Auslegung und Bibliographie zur Bibel


Römerbrief

Brief des Paulus an die Römer

Röm 16,21-23(/24)

Studieren Sie die Bibel! Hier finden Sie einen Einstieg in die wissenschaftliche Auslegung von Bibeltexten mit Literaturangaben.

Wenn Sie diese Bibliographie zum ersten Mal nutzen, lesen Sie bitte die Hinweise zum Gebrauch.

Jede Seite enthält eine Übersetzung des jeweiligen Bibeltextes, sowie Beobachtungen (Vorbereitung der Auslegung), Hinweise zu weiterführender Literatur und eine abschließende Literaturübersicht.

Röm 16,21-23(/24)



Übersetzung


Röm 16,21-23(/24):21 Es grüßen euch Timotheus, mein Mitarbeiter, und Lucius und Jason und Sosipater, meine Stammesgenossen. 22 Ich, Tertius, grüße euch, der ich den Brief im Herrn geschrieben habe. 23 Es grüßt euch Gaius, mein Gastgeber und der der ganzen Gemeinde. Es grüßt euch Erastus, der Stadtkämmerer, und Quartus, der Bruder. (24 Die Gnade unseres Herrn Jesus Christus sei mit euch allen. Amen.)



( Nach oben ) ( Literaturübersicht )

V. 21


Beobachtungen: Die V. 21-23 führen die von der Warnung vor Irrlehrern (V. 17-20) unterbrochenen Grüße (V. 3-16) fort. Dabei bittet Paulus allerdings nicht mehr um die Ausrichtung eigener Grüße, sondern er selbst richtet Grüße anderer Personen aus. Da auch ein unmittelbarer Übergang von V. 16 zu V. 21 nicht bruchfrei wäre, besagt die Tatsache, dass die Warnung vor Irrlehrern die Grüße unterbricht, noch nicht, dass es sich bei ihr um einen sekundären Einschub handelt.


Die erste Person, deren Grüße ausgerichtet werden, ist Timotheus, den Paulus als „mein Mitarbeiter“ bezeichnet. Offen bleibt, in welcher Hinsicht Timotheus Paulus’ Mitarbeiter ist. Am ehesten ist an eine Mitarbeit bei der Mission zu denken. Geht man davon aus, dass der in V. 21 genannte Timotheus identisch mit dem in anderen paulinischen Briefen und nichtpaulinischen Schriften genannten ist, dann dürfte es sich tatsächlich um einen engen Mitarbeiter und Gefährten des Apostels bei seinen Missionsreisen handeln, der als Mitabsender des Ersten und Zweiten Thessalonicherbriefes, des Zweiten Korintherbriefes, des Philipperbriefes, des Philemonbriefes und des Kolosserbriefes erscheint und an den - dem Wortlaut nach - sogar zwei Briefe gerichtet sind. Kein Mitarbeiter des Apostels wird so häufig erwähnt wie Timotheus, was den Schluss zulässt, dass es sich um den engsten Mitarbeiter handelt. Offen bleibt, wo sich Timotheus zur Zeit der Abfassung des Briefes an die Römer aufhält.


Bei Lucius (griech.: Loukios), Jason und Sosipater handelt es sich um Stammesgenossen (syngeneis) des Apostels, also um gebürtige Juden.


Jason erscheint in den paulinischen Briefen nur einmal. In der Apostelgeschichte (17,5-7.9) wird auch ein Mann namens Jason erwähnt, ein Einwohner von Thessalonich, der Paulus in sein Haus aufnimmt und deswegen zusammen mit anderen Christen vom Pöbel vor die Oberen der Stadt gezerrt und erst gegen eine Bürgschaft freigelassen wird. Ob der im Römerbrief genannte Jason mit dem in der Apostelgeschichte genannten identisch ist, ist fraglich. Dass der Jason der Apostelgeschichte in Thessalonich wohnt, der Römerbrief dagegen vermutlich in Korinth abgefasst wurde (vgl. Röm 16,1.23; 1 Kor 1,14), spricht nicht zwingend gegen eine Identität, denn eine grüßende Person muss nicht unbedingt im Aufenthaltsort des den Gruß Ausrichtenden oder in dessen Nähe wohnen. Sie kann im Aufenthaltsort des den Gruß Ausrichtenden als Gast verweilen oder den Grußwunsch auf irgendeine Weise übermittelt haben. Weil aber Jason im hellenistischen Judentum als griechisches Pendant zu Josua/Jesua/Jesus beliebt war, sollte jedoch bei Namensgleichheit nicht vorschnell auf eine Identität der namensgleichen Personen geschlossen werden.


