Auslegung und Bibliographie zur Bibel


Galaterbrief

Der Brief des Paulus an die Galater

Gal 3,15-18

Studieren Sie die Bibel! Hier finden Sie einen Einstieg in die wissenschaftliche Auslegung von Bibeltexten mit Literaturangaben.

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Jede Seite enthält eine Übersetzung des jeweiligen Bibeltextes, sowie Beobachtungen (Vorbereitung der Auslegung), Hinweise zu weiterführender Literatur und eine abschließende Literaturübersicht.

Gal 3,15-18



Übersetzung


Gal 3,15-18:15 Geschwister, ich rede nach Menschenweise: Ein rechtskräftiges Testament [auch] eines Menschen hebt [doch] keiner auf oder fügt ihm etwas hinzu. 16 Dem Abraham aber sind die Verheißungen gesagt worden „und seinem Samen“. Es heißt nicht: „und den Samen“, wie auf viele bezogen, sondern wie auf einen einzigen bezogen: „und deinem Samen“, welcher ist Christus. 17 Das aber sage ich: Ein Testament, das von (dem) Gott zuvor für rechtskräftig erklärt worden ist, kann das 430 Jahre später erlassene Gesetz nicht außer Kraft setzen, sodass es die Verheißung zunichte machen könnte. 18 Denn wenn aufgrund des Gesetzes das Erbe käme, dann nicht aufgrund [der] Verheißung. Dem Abraham aber hat sich (der) Gott durch [die] Verheißung gnädig erwiesen.



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V. 15


Beobachtungen: In Gal 3,14 hat Paulus geschrieben dass wir die Verheißung des Geistes empfangen durch den Glauben. In V. 15-18 befasst er sich nun mit der Frage, ob nicht vielleicht doch die Verheißung des Geistempfangs an das Gesetz, also die Verpflichtung auf die Satzungen und Gebote der hebräischen Bibel (= AT), konkret der Tora, gebunden ist.


Paulus verneint dies, indem er auf ein der Welt der Menschen entnommenes Beispiel verweist, also nach Menschenweise redet. Er verweist darauf, dass ein vom Menschen für rechtskräftig erklärtes Testament unverändert seine Gültigkeit behält. Ebenso verhält es sich mit dem Testament, das sich in Gen 12,3LXX; 18,18LXX findet und von Paulus in Gal 3,8 zitiert wird: „In dir werden alle Völker gesegnet werden.“


Der griechische Begriff „diathêkê“ bezeichnet in der Septuaginta speziell den zwischen JHWH, dem Gott Israels, und seinem Volk geschlossenen Bund. Es handelt sich um die Übersetzung des hebräischen Begriffs „berit“. In der profanen hellenistischen Welt wird aber auch ein gewöhnliches Testament, eine Erbverfügung, „diathêkê“ genannt. Ein solches Testament hat Paulus in V. 15 im Blick. „Rechtskräftig“ ist es dann, wenn es dem Willen des Erblassers entspricht und für rechtskräftig erklärt worden ist. Änderungen jeglicher Art sind von nun an nicht mehr vorgesehen.

Fraglich ist, wie es kommt, dass Paulus von der Unabänderlichkeit eines Testamentes ausgeht. In der römischen und hellenistischen Welt, der die Adressaten mehrheitlich entstammen dürften, waren Änderungen durchaus möglich. Bezieht sich Paulus nur auf eine bestimmte Art von Testamenten, vielleicht auf die jüdische Einrichtung des „mattenat bari’“? Dann bliebe zu erklären, warum der Apostel nicht konkretisiert und warum er bei den Adressaten die Kenntnis und Gültigkeit einer bestimmten Testamentart voraussetzt. Letztere Frage stellt sich insbesondere dann, wenn Paulus an die jüdische Einrichtung des „mattenat bari’“ denkt, deren Kenntnis und Gültigkeit man bei den mehrheitlich heidenchristlichen (vgl. Gal 4,8; 5,2-3; 6,12-13) Adressaten nicht erwarten kann.


