Auslegung und Bibliographie zur Bibel


Römerbrief

Brief des Paulus an die Römer

Röm 13,8-10

Studieren Sie die Bibel! Hier finden Sie einen Einstieg in die wissenschaftliche Auslegung von Bibeltexten mit Literaturangaben.

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Jede Seite enthält eine Übersetzung des jeweiligen Bibeltextes, sowie Beobachtungen (Vorbereitung der Auslegung), Hinweise zu weiterführender Literatur und eine abschließende Literaturübersicht.

Röm 13,8-10



Übersetzung


Röm 13,8-10:8 Ihr sollt niemand etwas schulden, außer [das]: einander zu lieben. Denn wer den anderen liebt, hat [das] Gesetz erfüllt. 9 Denn das du sollst nicht ehebrechen, du sollst nicht töten, du sollst nicht stehlen, du sollst nicht begehren und welches andere Gebot [es sonst noch gibt], wird in diesem [einen] Satz zusammengefasst: Du sollst deinen Nächsten lieben wie dich selbst. 10 Die Liebe tut dem Nächsten nichts Böses; [die] Erfüllung des Gesetzes ist also die Liebe.



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V. 8


Beobachtungen: Mit der Mahnung V. 8 knüpft Paulus an die Mahnungen 12,9-21 an. Die Aussage, dass die Adressaten niemand etwas schulden sollen, überrascht insofern, als Paulus in V. 1-7 die Pflichten der Staatsgewalt gegenüber dargelegt hat. Demnach sind die Adressaten zumindest der Staatsgewalt durchaus etwas schuldig. Will man nun keinen offensichtlichen Widerspruch annehmen, so ist davon auszugehen, dass es sich bei der Schuldigkeit der Staatsgewalt gegenüber um eine andere Schuldigkeit bzw. Schuld handelt als bei der Schuldigkeit bzw. der Schuld den Mitmenschen gegenüber. Zunächst einmal ist festzuhalten, dass die Mitmenschen, von denen in V. 8 die Rede ist, von der Staatsgewalt zu unterscheiden sind. Wenn die Adressaten den Mitmenschen nichts schulden sollen, so heißt das noch lange nicht, dass sie auch der Regierungsgewalt gegenüber von aller Schuld befreit sind. Bezieht man die Schuldigkeit beispielsweise konkret auf den Gehorsam, so sind die Menschen zwar der heidnischen Regierungsgewalt zum Gehorsam verpflichtet, nicht jedoch dem gewöhnlichen, heidnischen Mitmenschen. Gesteht Paulus also der gottgewollten Regierungsgewalt das Recht zu, auch über das Leben der christlichen Untertanen zu bestimmen, so kommt Gehorsam gegenüber den Forderungen der heidnischen Mitmenschen für Paulus nicht in Frage. Es wird deutlich: Das Leben der Christen erfolgt zugleich als Untertanen der Herrschenden des römischen Reiches und als Untertanen Jesu Christi.

Abgesehen von der Unterscheidung zwischen den Herrschenden und den gewöhnlichen Mitmenschen ist aber auch zwischen verschiedenen möglichen Bedeutungen des Verbs „opheilô“ zu unterscheiden. „Opheilô“ kann nämlich sowohl „schulden“ im allgemeinen Sinne als auch im finanziellen Sinne bedeuten. Geschuldeter Gehorsam gehört zur allgemeinen Schuldigkeit, das Schulden von Geld zur finanziellen. Beide Aspekte fließen auch in 13,1-7, insbesondere in V. 7, ein. So geht es zum einen grundsätzlich um geschuldeten Gehorsam sowie um geschuldete Furcht und Ehrerbietung, zum anderen aber auch um geschuldete Steuern und Zölle. All diese Aspekte gehören zu den „opheilas“, also den Schuldigkeiten oder Verpflichtungen. Geht man davon aus, dass V. 8 im finanziellen Sinne zu deuten ist, so ist ausgesagt, dass die Adressaten ihren Mitmenschen kein Geld schulden sollen. Gegen diese Deutung spricht jedoch die Formulierung „außer“ („ei mê“), die eine Ausnahme einleitet. Sollte die finanzielle Deutung stimmen, dann müsste auch die Ausnahme finanzieller Art sein, was jedoch nicht der Fall ist. Die Ausnahme, also das Schulden von gegenseitiger Liebe, hat nichts mit Geld zutun, sondern gehört zu den allgemeinen Schuldigkeiten. Folglich dürfte V. 8 wohl nicht im finanziellen Sinne zu deuten sein. Zu dieser Beobachtung passt, dass sich auch die Ermahnungen 12,9-21 nicht speziell auf Geldangelegenheiten beziehen, sondern grundsätzlich auf einen christlichen Lebenswandel in Liebe.