Lucius wird nicht nur in Röm 16,31 erwähnt, sondern auch in Apg 13,1. Dort ist von einem Lucius von Kyrene die Rede, der zu den Propheten und Lehrern in Antiochia gehört. Dieser Lucius wird also in der Apostelgeschichte in einem Zusammenhang genannt, der zeitlich weit vor der Abfassung des Römerbriefes liegt. Weil zudem sowohl Antiochia, eine Stadt im heutigen Syrien, als auch Kyrene, eine Stadt im heutigen Libyen, weit von Korinth bzw. Griechenland und Rom entfernt liegt, ist eine Identität der beiden Lucius genannten Personen unwahrscheinlich. So erklärt sich auch, dass Paulus keine weiteren Informationen bringt, die bei einer Person aus einem den meisten Römern fremden Umfeld zu erwarten wären. Spekulativ ist die Identifizierung des Lucius mit den in der Bibel erwähnten Personen namens Lukas.


Sosipater ist möglicherweise mit dem in Apg 20,4 genannten Sopater aus Beröa, dem Sohn des Pyrrhus, identisch, der Paulus mit anderen Christen ein Stück beim Verlassen von Griechenland begleitet und in Troas wartet.


Weiterführende Literatur: Dass nach dem feierlichen Schlussgnadenwunsch Röm 16,20b noch Grußausrichtungen folgen, sei gemäß M. Müller 1997, 219-220 sicherlich auch aufs Ganze der sieben Paulusbriefe gesehen eine Singularität, nicht aber im Blick auf die damalige Briefpraxis.


( Nach oben ) ( Literaturübersicht )

V. 22


Beobachtungen: Plötzlich redet eine andere Person als Paulus von sich selbst als „Ich“, nämlich Tertius, der nur hier erscheint. Tertius bezeichnet sich selbst als Schreiber des Briefes. Betrachtet man V. 22 nur für sich und liest die Worte im engen Sinn, dann hätte Tertius den ganzen Brief an die Römer allein verfasst. Das widerspricht jedoch Röm 1,1, wonach Paulus der alleinige Verfasser des Briefes ist. Will man nicht von einem Widerspruch ausgehen und entweder Paulus oder Tertius der Lüge bezichtigen oder den Brief als Paulus nachträglich zugeschrieben ansehen, dann ist nach einer Begründung für den (scheinbaren) Widerspruch zu suchen. Am wahrscheinlichsten ist, dass der Brief antikem Brauch entsprechend diktiert wurde. Weil Paulus gleich in dem ersten Vers des Briefes als Verfasser und Absender erscheint, ist anzunehmen, dass der Inhalt von ihm selbst stammt. Er ist also wahrscheinlich die diktierende Person. Der Schreiber hat den Brief tatsächlich geschrieben, allerdings im engeren Sinne, nicht im Sinn der Verfasserschaft. Möglich ist auch, dass Tertius von Paulus nur ein paar grundsätzliche Anweisungen zur Abfassung des Briefes erhalten und den Brief dann anhand der Anweisungen verfasst hat. Der persönliche Stil und die ausgefeilte, recht komplizierte Theologie lassen diese Annahme jedoch unwahrscheinlich erscheinen. Ebenso unwahrscheinlich ist, dass Tertius das Diktat in Kurzschrift aufgenommen, dann ausgearbeitet und die ausgearbeitete Fassung Paulus zur Durchsicht, Ergänzung und Korrektur vorgelegt hat. Gegen eine solche Annahme sprechen die unvollständig gebliebenen Sätze, sogen. Anakoluthe, wie sie sich in 2,20; 5,12; 9,22-23 finden. Wie dem auch sei: Dass dem Schreiber oder Mitverfasser des Briefes die Gelegenheit zu einem persönlichen Gruß gegeben wird, ist ungewöhnlich. Ist dieses Zugeständnis als Belohnung für die Fleißarbeit anzusehen, ohne die der Brief nicht entstanden wäre?