„Geschwister“ meint hier nicht „leibliche Geschwister“, sondern Glaubensgeschwister, nämlich Christinnen und Christen. Bei dem Substantiv „adelphoi“ handelt es sich zwar um eine maskuline Form, die zunächst mit „Brüder“ zu übersetzen ist, jedoch sind hier vermutlich auch die „Schwestern“ eingeschlossen. Dass diese unkenntlich bleiben, liegt an der männerzentrierten Sprache, die gemischtgeschlechtliche Gruppen als reine Männergruppen erscheinen lässt. Die Anrede „Geschwister“ betont die Verbindung der Christen untereinander. Der Tonfall des Apostels wird wieder milder, nachdem der Apostel die Adressaten in Gal 3,1 „unvernünftige Galater“ genannt und damit die von ihnen selbst verschuldete Absonderung von der übrigen Christenwelt unterstrichen hat.


Weiterführende Literatur: D. F. Tolmie 2003, 515-532 versucht sich 3,15-25 mittels einer rhetorischen Analyse zu nähern, die sich von dem gewohnten Ansatz unterscheide. Würden meist antike rhetorische Kategorien auf den Galaterbrief übertragen, so versuche D. F. Tolmie die paulinische rhetorische Strategie in Begriffen des „grounded theoretical approach“ zu analysieren.

Zu 3,15-18 unter rhetorischen Gesichtspunkten siehe C. H. Cosgrove 1988, 536-549.


T. Thatcher 1987, 301-310 meint, dass der Text Gal 3,1-18 nicht angemessen verstanden werde, wenn man ihn als linearen Handlungsablauf ansieht. Vielmehr sei der Aspekt des „Raums“ zu beachten. Der Abschnitt stelle nicht eine Heilsgeschichte, sondern einen geheiligten „Raum“ dar.


M. Bachmann 1999, 57-77 scheint, dass wenn auch nicht durch einen einzelnen Text, so doch durch ein aufgrund von Texten interpretierbares Fußbodenmosaik – nämlich das in der Synagoge von Bet Alfa – sich so etwas wie Bundesnomismus einigermaßen geschlossen vor Augen führen lässt. Die Interpretation auf das Gesetz hin sei, abgesehen vom Begriff eben speziell des Bundesnomismus, nicht sonderlich originell. Neu sei der Vergleich mit den paulinischen Aussagen in Gal 3,15-29, der zeigen dürfte, dass Paulus mit jener „Religionsstruktur“ vertraut ist. Wenn er sie hier anspreche, aber inhaltlich in erheblichem Maße modifiziere, könnte das überdies vielleicht anzeigen, dass er mit ihrem Einfluss auf die Galater rechnet. Der – optische – Vergleich von Mosaik und Textsegment endlich möge, zumal wenn dabei Übereinstimmungen und Differenzen schlagwortartig benannt werden, das Leben mit paulinischen Themen möglicherweise ein wenig erleichtern.


E. Stegemann 1985, 389-395 vergleicht die Passage 3,15-29 mit der jüdisch-hellenistischen Novelle „Joseph und Aseneth“. Paulus, der seine gesetzesfreie Heidenmission verteidigt, gebrauche jüdische Theologie Proselyten betreffend. Seine eschatologische Auslegung betone die historische Dimension der Verheißungen der Tora.


Laut J. Murphy-O’Connor 1999, 224-235 sei die Wahl des „Sohnes“ als rechtmäßiger Erbe seitens des Adoptivvaters grundsätzlich endgültig gewesen. Es habe keinen Grund gegeben, die Wahl zu ändern. Gemäß der allgemeinen Meinung sei von dem unwiderruflichen Willen auszugehen.


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V. 16


Beobachtungen: Im Gegensatz zu Gal 3,14.17-18.22.29; 4,28 benutzt Paulus in 3,16 (wie in 3,21) nicht den Singular „Verheißung“, sondern den Plural „Verheißungen“. Es geht also um mehr als die Verheißung „In dir werden alle Völker gesegnet werden.“ (vgl. Gen 12,3LXX; 18,18LXX) und die damit verbundene Verheißung des Geistes (vgl. Gal 3,14). Doch welche weiteren Verheißungen könnten gemeint sein? Die Verheißungen sind Abraham und „seinem Samen“ also seiner Nachkommenschaft, gesagt worden. Diese Formulierung verweist auf Gen 13,15; 17,8, wo Gott dem Abraham und seiner Nachkommenschaft das Land Kanaan zu ewigem Besitz verheißt. In Gen 17,1-9 finden sich noch zwei weitere Verheißungen, und zwar die Fruchtbarkeit Abrahams und seiner Nachkommenschaft sowie die Bindung JHWHs an Abraham und seine Nachkommenschaft als dessen Gott.


