das „Erbe“ empfangen.


Weiterführende Literatur: I.-G. Hong 1991, 1-16 befasst sich mit für die Argumentation des Briefes zentralen Versen, darunter auf S. 4-10 auch mit Gal 3,13-14; 3,25; 4,4-5. Paulus verstehe den Kreuzestod und die Auferweckung Christi als eschatologische Erlösung der Juden, die unter den Fluch des Bundes gekommen seien, weil sie das Gesetz gebrochen haben. Christus habe sie erlöst, indem er an ihrer Stelle zum Fluch wurde. Diese Erlösung der Juden sei zugleich eine Erlösung der Heiden, weil die Juden die Repräsentanten aller Nationen darstellten.


( Nach oben ) ( Literaturübersicht )

V. 6


Beobachtungen: Die Voraussetzung für den Empfang des von Gott gesandten (heiligen) Geistes ist die Sohnschaft. Es handelt sich um den Geist des Gottessohnes, wobei fraglich ist, wie der Geist mit dem Gottessohn verbunden ist. Zur Unklarheit trägt bei, dass sich die Formulierung „Geist seines Sohnes“ in der gesamten Bibel nur hier findet. Klar ist nur, dass der Glaube an den Gottessohn Jesus Christus die Voraussetzung für den Geistempfang ist. Der Geist wird in die Herzen der Christusgläubigen gesandt, wobei die Entsendung hinsichtlich der Wir-Gruppe schon erfolgt ist. Dass dies zum Zeitpunkt der Taufe oder unmittelbar danach geschehen ist, ist wahrscheinlich, jedoch nicht sicher.


Nicht der gläubige Mensch ist es, der schreit, sondern der personifizierte Geist. Ohne den Geist wäre der Mensch zu der Anrufung nicht in der Lage. Das griechische Verb „krazô“ („rufen/schreien“) ist ein Schallwort, das dem Krächzen des Raben („krah“) nachgebildet ist. Es meint also weniger das Rufen mit klare, lauter Stimme als vielmehr um eine urwüchsige Äußerung von existenziellem Charakter.


Der Geist schreit „Abba, Vater!“ „Abba“ ist das aramäische Wort für „Vater“. Die Verbindung mit der griechischen Übersetzung „patêr“ zeigt, dass es zu einem Eigennamen geworden ist. Der Anrede „Papa“ ähnlich dürfte „Abba“ aus den ersten von Säuglingen gesprochenen Silben gebildet sein und eine enge familiäre Bindung an den Vater - in V. 6 Gott Vater - ausdrücken.


Weiterführende Literatur: M. Fatehi 2000, 215-220 betont, dass gemäß Paulus Christus nicht nur das Muster der Sohnschaft des Gläubigen durch den Geist sei, sondern auch die Quelle. Weil der Sohn (= Christus) selbst den Christen durch „den Geist des Sohnes“ einwohne, hätten diese Anteil an Christi Status und Erfahrung der Sohnschaft.


Gemäß F. W. Horn 2000, 70-72 müsse es sich bei dem Gebetsruf „Abba, (der) Vater!“ nicht notwendig um einen Gebetsruf des historischen Jesus gehandelt haben. Mk 14,36 setze dies zwar voraus. Allerdings könne dieses Wort und diese Anrede Gottes aus der sich in den Gemeinden verfestigenden Passionstradition auch in den paulinischen Gemeinden bekannt gewesen sein. Die Rückführung des Gebetsrufs auf den Geist des Sohnes lasse hier an den Geist des Erhöhten denken.


E. A. Obeng 1988, 363-366 stellt zwei Fragen: Stellen die Worte „Abba, Vater“ ein Gebet dar? Und: Welches Verhältnis besteht zwischen dem Heiligen Geist und unserem menschlichen Geist in dem Ruf „Abba, Vater“? Erstere Frage bejaht E. A. Obeng. Subjekt des Gebets sei der Heilige Geist. Zur zweiten Frage: „Abba, Vater“ sei der Ruf des Heiligen Geistes und des menschlichen Geistes, der die Tatsache bezeugt, dass der Christ ein Sohn Gottes ist. Der Christ sei ein Sohn, weil er den Geist Gottes hat. Der Geist Gottes in ihm ermögliche es ihm, Gott in gänzlichem Vertrauen und mit der Sicherheit, dass er von seinem Vater erhört wird, zu verehren.