Unklar ist, worauf sich „im Herrn“ bezieht. Grüßt Tertius im „Herrn“? Oder hat er im „Herrn“ geschrieben? Oder handelt es sich um einen Brief im „Herrn“?

Der „Herr“ ist entweder Gott oder - wahrscheinlicher noch - Jesus Christus. Das Tun oder der Brief selbst wird also als spezifisch christlich dargestellt.


Von V. 22 aus gesehen stellt sich bezüglich der Grußliste V. 21-23 die Frage, ob sie von Paulus oder von Tertius stammt. In letzterem Fall wäre möglich, dass der eigentliche Paulusbrief mit dem Segensgruß V. 20 endet und die V. 21-24 von Tertius nicht nur geschrieben, sondern auch formuliert wurden.


Weiterführende Literatur:


( Nach oben ) ( Literaturübersicht )

V. 23


Beobachtungen: Gaius erscheint als „xenos“, wobei der Begriff sowohl den Gast als auch den Gastgeber bezeichnen kann. Gaius kann also im Hause des Paulus und in der Gemeinde Gast sein, aber er kann auch Gastgeber des Paulus und der Gemeinde sein. Gegen erstere Möglichkeit spricht, dass Paulus als umherreisender Apostel wohl kaum ein eigenes Haus besitzen dürfte, denn er ist ja selbst von der Aufnahme durch Gemeindeglieder abhängig. Diese Abhängigkeit lässt annehmen, dass es für ihn etwas besonders Erwähnenswertes ist, von einem Menschen in dessen Hause aufgenommen zu werden. Das spricht dafür, dass Gaius kein Gast, sondern ein Gastgeber ist. Doch wie sollte er die ganze Gemeinde aufnehmen können? Die Aufnahme dürfte wohl am ehesten als Gewährung von Räumlichkeiten für die Abhaltung von Gottesdiensten zu verstehen sein. In den Anfängen waren die christlichen Gemeinden klein und besaßen noch keine Kirchen, wie wir sie heute vorfinden. Möglich ist auch, dass der Begriff „ekklêsia“ nicht die Ortsgemeinde meint, sondern die gesamte Gemeinschaft der Christen, also die Kirche. Diese könnte insofern aufgenommen werden, als Gaius allen Gesandten und sonstigen Reisenden der Gemeinschaft Aufnahme gewährt.

Geht man davon aus, dass Paulus den Römerbrief in Korinth abgefasst hat, liegt nahe, dass der in Röm 16,23 genannte Gaius mit dem von Paulus getauften Korinther Gaius, der in 1 Kor 1,14 genannt wird, identisch ist. Es kann aber auch sein, dass der in Röm 16,23 genannte Gaius mit dem in Apg 20,4 erwähnten identisch ist, der aus Derbe (in der heutigen Türkei) stammt. Für letztere Möglichkeit spricht, dass mit Gaius, Sopater und Timotheus in Apg 20,4 gleich drei Personen genannt werden, deren Namen - bei Sopater/Sosipater in abgewandelter Form - auch in Röm 16,23 auftauchen. Allerdings müsste Gaius, um Gastfreundschaft gewähren zu können, entweder nach Korinth gezogen sein oder der Römerbrief wurde nicht in Korinth verfasst. Schließlich wird in Apg 19,29 noch ein makedonischer Reisegefährte des Paulus namens Gaius erwähnt, der in Ephesus von einer aufgebrachten Menschenmenge ergriffen wird. Es gibt jedoch keinen Hinweis darauf, dass dieser Gaius aus Makedonien mit dem in Röm 16,23 erwähnten identisch ist. Man könnte höchstens aus der Tatsache, dass die ursprüngliche Fassung des Codex Bezae Cantabrigiensis den Gaius aus Derbe aus der makedonischen Stadt Dubero stammen lässt und auf diese Weise die beiden in Apg 19,29 und 20,4 genannten Personen namens Gaius miteinander identifiziert, schließen, dass es sich auch bei dem in Röm 16,23 erwähnten Gaius um dieselbe Person handelt. Allerdings ist zu bedenken, dass es sich bei der Änderung des Städtenamens „Derbe“ zu „Dubero“ um eine sekundäre Angleichung handelt. Diese sekundäre Angleichung kann man eher als Beleg dafür ansehen, dass die unterschiedliche Herkunft der beiden nur wenige Verse voneinander getrennten namensgleichen Personen irritiert hat, es sich somit um zwei verschiedene Personen handelt.