Paulus kommt es darauf an, dass die Verheißungen nicht an Abraham und eine Vielzahl Nachkommen Abrahams, eben die Juden, ergangen sind, sondern nur an Abraham und an einen einzigen Nachkommen, nämlich Jesus Christus. Der hebräische Begriff „zära‘“ („Same“) kann einen (Gen 21,13: Ismael; 2 Sam 7,12; 1 Chr 17,11: Salomo), aber auch mehrere bzw. die Gesamtheit der Nachkommen bezeichnen. Das ist auch in Gen 13,15; 17,8 der Fall, wo von „deinem Samen“ die Rede ist. Auch die griechische Übersetzung „sperma“, die die Septuaginta bietet, wahrt die Offenheit. Paulus bezieht „deinen Samen“ nur auf eine einzige Person, und zwar - und das ist das Besondere - auf Jesus Christus. Entsprechend macht er deutlich, dass es nicht „und den Samen (Plural!)“ heiße, sondern „und deinem Samen (Singular!)“. Paulus ist daran gelegen zu zeigen, dass die Verheißung des Segens und des Geistes an den Glauben gebunden ist, und zwar an den Glauben an das mit Jesus Christus verbundene Heilsgeschehen.


Paulus unterscheidet zwischen leiblicher und geistlicher Nachkommenschaft Abrahams. Zu ersterer gehören alle Juden, zu letzterer nur Jesus Christus. Wer an das mit Jesus Christus verbundene Heilsgeschehen glaubt, gehört zwar genau genommen gemäß 3,16 nicht zu der geistlichen Nachkommenschaft Abrahams, doch ist er an den Nachkommen Abrahams durch seinen Glauben gebunden und hat damit am verheißenen Segen und Geist Anteil. Die besondere Bindung Jesu Christi und der gläubigen Christen an den gläubigen Abraham (zum Glauben Abrahams vgl. Gal 3,6) unterstreicht Paulus, indem er von „deinem Samen“ spricht, also das Possessivpronomen verwendet. Die leiblichen Nachkommen nennt er dagegen nur „den Samen“, wobei das Fehlen eines Possessivpronomens auf die fehlende geistliche Nachkommenschaft verweist.


Weiterführende Literatur: W. Dumbrell 1992, 91-101 meint, dass die Frage nach dem Wesen der Rechtfertigung für Paulus zentral im Hinblick auf die Frage, was christliche Identität begründet, sei. Er widmet sich in seinem Aufsatz insbesondere Gal 2,11-21; Gal 3; Röm 3,21-31 und Röm 4,1-8.


Laut B. M. Newman 1984, 334-337 werde „Same“ im AT im Hinblick auf die Abrahamsverheißung, die Gal 3,16 im Blick habe, kollektiv auf Abrahams Nachkommen bezogen. Diese Tatsache werfe die Frage auf, wie „Same“ in Gal 3,16.19 zu verstehen ist. Wird die kollektive Bedeutung beibehalten oder bezieht Paulus „Same“ nur auf ein einziges Individuum, auf Jesus Christus? Diese beiden Möglichkeiten blieben angesichts der Unwahrscheinlichkeit, dass der Versabschnitt „Es heißt nicht: ‚und den Samen‘, wie auf viele bezogen, sondern wie auf einen einzigen bezogen: „und deinem Samen“, welcher ist Christus.“ eine nichtpaulinische, spätere Hinzufügung ist, übrig. B. M. Newman kommt zu dem Ergebnis, dass „Same“ in Gal 3,16.19 einzig und allein Jesus Christus meine.

Ähnlich C. J. Collins 2003, 75-86, der darlegt, dass sich Gal 3,16 vermutlich auf Gen 22,18 beziehe, wo von einem einzelnen und nicht von mehreren Nachkommen die Rede sei. Dieser einzelne Nachkomme sei Christus, der Messias.