( Nach oben ) ( Literaturübersicht )

V. 7


Beobachtungen: Paulus redet jeden einzelnen Adressaten persönlich an, was zeigt, dass die Adressaten der Wir-Gruppe (V. 3) angehören. Durch die persönliche Anrede gewinnt die Sprache an Eindrücklichkeit.


Jeder einzelne Adressat ist kein Sklave der „Elemente der Welt“ mehr. Da die galatischen Gemeindeglieder mehrheitlich Heidenchristen sind, sind die „Elemente der Welt“ sicherlich nicht mit dem jüdischen Religionsgesetz gleichzusetzen.


Da der Geist nur den Christen gegeben wird, kann umgekehrt derjenige, dem der Geist ins Herz gegeben ist, als „Sohn (Gottes)“ bezeichnet werden. Mit der Sohnschaft sind sowohl Mündigkeit als auch faktischer Antritt des Erbes verbunden.


Der Zusatz „durch Gott“ ist insofern erstaunlich, als gewöhnlich Gott als Ursprung von etwas angesehen wird, nicht jedoch als Mittler. Dieser Sachverhalt dürfte Grund für einige abweichende, korrigierende Lesarten sein. Vermutlich will Paulus in V. 7 sagen, dass Gott selbst die Gläubigen zu Erben seiner Verheißung macht.


Weiterführende Literatur:



Literaturübersicht


Arnold, Clinton E.; Returning to the Domain of the Powers: Stoicheia as Evil Spirits in 4:3,9, NT 38/1 (1996), 55-76

Belleville, Lina L.; „Under Law“: Structural Analysis and the Pauline Concept of Law in Galatians 3,21-4,11, JSNT 26 (1986), 53-78

Bergmeier, Roland; Der Stoicheiadienst nach Gal 4,3.9, in: U. Mittmann-Richert u. a. [Hrsg.], Der Mensch vor Gott: Forschungen zum Menschenbild in Bibel, antikem Judentum und Koran, FS H. Lichtenberger, Neukirchen-Vluyn 2003, 89-98

Bundrick, David R.; “ta stoicheia tou kosmou (Gal 4:3)”, JETS 34 (1991), 353-364

Buscemi, A. Marcello; Libertà e hyiothesia. Studio esegetico di Gal 4,1-7, FrancLA 30 (1980), 93-136

Carr, Wesley; Angels and Principalities: The Background Meaning and the Development of the Pauline Phrase “hai archai kai hai exousiai” (SNTSMS 42), Cambridge 1981

de Boer, Martinus C.; The Meaning of the Phrase tai stoicheia tou kosmou in Galatians, NTS 53/2 (2007), 204-224

Dietzfelbinger, Christian; Sohn und Gesetz. Überlegungen zur paulinischen Christologie, in: C. Breytenbach; H. Paulsen [Hrsg.], Anfänge der Christologie, FS F. Hahn, Göttingen 1991, 111-129

Ellingworth, Translating Kosmos “World”, in Paul, BiTr 53/4 (2002), 414-421

Erlemann, Kurt; Naherwartung und Parusieverzögerung im Neuen Testament: ein Beitrag zur Frage religiöser Zeiterfahrungen, Tübingen – Basel 1995

Fatehi, Mehrdad; The Spirit’s Relation to the Risen Lord in Paul: An Examination of Its Christological Implications (WUNT II/128), Tübingen 2000

Gist, Richard; The Fullness of Time, BibI 14/1 (1987), 30-33

Goodrich, John K.; Guardians, not Taskmasters: The Cultural Resonances of Paul’s Metaphor in Galatians 4.1-2, JSNT 32/3 (2010), 251-284