Erastus hat ein Amt inne, er ist „oikonomos tês poleôs“ also ein Stadtkämmerer, der sich um die städtischen Finanzen kümmert. Es bleibt offen, ob es sich um ein hohes oder eher niedriges Amt handelt und somit kann auch nicht gesagt werden, ob Erastus Freier, Freigelassener oder Sklave ist. Offen bleibt auch, ob Erastus der einzige Stadtkämmerer ist oder ob er nur einer von einer Mehrzahl ist. Der bestimmte Artikel „der“ lässt ersteres annehmen, doch kann der bestimmte Artikel auch aussagen, dass Erastus der einzige Christ oder auch der einzige Erastus der Stadt ist, der das Amt des Stadtkämmerers inne hat.

Fraglich ist, ob der in Röm 16,23 genannte Erastus mit dem Paulus dienenden Erastus, der in Apg 19,22 erwähnt wird, identisch ist. Als Argument für diese Annahme kann angeführt werden, dass der Name des zweiten in Apg 19,22 genannten Dieners, Timotheus, auch in Röm 16,21 auftaucht und somit Erastus und Timotheus in einer engeren Beziehung zueinander stehen. Das zweimalige Auftauchen des gleichen Namens an gleicher Stelle kann aber auch reiner Zufall sein. Zudem passt eine Ortswechsel erfordernde missionarische Tätigkeit schlecht zu einem Amt, das örtliche Sesshaftigkeit voraussetzt. Auch im Zweiten Timotheusbrief (4,20) taucht ein Mann namens Erastus auf. Von diesem heißt es, dass er in Korinth blieb, also im vermutlichen Abfassungsort des Römerbriefes. Weil der zweite Timotheusbrief aber wohl nicht von Paulus stammt, sondern von einem späteren Verfasser, ist anzunehmen, dass er mit Blick auf die schon vorliegenden paulinischen Briefe geschrieben wurde und der Eindruck vermittelt werden sollte, dass Paulus als herausragende Autorität tatsächlich den Brief verfasst hat. Vielleicht hatte der Verfasser des Zweiten Timotheusbriefes bei der Erwähnung von Erastus auch gar nicht den von Paulus erwähnten Erastus im Blick gehabt, sondern einen anderen. Und schließlich bleibt noch auf die Nennung des Namens Erastus in verschiedenen Inschriften hinzuweisen. Von besonderem Interesse ist dabei eine lateinische Inschrift aus dem 1. Jh. n. Chr., die von einem Ädil namens Erastus spricht, der in Korinth auf eigene Kosten einen römischen Platz pflastern ließ. Ob der Grüße ausrichten lassende Erastus mit diesem Ädil identisch ist, ist jedoch höchst unsicher. Erstens ist bezüglich der Inschrift nicht klar, ob die Kurzform Erastus oder die Langform Eperastus zu lesen ist. Zweitens ist ein Ädil, der sich um die öffentlichen Bauten und die öffentliche Ordnung kümmert, nicht mit einem Stadtkämmerer, bei dem es sich eher um einen Quästor handelt, gleichzusetzen. Erastus könnte allerdings nacheinander beide Ämter inne gehabt haben. Und schließlich ist nicht sicher, dass der von Paulus erwähnte Erastus aus Korinth stammt oder der Römerbrief in Korinth verfasst wurde, also Röm 16,24 auf dem Hintergrund einer besonderen Verbindung mit dieser Stadt zu lesen ist.