Die Liebe soll dem „anderen“ („heteros“) gelten, wobei Paulus nicht konkretisiert, wer der „andere“ ist. Daher kann jeder Mensch, also auch jeder Nichtchrist, gemeint sein, auch wenn Paulus möglicherweise in erster Linie Christen im Blick hat.


Nächstenliebe erscheint eindeutig als etwas Positives. Wenn Paulus betont, dass der, der seinen Mitmenschen liebt, das Gesetz erfüllt hat, ist folglich auch die Gesetzeserfüllung etwas Positives. Dabei dürfte mit dem „Gesetz“ das jüdische Religionsgesetz gemeint sein, das sich in der Tora (= fünf Bücher Mose, von Genesis bis Deuteronomium) findet. Paulus setzt die Gültigkeit des jüdischen „Gesetzes“ auch für die Christen voraus, wobei allerdings nicht kultische Einzelbestimmungen in den Blick kommen, sondern nur die zehn Gebote und ihre Zusammenfassung im Gebot der Nächstenliebe, das sich in Lev 19,18 findet.


Weiterführende Literatur: O. Wischmeyer 2000, 149-162 meint angesichts der Frage, ob Paulus in Röm 13,1-7 als Lehrer der Staatskonformität schreibt, dass eine hermeneutisch reflektierte Analyse zu einem anderen Ergebnis komme. 13,1-7 beschreibe die vorfindliche Welt aller Menschen, d. h. der Heiden, Juden und Christen im Imperium Romanum des 1. Jh.s n. Chr. Der Text diene also der Beschreibung der vorfindlichen Lebenswelt der Christen, die dieselbe wie die ihrer heidnischen und jüdischen Mitbürger sei. Ihre eigene neue Lebensform aber sei die Liebe (agapê). Zu dieser rufe Paulus in der spezifisch christlichen Paränese 13,8-10 auf. Die Imperative in 13,1-7 rekurrierten auf ein selbstverständliches Tun innerhalb einer vorgegebenen sozialen Welt, indem sie dies Verhalten und Tun anmahnten oder eher empföhlen. Die Imperative in 13,8-10 seien Bestandteil der Paränese, die das Leben der Christen im Geist beschreibe.


K.-W. Niebuhr 1999, 427-460 kommt anhand von Gal 5,14, Röm 13,8-10 und Jak 2,8-10 zu dem Ergebnis, dass Paulus und der Jakobusbrief übereinstimmend die Tora in der Gesamtheit als Einheit beschrieben, die ungeteilten Gehorsam verlange.


Eine traditionsgeschichtliche Untersuchung des Verbs „agapan“ („lieben“) bietet O. Wischmeyer 1986, 161-187. Dabei geht sie von der Zitation von Lev 19,18 in Röm 13,8-9 (und Gal 5,14) aus. Nacheinander geht sie auf den Dekalog und die Nächstenliebe im Judentum, in Jak 2,8-11 und bei den Synoptikern ein, bevor sie sich mit der Stellung von Röm 13,8-10 in der Traditionsgeschichte von Dekalog und Gebot der Nächstenliebe sowie mit den paulinischen Seitenstücken (Gal 5,13-15; 1 Thess 4,9) befasst. Kurz zur Rückführung von Röm 13,8-10 (wie auch Gal 5,14 und 1 Thess 4,9) auf die verbale Tradition des Levitikus-Liebesgebotes siehe auch O. Wischmeyer 1983, 223 im Rahmen ihrer traditionsgeschichtlichen Untersuchung der paulinischen Aussagen über die Liebe.


