Auslegung und Bibliographie zur Bibel


Apostelgeschichte (Apg 21,18-26,32)

Apg 25,6-8

Studieren Sie die Bibel! Hier finden Sie einen Einstieg in die wissenschaftliche Auslegung von Bibeltexten mit Literaturangaben.

Wenn Sie diese Bibliographie zum ersten Mal nutzen, lesen Sie bitte die Hinweise zum Gebrauch.

Jede Seite enthält eine Übersetzung des jeweiligen Bibeltextes, sowie Beobachtungen (Vorbereitung der Auslegung), Hinweise zu weiterführender Literatur und eine abschließende Literaturübersicht.

Apg 25,6-8

 

 

Übersetzung

 

Apg 25,6-8:6 Nachdem er sich bei ihnen nicht länger als acht oder zehn Tage aufgehalten hatte, zog er nach Cäsarea hinab. Tags darauf setzte er sich auf den Richterstuhl und ließ (den) Paulus vorführen. 7 Als er erschienen war, umringten ihn die von Jerusalem herabgekommenen Juden und brachten viele (und) schwere Beschuldigungen vor, die sie nicht beweisen konnten. 8 (Der) Paulus [aber] verteidigte sich: "Weder gegen das Gesetz der Juden noch gegen den Tempel noch gegen den Kaiser habe ich mich in irgendeiner Weise versündigt.“

 

 

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V. 6

 

Beobachtungen: Der Abschnitt 25,6-8 stellt die Umsetzung der vom Prokurator Festus den Hohepriestern und Vornehmsten der Juden gegenüber angekündigten baldigen Abreise von Jerusalem dar (vgl. V. 4). Es folgt die ebenfalls in Aussicht gestellte Wiederaufnahme des Prozesses gegen Paulus, wobei die Wiederaufnahme ein erneutes Erscheinen der Ankläger in Cäsarea und Vorbringen der Anklagepunkte voraussetzte (vgl. V. 5).

 

Eine besondere Bedeutung scheint der ungewöhnlichen Zeitangabe "nicht mehr als acht oder zehn Tage“ nicht zuzukommen. Es scheint sich um eine ungefähre Zeitangabe ohne weitere symbolische Bedeutung zu handeln, wobei das "nicht länger als“ deutlich macht, dass die Zeitdauer als kurz zu verstehen ist.

 

Festus behielt die rasche Gangart bei, die er von Beginn seines Wirkens in Judäa an eingeschlagen hatte (vgl. V. 1). Er hielt sich nicht länger als nötig in Jerusalem auf und kehrte dann nach Cäsarea zurück. Schon am Tag darauf eröffnete er den Prozess gegen Paulus, was voraussetzt, dass die Bevollmächtigten der Juden sich zwischenzeitlich nach Cäsarea begeben hatten.

 

Das Verb "katabainô“ ("herabkommen/herabsteigen“) lässt sich damit erklären, dass Jerusalem im judäischen Bergland und damit höher gelegen war als die Küstenstadt Cäsarea. Festus musste also von Jerusalem nach Cäsarea herabziehen. Darüber hinaus lässt das Verb möglicherweise die besondere religiöse Bedeutung der Stadt Jerusalem erkennen, die den Juden als erhaben galt.

Gemäß V. 5 sollten die Bevollmächtigten der Juden, die gegen Paulus die Anklage erheben sollten, mit nach Cäsarea hinabziehen, wobei wohl gemeint war, dass sie mit Festus hinabziehen sollten. Dabei bleibt offen, ob die Bevollmächtigten der Juden mit Festus in einem Tross reisen oder sich erst kurz nach dessen Abreise auf den Weg machen sollten. In V. 6 ist nur noch vom Hinabziehen des Festus die Rede, wogegen die Bevollmächtigten der Juden nicht mehr erwähnt werden. Das kann zum einen damit erklärt werden, dass V. 6 auf die Handlungen des Festus fixiert ist, zum anderen aber auch damit, dass die Bevollmächtigten der Juden nicht in demselben Tross wie Festus reisten, sondern in einem gewissen Abstand hinter diesem her.

 

Bei dem "bêma“ dürfte es sich um einen Richterstuhl handeln. Dessen Standort wird nicht genannt, doch ist wahrscheinlich, dass sich dieser auf einer erhöhten Bühne befand.