Verwunderlich ist, dass bezüglich des Grüße ausrichtenden Quartus gesagt wird, dass er ein „Bruder“ ist. Dass es sich um einen leiblichen Bruder handelt, ist eher unwahrscheinlich, denn wessen leiblicher Bruder sollte er sein? Die nahe liegendste Möglichkeit ist, dass Quartus der Bruder der Stadtkämmerers Erastus ist, doch spricht gegen diese Möglichkeit, dass Paulus in diesem Fall sicherlich das verdeutlichende Possessivpronomen „sein“ hinzugefügt hätte. Eher ist anzunehmen, dass Quartus ein geistlicher „Bruder“ ist. Als „Brüder“ bzw. „Schwestern“ werden von Paulus alle diejenigen Personen bezeichnet, die dem Glauben an Jesus Christus angehören und somit geistlich miteinander verwandt sind. Weil aber alle Christen „Brüder“ bzw. „Schwestern“ sind und anzunehmen ist, dass ausschließlich Christen in einem spezifisch christlich geprägten Brief Grüße ausrichten lassen, gibt es eigentlich keinen Anlass zu betonen, dass Quartus ein „Bruder“ ist. Bleibt noch die Möglichkeit, dass „Bruder“ in Röm 16,23 ungewöhnlicherweise eine Ehrenbezeichnung ist. Problematisch ist jedoch, dass die Ehrenbezeichnung in keinster Weise von der gängigen Bezeichnung für alle männlichen Christen unterschieden wird und auch gänzlich offen bleibt, was die Ehre begründet. Sollten etwa die Christen in Rom Quartus oder dessen Herkunftsstadt so gut kennen, dass jede Erklärung überflüssig ist? Eher ist vorstellbar, dass Paulus den Christen Erastus von einem Andersgläubigen gleichen Namens, der den römischen Christen besser bekannt ist, unterscheiden will.


Weiterführende Literatur: Laut H.-J. Klauck 1989, 15-16 verträten die meisten Kommentare die Ansicht, dass Gaius im Auftrag der Gemeinde durchreisende Christen gastlich aufnehme. Aber dann müsse man „ekklêsia“ hier als universale Kirche fassen, was bei Paulus wenn überhaupt, dann selten der Fall sei. Eher sei einer anderen, alten Auslegungstradition zu folgen, wonach das Haus des Gaius der Treffpunkt der Ortsgemeinde von Korinth gewesen sei – vielleicht, weil es als einziges genügend Platz verfügbar gehabt habe.


J. K. Goodrich 2010, 90-115 geht der Frage nach, um welches kommunale Amt es sich bei dem „oikonomos tês poleôs“ handelt. Von Auslegern seien bisher folgende Ämter ins Spiel gebracht worden: arcarius (Schatzmeister), quaestor (Quästor, Finanzbeamter), aedilis (Ädil, Beamter für das Polizeiwesen und die Fürsorge für öffentliche Gebäude). Epigraphische Zeugnisse ließen ebenso wie eine kürzlich entdeckte Inschrift aus der achäischen Kolonie Patras annehmen, dass es sich um einen quaestor handelt.