T. Engberg-Pedersen 2006, 163-172 befasst sich zunächst mit der Stellung von 13,1-7 und 13,8-10 im Rahmen der Beweisführung Röm 12-13 und stellt dann die Ähnlichkeit von 13,1-7 und 13,8-10 mit der stoischen Ethik heraus. 13,1-7 vergleicht er mit Senecas gegen 55 n. Chr. entstandenen Schrift „De Clementia“ (1,1-4). Die paulinische Rede von der „Liebe“ („agapê“) in Röm 12-13 betreffe nur die Christen und nicht die Andersgläubigen. Das gelte auch für 12,15-16. Sobald aber Paulus – wie in 12,17-21 und 13,1-7 - von den Beziehungen zu den Menschen außerhalb der christlichen Gemeinschaft spreche, benutze er eine andere Terminologie und rede von dem „Guten“, das zu tun sei. Paulus unterscheide deutlich zwischen der christlichen Gemeinschaft und der sie umgebenen Welt. Die Absonderung sei auch hinsichtlich der von Gott eingesetzten politischen Gewalten gegeben, denen die Christen zu gehorchen hätten. Wenn Paulus davon spreche, dass die Christen in der Welt „Gutes“ zu tun hätten, dann beziehe er sich auf ein allgemein anerkanntes und auch von Seneca vorausgesetztes Verständnis des „Guten“. Ebenso wie der Verweis auf das „Gewissen“ in V. 5 sei auch die Formulierung „außer“ („ei mê“), die eine genaue Form des Verhältnisses des guten und weisen Menschen zur gegenwärtigen Welt ausdrücke, als Parallele zu stoischem Gedankengut zu sehen.


In Röm 10,4 heißt es: „Christus, das Ende des Gesetzes“. M. Stowasser 1996, 1-18 fragt: Christus, das Ende welchen Gesetzes? Sind die ethischen Gebote der Tora auch für Christen bindend oder stellt das Liebesgebot als „Erfüllung des Gesetzes“ (vgl. Gal 5,14; Röm 13,8-10) die Grundlage für ein neues, unabhängiges ethisches System dar? Ergebnis: Für den sittlichen Bereich lasse sich bei Paulus keine Stelle anführen, an der er in ähnlich expliziter Weise ein Ge- oder Verbot für aufgehoben erklärt, wie er dies für die kultisch-rituelle Tora insgesamt deutlich tue. Andererseits falle auf, dass er in den ermahnenden Teilen seiner Briefe auch dort nicht auf das Gesetz zurückgreift, wo für einen konkreten Fall ein entsprechendes Gebot zur Verfügung steht. Eine Antwort auf die Fragen sei schwierig, doch sei von der Gültigkeit zumindest einiger konkreter Einzelweisungen der Tora auszugehen (vgl. Röm 11,18.29; laut 9,4 gehöre auch das Gesetz zu den in 11,29 erwähnten Gaben), auch wenn der für die paulinische Tradition erhobene Befund zunächst eher skeptisch mache. M. Stowasser sieht das Liebesgebot als hermeneutisches Kriterium an. Diesem entsprächen manche atl. Sozialgesetze, die darüber hinausgehend selbst mit jenem sozialethisch selektiven Gesetzesbegriff in Einklang stünden, der sich im paulinischen Traditionsstrom vielfach widerspiegele.


Eine Auslegung von Röm 13,8-14 bietet H. Giesen 2008, 67-97. Der Abschnitt bilde eine literarische Einheit.


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V. 9


Beobachtungen: Paulus scheint aber hinsichtlich des „Gesetzes“ nicht alle Satzungen und Gebote des jüdischen Religionsgesetzes im Blick zu haben, sondern nur die zehn Gebote, die sich in Ex 20,2-17 und Dtn 5,6-21 finden. Dementsprechend zählt er vier der zehn Gebote auf, wobei er solche auswählt, die sich konkret auf den Umgang zwischen den Menschen und auch den Umgang mit deren Eigentum beziehen. Bei der Aufzählung kommt es ihm nicht auf Vollständigkeit an. So merkt er an, dass es noch weitere Gebote gibt. Insgesamt fehlen sechs Gebote, darunter eines, das sich auf den zwischenmenschlichen Umgang bezieht, nämlich „Du sollst deinen Vater und deine Mutter ehren“. Trotz des Fehlens eines Teils der Gebote wird die Kernaussage deutlich: Die zehn Gebote, speziell die mit besonderem Bezug auf das zwischenmenschliche Zusammenleben, sind in einem „logos“ („Wort“, „Satz“, „Ausspruch“), dem Gebot der Nächstenliebe, zusammengefasst.