Hays, Richard B.; The Faith of Jesus Christ: An Investigation of the Narrative Substructure of Galatians 3,1-4,11 (SBL.DS 56), Chico 1983 (= The Faith of Jesus Christ: The Narrative Structure of Galatians 3:1-4:11. Second Edition [The Biblical Resource Series], Grand Rapids, Michigan 2002)

Holland, Glenn S.; Paul’s Root Metaphors: Slavery, Proceedings EGL&MWBS 12 (1992), 185-194

Hong, In-Gyu; The Perspective of Paul in Galatians, Scriptura 36 (1991), 1-16

Horn, Friedrich Wilhelm; Kyrios und Pneuma bei Paulus, in: U. Schnelle u. a. [Hrsg.], Paulinische Christologie, Göttingen 2000, 59-75

Kuschel, Karl-Josef; Geboren vor aller Zeit? Der Streit um Christi Ursprung, München 1990

Longenecker, Richard N.; The Pedagogical Nature of the Law in Galatians 3:19-4:7, JETS 25/1 (1982), 53-61

Moore-Crispin, Derek R.; Galatians 4:1-9: The Use and Abuse of Parallels, EvQ 61/3 (1989), 203-223

Müller, Ulrich B.; Die Menschwerdung des Gottessohnes. Frühchristliche Inkarnationsvorstellungen und die Anfänge des Doketismus (SBS 140), Stuttgart 1990

Obeng, E. A.; Abba, Father: The Prayer of the Sons of God, ET 99 (1988), 363-366

Ordon, Hubert; „Kiedy zaś nadeszła pełnia czasu“ (Ga 4,4), RocT 48/1 (2001), 105-119

Penna, Romano; Aspetti originali dell’escatologia paolina, ASEs 16/1 (1999), 77-103

Rusam, Dietrich; Neue Belege zu den stoicheia tou kosmou (Gal 4,3.9; Kol 2,8.20), ZNW 83/1-2 (1992), 119-125

Schade, Hans-Heinrich; Apokalyptische Theologie bei Paulus. Studien zum Zusammenhang von Christologie und Eschatologie in den Paulusbriefen (GTA 18), Göttingen, 2., überarb. Aufl. 1984

Scholtissek, Klaus; „Geboren aus einer Frau, geboren unter das Gesetz“ (Gal 4,4). Die christologisch-soteriologische Bedeutung des irdischen Jesus bei Paulus, in: U. Schnelle u. a. [Hrsg.], Paulinische Christologie, Göttingen 2000, 194-219

Schweizer, Eduard; Slaves of the Elements and Worshipers of Angels: Gal 4:3,9 and Col 2:8,18,20, JBL 107/3 (1988), 455-468

Scott, James M.; Adoption as Sons of God: An Exegetical Investigation into the Background of hyiothesia in the Pauline Corpus (WUNT II/48), Tübingen 1992

Theobald, Michael; „Sohn Gottes“ als christologische Grundmetapher bei Paulus, ThQ 174/3 (1994), 185-208

Thielmann, Frank; From Plight to Solution: A Jewish Framework for Understanding Paul’s View of the Law in Galatians and Romans (NT Suppl.; 61), Leiden 1989

Thornton, T. C. G.; Jewish New Moon Festivals, Galatians 4:3-11 and Colossians 2:16, JTS 40 (1989), 97-100

Vanhoye, Albert; La Mère du Fils de Dieu selon Ga 4,4, Marianum 40/122 (1978), 237-247 (= Mary in Galatians 4,4, TDig 28/3 [1980], 257-259)

Vielhauer, Philipp; Gesetzesdienst und Stoicheiadienst im Galaterbrief, in: J. Friedrich u. a. [Hrsg], Rechtfertigung, FS E. Käsemann, Tübingen 1976, 543-555


( Impressum )   ( Datenschutzhinweise )

Werbung: Juden und Christen Geschichte einer ...