Laut H.-G. von Mutius 1980, 35-37 habe sich die Forschung bemüht, in der rabbinischen Literatur Parallelen zur singularischen und messianischen Deutung des Wortes „Same“ auf Jesus Christus zu finden und sei dabei auf eine Auslegung von Gen 15,13 im Midrasch Genesis Rabba Kap. 44 §18 gestoßen. Im Bibeltext heiße es: „Du sollst wissen, dass dein Same ein Fremdling in einem Lande sein wird, das ihnen nicht gehört…“ Die rabbinische Exegese habe das Wort „Same“ auf Isaak, also einen Einzelnen gedeutet, obwohl es hier eigentlich pluralisch zu verstehen sei. Schaue man in Genesis Rabba zur Stelle nach, so sei die Bezugnahme auf Isaak in der Tat zwar eindeutig, aber nur indirekt und ohne sonderlichen Nachdruck ausgesprochen. Dementsprechend verweist H.-G. von Mutius lieber auf eine Passage im Midrasch Genesis Rabba Kap.6 §9, die Gen 49,18 deutet. In dieser Bibelstelle gehe es um den Stammesgründer Efraim, dem der Erzvater Jakob eine Nachkommenschaft von enormer Größe verheißen habe. Für die Rabbinen habe sich das Problem ergeben, dass dieser Vers sich historisch eigentlich nicht erfüllt hatte. Infolgedessen habe man ihn anders gedeutet und das dem Primärsinn des Textes nach kollektiv zu verstehende auf eine ganz bestimmte Person hin, nämlich den Efraimiter Josua, bezogen.


Laut N. T. Wright 1991, 157-168 stelle Paulus nicht nur „Gesetz“ und „Verheißung“ als zwei miteinander unvereinbare Typen religiöser Systeme gegenüber. Auch gehe er nicht nur von dem chronologischen Vorrang der Verheißung gegenüber dem Gesetz aus. Vielmehr behaupte der Apostel, dass Gott schon immer, von der Zeit der Abrahamsverheißung an, eine einzige Bundesfamilie im Blick gehabt habe, nicht eine Mehrzahl. Alle Nationen sollen in Abraham gesegnet werden. Folglich könne nicht eine Familie durch den Besitz der Tora gekennzeichnet werden, denn dies würde eine Mehrzahl Bundesfamilien schaffen. Das Gesetz sei nicht als Begrenzung der Abrahamsverheißungen allein auf ein Volk zu verstehen, sondern als zeitlich begrenztes Mittel, eingeführt im Hinblick auf bestimmte Absichten. Es hindere nicht die Bildung einer einzigen Bundesfamilie, sondern fördere sie. Paulus sei keinesfalls antisemitisch oder antijudaistisch eingestellt. Er wolle die Juden nicht von der Befolgung ihrer althergebrachten Religion abhalten. Tatsächlich besuche er selbst ja weiterhin die Synagoge. Paulus wolle nur seine jüdischen Glaubensgenossen mit dem Evangelium als Erfüllung von Gottes Absichten mit Israel, den Abrahamsverheißungen, beschenken.


Mit dem Thema „Abraham und die Tora in Gal 3-4“ befasst sich S. K. Davis 2002, 152-181. Ausführlich auf Abraham im Galaterbrief geht G. W. Hansen 1989 ein, der u. a. eine Auslegung der Abraham-Erzählung Gal 3-4 bietet.


S. Fowl 1994, 77-95 setzt sich kritisch mit verschiedenen Thesen von R. Hays auseinander. Laut S. Fowl deute Paulus nicht nur in Gal 4,21-31 die Abrahamserzählung allegorisch, sondern auch in den anderen Abrahams-Passagen des Galaterbriefes. Die allegorische Lesart gründe auf Paulus‘ Bericht von der Geisterfahrung der Galater und werde von diesem aus beurteilt. Paulus übe mittels der allegorischen Lesart kraft seines in Gal 1-2 geschilderten Charakters Auslegungsgewalt aus.


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V. 17


Beobachtungen: Die Formulierung „Das aber sage ich“ leitet eine Erläuterung ein. Paulus erklärt nun, warum das Gesetz die auf dem Glauben basierende, an Paulus und „seinem Samen“ ergangene(n) Verheißung(en) nicht abändert oder außer Kraft setzt.


Paulus versteht die Verheißung(en) an Abraham und „seinen Samen“ als Testament, als eine Verfügung. Auch diese Verfügung ist wie das in V. 15 erwähnte rein profane Testament rechtskräftig. Wer die Verfügung für rechtskräftig erklärt hat, bleibt offen, doch dürfte es sich bei dem Passiv um ein passivum divinum handeln, also Gott der Erklärende sein.