In V. 9 bezeichnet Paulus den „anderen“ als „Nächsten“ („plêsios“). Der Begriff enthält den Aspekt der räumlichen Nähe. Positives und negatives Verhalten betrifft diejenigen, die in der Nähe sind. Der Mensch, mit dem ich in einem bestimmten Augenblick Umgang habe, ist mir in diesem Augenblick der Nächste. Mit der räumlichen Nähe ist auch die geistige Nähe verbunden - zumindest sollte sie es sein. Dem Nächsten gilt die Aufmerksamkeit. Dass der Nächste nur ein Christ sein kann, ist nicht gesagt.


Das Gebot der Nächstenliebe setzt voraus, dass der Mensch sich selbst liebt. Tatsächlich liegt Selbstliebe meist vor, und zwar im Sinne der Sorge des Menschen um das eigene Wohl. Die Sorge für den Mitmenschen ist dabei oft unterentwickelt. Nun stellt sich jedoch die Frage, inwieweit das Gebot der Nächstenliebe die Selbstliebe nicht nur voraussetzt, sondern auch fordert. Ist die Schlussfolgerung erlaubt, dass ein Mensch, der nicht für sich selbst sorgt oder sich selbst nicht mag und sich vielleicht sogar hasst, auch den Nächsten nicht lieben kann?


Weiterführende Literatur:


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V. 10


Beobachtungen: V. 10 konkretisiert die Liebe und nennt nochmals, unterstreichend die Kernaussage von 13,8-10. Es fällt auf, dass Paulus nicht positiv schreibt, was die Liebe ausmacht, sondern negativ, was sie nicht tut. Entscheidend für die Erfüllung des Gesetzes scheint es also zu sein, dass der Mensch seinem Nächsten nichts Böses tut. Allerdings geht schon aus den zehn Geboten hervor, dass die Vermeidung des bösen Tuns nicht von dem aktiven Tun des Guten getrennt werden kann.


Weiterführende Literatur: P. W. Gosnell 2009, 252-271 geht der Frage nach, wie Paulus in Röm 7,6 sagen kann, dass die Christen vom Gesetz befreit sind, wo er doch in 13,10 auf die Erfüllung des Gesetzes wert legt. Ergebnis: Paulus gehe davon aus, dass in Christus die maßgebliche, regulierende Funktion der Bestimmungen der Tora ein Ende gefunden hat. Die Tora behalte aber ihre Bedeutung unter dem Aspekt der Belehrung: Sie lasse Gottes Pläne und Absichten erkennen und vermittle Informationen zu gottgefälligem Verhalten.


Zur Spannung von Gesetzesbefolgung und Liebe siehe J. Heriban 1985, 168-180.



Literaturübersicht


Engberg-Pedersen, Troel; Paul’s Stoicizing Politics in Romans 12-13: The Role of 13.1-10 in the Argument, JSNT 29/2 (2006), 163-172

Giesen, Heinz; Nächstenliebe und Heilsvollendung. Zu Röm 13,8-14, SNTU 33 (2008), 67-97

Gosnell, Peter W.; Law in Romans. Regulation and Instruction, NT 51/3 (2009), 252-271

Heriban, Jozef; “L’amore è la pienezza della legge” (Rm 13,10), PSV 11 (1985), 168-180

Niebuhr, Karl-Wilhelm; Tora ohne Tempel. Paulus und der Jakobusbrief im Zusammenhang frühjüdischer Torarezeption für die Diaspora, in: B. Ego u. a. [Hrsg.], Gemeinde ohne Tempel, Tübingen 1999, 427-460

Stowasser, Martin; Christus, das Ende welchen Gesetzes? Eine Problemanzeige, PzB 5/1 (1996), 1-18

Wischmeyer, Oda; Traditionsgeschichtliche Untersuchung der paulinischen Aussagen über die Liebe (agapê), ZNW 74 (1983), 222-236

Wischmeyer, Oda; Das Gebot der Nächstenliebe bei Paulus: eine traditionsgeschichtliche Untersuchung, BZ 30/2 (1986), 161-187

Wischmeyer, Oda; Staat und Christen nach Röm 13,1-7, in: M. Karrer u. a. [Hrsg.], Kirche und Volk Gottes, Neukirchen-Vluyn 2000, 149-162


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