J. J. Meggitt 1996, 218-223 hinterfragt die häufig vertretene Ansicht, dass es sich bei Erastus um eine Persönlichkeit von hohem sozialem Status handele. Erstens könne die Bezeichnung „oikonomos tês poleôs“ nicht nur einen hochrangigen örtlichen Beamten, sondern auch einen im öffentlichen Dienst beschäftigten Sklaven von niedrigem Rang meinen. Zweitens habe Paulus kein Interesse am besonderen sozialen Prestige der Genannten. Wahrscheinlich nenne er das Amt nur zwecks Unterscheidung des Grüßenden von anderen Personen gleichen Namens. Dabei sei anzunehmen, dass es sich um ein innergemeindliches Amt handelt, denn die Geldsammlung habe eine besondere Rolle im gemeindlichen Leben gespielt. Schließlich sei auch unwahrscheinlich, dass der auf der lateinischen Inschrift genannte Ädil namens Eperastus/Erastus mit dem in Röm 16,23 genannten Erastus identisch ist. Seinen Zweifel begründet J. J. Meggitt in erster Linie mit der Vermutung, dass die unvollständig erhaltene Inschrift möglicherweise nicht symmetrisch, sondern schlecht ausgeführt und unsymmetrisch sei. Die Inschrift breche bei dem E des Namens „ERASTUS“ ab, so dass nicht sicher sei, ob es sich um den vollständigen Namen handelt. Sollte die Inschrift tatsächlich unsymmetrisch sein, könne der Platz auch für die weiteren beiden Buchstaben „EP“ reichen.


( Nach oben ) ( Literaturübersicht )

V. 24


Beobachtungen: Der Segenswunsch V. 24 findet sich nur bei der Minderheit der Textzeugen und dürfte eine nachträgliche Anpassung an die abschließenden Segenswünsche anderer paulinischer und nichtpaulinischer Briefe sein. Angesichts des Segenswunsches V. 20 handelt es sich um eine Doppelung. Das abschließende „Amen“ („gewiss“) soll unterstreichen, dass der gewünschte Segen gewiss eintreten wird.


Weiterführende Literatur: Der antike Brief, der den Absender im Präskript angibt, kenne laut U. Borse 1994, 173-192 keine namentliche Unterschrift, wohl aber einen eigenhändigen Schlussvermerk, das Eschatokoll. Bei Paulus sei das regelmäßig der abschließende eigenhändige Segensgruß. Dabei bezeichne der Gruß den eigentlichen Abschluss; in einigen Fällen sei er mit anderen Zusätzen von der Hand des Paulus verbunden. Somit sei auch für den Römerbrief ein eigener Segensgruß des Apostels zu erwarten. Die „Anomalie“ des zweifachen Segensgrußes am Ende des Römerbriefes, verursacht durch die nachgestellte Grußliste des Paulusgefährten, vermittele nur in den Abschriften den Eindruck einer vielleicht störenden Wiederholung. Am Wechsel der Schriftzüge hätten die römischen Empfänger des Originalbriefes ohne weiteres erkannt, dass der Segensgruß (V. 20b) einen Bestandteil des paulinischen Postskripts darstellte, während der zweite Segenswunsch am Ende der angefügten Grußliste (V. 24) wiederum von Tertius, dem Schreiber des übrigen Briefes stammte, der mit dieser Gruß- und Gebetsformel den Römerbrief nach gewohnter paulinischer Art – wenn auch ausnahmsweise durch die Hand des Schreibers – zum Abschluss gebracht hatte.



Literaturübersicht


Borse, Uwe; Das Schlußwort des Römerbriefes: Segensgruß (16,24) statt Doxologie (VV. 25- 27), SNTU 19 (1994), 173-192

Goodrich, John K.; Erastus, Quaestor of Corinth: The Administrative Rank of ho oikonomos tês poleôs (Rom 16.23) in an Achaean Colony, NTS 56/1 (2010), 90-115

Klauck, Hans-Josef; Die Hausgemeinde als Lebensform im Urchristentum, in: H.-J. Klauck [Hrsg.], Gemeinde – Amt – Sakrament. Neutestamentliche Perspektiven, Würzburg 1989, 11-28

Meggitt, Justin J.; The Social Status of Erastus (Rom 16:23), NT 38/3 (1996), 218-223

Müller, Markus; Vom Schluß zum Ganzen: Zur Bedeutung des paulinischen Briefkorpusabschlusses (FRLANT 172), Göttingen 1997


( Impressum )   ( Datenschutzhinweise )

Werbung: Römerbrief Ein reichlich kühnes Schreiben
Werbung: Die Sünde