Die Rechtskräftigkeit des Testaments wird dadurch unterstrichen, dass es alt ist, und zwar älter als das später hinzugekommene Gesetz. Das Alter spielt in der an Traditionen und Autoritäten orientierten Antike eine große Rolle. Wenn das Testament rechtskräftig geworden ist, bevor es das Gesetz gab, dann stellt das Gesetz aufgrund des jüngeren Alters eine Abänderung dar. Damit ist jedoch nicht das gesamte Gesetz unzulässig, sondern nur die Annahme, dass durch das Gesetz die Verheißung an Abraham und „seinen Nachkommen“ abgeändert oder außer Kraft gesetzt werden würde.


Paulus gibt genau an, wann das Gesetz erlassen worden ist: 430 Jahre nach dem an Abraham und „seinem Samen“ ergangenen Testament. Eine solche Datierung beruht nicht auf dem masoretischen Text der hebräischen Bibel (= AT). In Ex 12,40 heißt es lediglich, dass der Aufenthalt der Israeliten in Ägypten 430 Jahre dauerte. Paulus’ Datierung dürfte auf der griechischen Übersetzung der Septuaginta beruhen, wo es heißt, dass sich die Söhne Israels im Lande Ägypten und im Lande Kanaan 430 Jahre aufhielten. Die Septuaginta rechnet also die Zeit von Abrahams Zug nach Kanaan bis zum Zug der zwölf Söhne Jakobs in die 430 Jahre mit ein. Mit seiner Datierung steht Paulus im Widerspruch zu verschiedenen zeitgenössischen jüdischen Traditionen, nach denen bereits Abraham das Gesetz gekannt und gehalten habe (Apk. Bar. 57,2; Jub. 24,11 u. ö.).


Der Singular „Verheißung“ meint wieder konkret die Verheißung „In dir werden alle Völker gesegnet werden.“ (vgl. Gen 12,3LXX; 18,18LXX) und die damit verbundene Verheißung des Geistes (vgl. Gal 3,14).


Weiterführende Literatur: E. Gräßer 1985, 57-69 legt dar, dass bei Paulus der „Neue Bund“ in keiner Hinsicht als der erneuerte Alte in den Blick komme, sondern nur als radikale Antithese zum Alten Bund. Beide Bünde sehe Paulus auch nicht als ein zeitliches Nacheinander dergestalt, dass der Neue Bund den Alten ablösen, überbieten oder an seine Stelle treten würde. Sie stifteten nicht im Geringsten eine heilsgeschichtliche Kontinuität. Streng genommen sei der Neue Bund der „ältere“, der mit dem Abrahambund gesetzt und in Christus erfüllt ist.


D. Lührmann 1988, 420-423 knüpft an die von S. Kreuzer 1986, 200 geäußerte Vermutung an, dass Paulus in Gal 3,17 aus Ex 12,40-41 aufnehme und die allgemeine Nennung der Väter in der Septuaginta auf die Zeit ab Abraham präzisiere. Laut D. Lührmann umfassten im Unterschied zum masoretischen Text die 430 Jahre ja nicht allein den Ägyptenaufenthalt, sondern die ganze Zeit „im Land Ägypten und im Land Kanaan“. Die Septuaginta stimme hier freilich auch mit dem Samaritanus überein, der die 430 Jahre von Ex 12,40-41 – in der sinnvolleren Reihenfolge – auf die Zeit „im Land Kanaan und im Land Ägypten“ beziehe. Dass Paulus in Gal 3,17 von 430 Jahren zwischen den Abraham gegebenen Verheißungen und der Gesetzgebung am Sinai spricht, sei nicht als zufällige Assoziation an Ex 12,40-41 zu verstehen. Paulus nehme vielmehr eine schon im Pentateuch intendierte und von dem Exegeten Demetrios am Ende des 3. Jhs. v. Chr. erkannte Strukturierung der Geschichte auf und kehre sie gegen seine Gegner in Galatien, die in ihrer Verkündigung Zeitberechnungen mit dem Gesetz verbunden hätten.