 

Das Setzen ist hier vermutlich in einem doppelten Sinne zu verstehen: Zum einen ließ sich Festus auf dem Richterstuhl nieder, zum anderen begann er damit aber auch die Amtshandlung des Richtens.

 

Weiterführende Literatur:

 

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V. 7

 

Beobachtungen: Von den Juden, die Paulus umringten, wird nur gesagt, dass sie von Jerusalem herabgekommen waren. Mit Blick auf V. 5 ist anzunehmen, dass es sich um die Bevollmächtigten handelte, die gemäß V. 5 Anklage erheben sollten. Das Fehlen einer genaueren Bestimmung der Juden lässt sich damit erklären, dass das Bedrohliche der Szene im Mittelpunkt steht, die wie eine Szene auf offener Straße und nicht wie eine Szene bei einem Prozess erscheint. Die von Jerusalem herabgekommenen Juden werden als eine Paulus übel gesonnene Masse dargestellt, die gewalttätig geworden wäre, wenn da nicht der Prokurator gewesen wäre. So beließ sie es bei schweren Beschuldigungen.

 

Um welche Beschuldigungen es sich handelte, wird hier nicht weiter ausgeführt, weil den Lesern der Apg Genaueres dazu bereits von den im Prozess vor Felix genannten Anklagepunkten her bekannt ist (vgl. 24,5-6). Dem Prokurator Festus werden die Anklagepunkte wohl unbekannt gewesen sein, so dass er sie sich wohl anhörte, doch braucht der Verfasser der Apg sie den Lesern nicht mehr zu nennen.

 

Die fehlenden Beweise lassen die schweren Beschuldigungen als haltlos erweisen. Dass die Beweise fehlten, wird nun vom Verfasser der Apg als Tatsache dargestellt, nachdem es sich in 24,13 noch um eine Behauptung des Paulus gehandelt hatte. Allerdings erschien diese Behauptung bereits als Feststellung einer Tatsache.

 

Weiterführende Literatur:

 

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V. 8

 

Beobachtungen: Indirekt gehen die Anklagepunkte aus der Verteidigung des Paulus hervor. Dabei waren alle in der Verteidigung genannten Anklagepunkte bereits bei irgendeiner Situation zuvor zur Sprache gekommen (Verstöße gegen das Gesetz der Juden: 18,13-15; 21,21.28; 24,14-16; Entweihung des Tempels: 21,28; 24,6; 24,18-19; Aufruhr gegen den Kaiser: 17,7; 24,5; 24,12).

Für Verstöße gegen das Gesetz der Juden war der Hohe Rat (Synhedrium; Synedrion) der Juden zuständig, die beiden anderen Anklagepunkte mussten dagegen vor dem Prokurator verhandelt werden, wobei insbesondere auf den Aufruhr gegen den Kaiser die Todesstrafe stand.

 

Der Titel "Kaiser“ (lat. Caesar; griech. Kaisar) war ursprünglich ein römisches cognomen, ein Beiname, also der dritte Teil der regulären römischen Namensgebung. Der berühmteste Träger dieses Beinamens war Gaius Iulius Caesar, wobei der Beiname (zumindest) dem ersten (Adoptiv-)Sohn vererbt wurde. So war er den Herrschern der julisch-claudischen Dynastie (Octavian/Augustus, Tiberius, Gaius/Caligula, Claudius, Nero), die bis 68 n. Chr. regierten, eigen. Angesichts der zunehmenden Machtfülle der römischen Herrscher im Bereich der Kriegsführung und der Reichsverwaltung wurde der Name Caesar zu einem Titel, der die besondere Machtfülle ausdrückte. Dieser Kaisertitel lautete genau genommen "Imperator Caesar Augustus“ und wurde erstmals von Kaiser Augustus verwendet.

 

Weiterführende Literatur: A: Moda 1993, 21-59 befasst sich mit der Perikope 23,23-26,32 und geht dabei auf die zu Tage kommenden juristischen Probleme, auf die Anklage des Paulus und dessen Verteidigung ein. Dabei widmet er ein besonderes Augenmerk den Verteidigungsreden des Paulus (24,10b-21.25; 25,8.10-11; 26,2-29).

 

 

Literaturübersicht

 

Moda, A.; Paolo prigioniero e martire. Gli avvenimenti di Cesarea, BeO 35 (1993), 21-59

 

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