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V. 18


Beobachtungen: V. 18 bietet eine zusammenfassende Antwort auf die Frage, ob nicht vielleicht doch die Verheißung des Geistempfangs an das Gesetz, also die Verpflichtung auf die Satzungen und Gebote der hebräischen Bibel (= AT), insbesondere der Tora, gebunden ist. Die Antwort macht deutlich, dass es keinen Kompromiss gibt, sondern nur ein entweder - oder: entweder kommt das „Erbe“ aufgrund des Gesetzes oder aufgrund der Verheißung. Da an Abraham und „seinen Samen“ 430 Jahre vor dem Gesetz die Verheißung ergangen ist, die nicht abgeändert oder außer Kraft gesetzt werden kann, kommt das „Erbe“ ausschließlich aufgrund der Verheißung.


Der im Galaterbrief nur hier benutzte Begriff „Erbe“ („klêronomia“) wird nicht weiter erklärt. Es ist nur offensichtlich, dass das „Erbe“ aus der Verheißung resultiert. Was das „Erbe“ jedoch im Einzelnen umfasst, lässt sich aus Gal 3,15-18 nicht erschließen. Mit Blick auf 3,8.14 ist an als „Segen“ bezeichnete Wohltaten zu denken, mit denen der Geistempfang verbunden ist.


Die Verheißung ist kein Verdienst Abrahams oder „seines Samens“, sondern einzig und allein ein gnädiger Gunsterweis Gottes.


Weiterführende Literatur: W. Dumbrell 1992, 91-101 meint, dass die Frage nach dem Wesen der Rechtfertigung für Paulus zentral im Hinblick auf die Frage, was christliche Identität begründet, sei. Er widmet sich in seinem Aufsatz insbesondere Gal 2,11-21; Gal 3; Röm 3,21-31 und Röm 4,1-8.



Literaturübersicht


Bachmann, Michael; Jüdischer Bundesnomismus und paulinisches Gesetzesverständnis, das Fußbodenmosaik von Bet Alfa und das Textsegment Gal 3,15-29, in: M. Bachmann [Hrsg.], Antijudaismus im Galaterbrief? Exegetische Studien zu einem polemischen Schreiben und zur Theologie des Apostels Paulus (NTOA 40), Fribourg 1999, 57-77 (= Kirche und Israel 9 [1994], 168-191)

Collins, C. John; Galatians 3:16: What Kind of Exegete was Paul?, TynB 54/1 (2003), 75-86

Cosgrove, Charles H.; Arguing like a Mere Human Being: Galatians 3.15-18 in Rhetorical Perspective, NTS 34/4 (1988), 536-549

Davis, Stephan K.; The Antithesis of the Ages: Paul’s Reconfiguration of Torah (CBQ.MS 33), Washington DC 2002

Dumbrell, William; Justification in Paul. A Covenantal Perspective, RTR 51/3 (1992), 91- 101

Fowl, Stephen; Who Can Read Abraham’s Story? Allegory and Interpretive Power in Galatians, JSNT 55 (1994), 77-95

Gräßer, Erich; Der Alte Bund im Neuen. Exegetische Studien zur Israelfrage im Neuen Testament (WUNT 35), Tübingen 1985

Kreuzer, Siegfried; 430 Jahre, 400 Jahre oder 4 Generationen, ZAW 98 (1986), 199-210

Lührmann, Dieter; Die 430 Jahre zwischen den Verheißungen und dem Gesetz (Gal 3,17), ZAW 100/3 (1988), 420-423

Murphy-O’Connor, Jerome; The Irrevocable Will (Gal 3:15), RB 106/2 (1999), 224-235

Newman, Barclay M.; Translating „Seed“ in Galatians 3,16.19, BiTr 35/3 (1984), 334-337

Stegemann, Ekkehard; “Das Gesetz ist nicht wider die Verheißungen! – Thesen zu Galater 3,15-29, BDBAT 5 (1985), 389-395

Thatcher, Tom; The Plot of Gal 3,1-18, JETS 40/3 (1997), 401-410

Tolmie, D. F.; Paulus se retoriese strategie in Galasiërs 3,15-25, VE 24/2 (2003), 515-532

von Mutius, Hans-Georg; Ein judaistischer Beitrag zu Galater 3,16, BN 11 (1980), 35-37

Wright, Nicholas T.; The Climax of the Covenant: Christ and the Law in Pauline Theology, Edinburgh 1991


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